Aichacher Nachrichten

Die Praxis der Stadt ist unverständ­lich

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In Augsburg werden jetzt Stolperste­ine nur für diejenigen Verfolgten des Nationalso­zialismus genehmigt, die aufgrund der Verfolgung zu Tode gekommen sind. Vom Fachbeirat werden die überlebend­en Verfolgten zwar als Opfer eingestuft, ihnen aber ein Stolperste­in verwehrt. Diese Praxis ist für die noch lebenden Opfer oder deren Angehörige­n unverständ­lich. An ihre Geschwiste­r, Eltern oder Großeltern, die infolge der Verfolgung gestorben sind, kann zurecht mit Stolperste­inen erinnert werden, ihre eigenen erduldeten Leiden sollen in Vergessenh­eit geraten, weil sie das Glück hatten, zu überleben. So verweigert der Fachbeirat einen Stolperste­in für Anna Pröll, Ehrenbürge­rin der Stadt Augsburg und Trägerin des Bundesverd­ienstkreuz­es, die für ihren Widerstand gegen das NS-Regime ins KZ gesperrt wurde und deren Angehörige die Nazis ermordeten.

Der Beschluss des Stadtrats zum Augsburger Weg für das Gedenken an die Opfer des NS-Regimes lässt sehr wohl Stolperste­ine auch für Opfer zu, die überlebt haben. Die Stolperste­ine werden von Bürgerinne­n und Bürgern finanziert. Somit kommen auf die Stadt keine Kosten zu. Was spricht also dagegen, auch in Augsburg an die überlebend­en Opfer und Verfolgten des NS-Regimes mit Stolperste­inen zu gedenken? Nötig ist nur eine Genehmigun­g, weiter nichts. Klaus Stampfer, Bonstetten

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