Die Praxis der Stadt ist unverständlich
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In Augsburg werden jetzt Stolpersteine nur für diejenigen Verfolgten des Nationalsozialismus genehmigt, die aufgrund der Verfolgung zu Tode gekommen sind. Vom Fachbeirat werden die überlebenden Verfolgten zwar als Opfer eingestuft, ihnen aber ein Stolperstein verwehrt. Diese Praxis ist für die noch lebenden Opfer oder deren Angehörigen unverständlich. An ihre Geschwister, Eltern oder Großeltern, die infolge der Verfolgung gestorben sind, kann zurecht mit Stolpersteinen erinnert werden, ihre eigenen erduldeten Leiden sollen in Vergessenheit geraten, weil sie das Glück hatten, zu überleben. So verweigert der Fachbeirat einen Stolperstein für Anna Pröll, Ehrenbürgerin der Stadt Augsburg und Trägerin des Bundesverdienstkreuzes, die für ihren Widerstand gegen das NS-Regime ins KZ gesperrt wurde und deren Angehörige die Nazis ermordeten.
Der Beschluss des Stadtrats zum Augsburger Weg für das Gedenken an die Opfer des NS-Regimes lässt sehr wohl Stolpersteine auch für Opfer zu, die überlebt haben. Die Stolpersteine werden von Bürgerinnen und Bürgern finanziert. Somit kommen auf die Stadt keine Kosten zu. Was spricht also dagegen, auch in Augsburg an die überlebenden Opfer und Verfolgten des NS-Regimes mit Stolpersteinen zu gedenken? Nötig ist nur eine Genehmigung, weiter nichts. Klaus Stampfer, Bonstetten