Waldbesitzer klagt gegen Mountainbiker
Wie frei dürfen sich Radfahrer im Wald bewegen? Seitdem Nagelfallen im Allenberger Forst aufgetaucht sind, wird darüber gestritten. Nun auch vor dem Zivilrichter am Aichacher Amtsgericht
Aichach Welche Wege im Wald dürfen Mountainbiker befahren? Dieses Thema wird heiß diskutiert, seitdem ein Sportler mit seinem Rad im Allenberger Forst beim Aichacher Stadtteil Oberwittelsbach in eine im Waldboden vergrabene Nagelfalle gefahren ist (wir berichteten ausführlich). Der Fall aus dem vergangenen Dezember beschäftigt nun auch das Amtsgericht Aichach. Im Kern geht es dabei um die Streitfrage, ob ein Waldbesitzer sogenannte Rückewege für Mountainbiker sperren darf, erklärt Daniela LichtiRödl, Pressesprecherin des Amtsgerichts. Das Urteil des Zivilgerichts könnte richtungsweisend sein.
Bisher ist die Gesetzeslage in dieser Sache nicht eindeutig. Grundsätzlich ist das Radfahren in Bayern zu Erholungszwecken in der Natur auf allen nicht offiziell gesperrten Wegen erlaubt, die sich dafür eignen. Das ist in der Bayerischen Verfassung über das freie Betretungsrecht so geregelt. Welche Wege nun aber dafür „geeignet“sind, darüber wird immer wieder heftig gestritten – in der Region und darüber hinaus.
So auch, wenn es um den Vorfall geht, der sich im Allenberger Forst abgespielt hat: Dort ist ein 51-jähriger Mountainbiker Ende des vergangenen Jahres beinahe verunglückt, weil unbekannte Täter Nägel in den Boden einer oft von Bikern benutzten Strecke gesteckt haben. Auch vorher schon waren wiederholt Nagelfallen in den Wäldern östlich von Aichach aufgetaucht. Einen Sturz konnte der 51-Jährige noch verhindern – die Reifen aber waren platt.
Der Mann erstattete Anzeige bei der Polizei – die aber wies schon in ihrer ersten Pressemitteilung darauf hin, dass es nicht gestattet sei, abseits der angelegten Waldwege zu fahren. Der Weg, den der 51-Jährige genommen habe, sei nicht „geeignet“gewesen. Der Fall schlug hohe Wellen: Unter dem Titel „Der Wald gehört allen“fand in Kühbach eigens eine Diskussionsrunde zum Thema statt, die gut 120 Besucher hatte, moderiert von AN-Redaktionsleiter Christian Lichtenstern. Konfliktpunkt sind die kleineren Schleichpfa- de, die für Mountainbiker attraktiv sind, weniger für „normale“Radler.
Die Nagelfallen lagen im Privatwald der Forstverwaltung des Schlossguts Kühbach – dazu gehören rund 800 Hektar zwischen Kühbach, Untergriesbach, Allenberg und Schiltberg. Die Grundstückseigentümer distanzierten sich mehrfach klar von den Fallen und verurteilten sie in einer gemeinsamen Erklärung als „gemeingefährliche kriminelle Akte“. Gleichwohl forderte die Forstverwaltung den 51-Jährigen auf, nicht mehr fernab „geeigneter“Wege im Revier zu fahren – und es habe sich nicht um einen geeigneten Weg gehandelt. Vielmehr sei der Radler auf einem sogenannten Rü- ckeweg unterwegs gewesen, heißt es laut Lichti in der Anklage. Das sind unbefestigte Forstwege, die für den Abtransport von gefälltem Holz genutzt werden. Sie seien wie auch Trampelpfade Bestandteile des Waldes und sollten nicht befahren werden – zum Schutz der Tiere vor Lärm, wegen der Verletzungsgefahr oder wegen möglicher Schäden. Darum habe die Forstverwaltung im Bereich derartiger Wege Verbotsschilder und Sperrzäune angebracht, heißt es in der Meldung.
Der Mountainbiker aber weigerte sich, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Deshalb hat die Forstverwaltung gegen ihn geklagt. Er sehe sich im Recht, einen solchen Weg mit dem Rad zu nutzen, so Lichti-Rödl. Der 51-Jährige beruft sich auf die Verfassung. Es sei im aktuellen Fall nicht gerechtfertigt, den Weg zu sperren, lautet seine Argumentation laut Pressemeldung. So sei unter anderem der Wald im Bereich der Rückewege bereits erheblich geschädigt, sodass eine Nutzung mit dem Rad dort keinen weiteren Schaden anrichten könne.
Der Gütetermin am Gericht ist für Dienstag, 19. September, angesetzt. Das Urteil in diesem speziellen Fall könnte von grundsätzlicher Bedeutung sein, glaubt Lichti-Rödl. Es könnte auch noch höhere juristische Instanzen durchlaufen.