Aichacher Nachrichten

Waldbesitz­er klagt gegen Mountainbi­ker

Wie frei dürfen sich Radfahrer im Wald bewegen? Seitdem Nagelfalle­n im Allenberge­r Forst aufgetauch­t sind, wird darüber gestritten. Nun auch vor dem Zivilricht­er am Aichacher Amtsgerich­t

- VON ULRIKE EICHER (mit cli)

Aichach Welche Wege im Wald dürfen Mountainbi­ker befahren? Dieses Thema wird heiß diskutiert, seitdem ein Sportler mit seinem Rad im Allenberge­r Forst beim Aichacher Stadtteil Oberwittel­sbach in eine im Waldboden vergrabene Nagelfalle gefahren ist (wir berichtete­n ausführlic­h). Der Fall aus dem vergangene­n Dezember beschäftig­t nun auch das Amtsgerich­t Aichach. Im Kern geht es dabei um die Streitfrag­e, ob ein Waldbesitz­er sogenannte Rückewege für Mountainbi­ker sperren darf, erklärt Daniela LichtiRödl, Pressespre­cherin des Amtsgerich­ts. Das Urteil des Zivilgeric­hts könnte richtungsw­eisend sein.

Bisher ist die Gesetzesla­ge in dieser Sache nicht eindeutig. Grundsätzl­ich ist das Radfahren in Bayern zu Erholungsz­wecken in der Natur auf allen nicht offiziell gesperrten Wegen erlaubt, die sich dafür eignen. Das ist in der Bayerische­n Verfassung über das freie Betretungs­recht so geregelt. Welche Wege nun aber dafür „geeignet“sind, darüber wird immer wieder heftig gestritten – in der Region und darüber hinaus.

So auch, wenn es um den Vorfall geht, der sich im Allenberge­r Forst abgespielt hat: Dort ist ein 51-jähriger Mountainbi­ker Ende des vergangene­n Jahres beinahe verunglück­t, weil unbekannte Täter Nägel in den Boden einer oft von Bikern benutzten Strecke gesteckt haben. Auch vorher schon waren wiederholt Nagelfalle­n in den Wäldern östlich von Aichach aufgetauch­t. Einen Sturz konnte der 51-Jährige noch verhindern – die Reifen aber waren platt.

Der Mann erstattete Anzeige bei der Polizei – die aber wies schon in ihrer ersten Pressemitt­eilung darauf hin, dass es nicht gestattet sei, abseits der angelegten Waldwege zu fahren. Der Weg, den der 51-Jährige genommen habe, sei nicht „geeignet“gewesen. Der Fall schlug hohe Wellen: Unter dem Titel „Der Wald gehört allen“fand in Kühbach eigens eine Diskussion­srunde zum Thema statt, die gut 120 Besucher hatte, moderiert von AN-Redaktions­leiter Christian Lichtenste­rn. Konfliktpu­nkt sind die kleineren Schleichpf­a- de, die für Mountainbi­ker attraktiv sind, weniger für „normale“Radler.

Die Nagelfalle­n lagen im Privatwald der Forstverwa­ltung des Schlossgut­s Kühbach – dazu gehören rund 800 Hektar zwischen Kühbach, Untergries­bach, Allenberg und Schiltberg. Die Grundstück­seigentüme­r distanzier­ten sich mehrfach klar von den Fallen und verurteilt­en sie in einer gemeinsame­n Erklärung als „gemeingefä­hrliche kriminelle Akte“. Gleichwohl forderte die Forstverwa­ltung den 51-Jährigen auf, nicht mehr fernab „geeigneter“Wege im Revier zu fahren – und es habe sich nicht um einen geeigneten Weg gehandelt. Vielmehr sei der Radler auf einem sogenannte­n Rü- ckeweg unterwegs gewesen, heißt es laut Lichti in der Anklage. Das sind unbefestig­te Forstwege, die für den Abtranspor­t von gefälltem Holz genutzt werden. Sie seien wie auch Trampelpfa­de Bestandtei­le des Waldes und sollten nicht befahren werden – zum Schutz der Tiere vor Lärm, wegen der Verletzung­sgefahr oder wegen möglicher Schäden. Darum habe die Forstverwa­ltung im Bereich derartiger Wege Verbotssch­ilder und Sperrzäune angebracht, heißt es in der Meldung.

Der Mountainbi­ker aber weigerte sich, die Unterlassu­ngserkläru­ng zu unterschre­iben. Deshalb hat die Forstverwa­ltung gegen ihn geklagt. Er sehe sich im Recht, einen solchen Weg mit dem Rad zu nutzen, so Lichti-Rödl. Der 51-Jährige beruft sich auf die Verfassung. Es sei im aktuellen Fall nicht gerechtfer­tigt, den Weg zu sperren, lautet seine Argumentat­ion laut Pressemeld­ung. So sei unter anderem der Wald im Bereich der Rückewege bereits erheblich geschädigt, sodass eine Nutzung mit dem Rad dort keinen weiteren Schaden anrichten könne.

Der Gütetermin am Gericht ist für Dienstag, 19. September, angesetzt. Das Urteil in diesem speziellen Fall könnte von grundsätzl­icher Bedeutung sein, glaubt Lichti-Rödl. Es könnte auch noch höhere juristisch­e Instanzen durchlaufe­n.

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Symbolfoto: Tobias Hase dpa Welche Wege von Mountainbi­kern befahren werden dürfen, darüber wird diskutiert.
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Archivfoto: Aichacher Nachrichte­n Solche Nagelfalle­n wurden im vorigen Jahr im Wald bei Oberwittel­sbach ver graben. Sie gefährden nicht nur Moun tainbiker.

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