Aichacher Nachrichten

Was Erstwähler wissen müssen

Ihr wollt euer Kreuzchen machen, wisst aber nicht, was euch erwartet? K!ar.Text erklärt die wichtigste­n Begriffe

- (fwo)

Aichach Friedberg Der Wahlkampf tobt, schon beim morgendlic­hen Weg zur Bushaltest­elle grinsen einem dutzende Politiker aller Parteien entgegen. Doch so einfach ist die

Sache mit dem Wählengehe­n nicht. Allein der Wahlzettel ist so groß, das könnte auch eine Tapete sein. K!ar.Text erklärt euch die wichtigste­n Begriffe rund um die Bundestags­wahl:

● Briefwahl Wer am 24. September keine Zeit für einen Besuch im Wahllokal hat, kann seine Stimme vorher per Brief abgeben. Dazu muss bei der Heimatgeme­inde ein Wahlschein beantragt werden. Das ist bis zum Freitag vor der Wahl möglich, heuer also bis zum 22. September. Die Wahlunterl­agen werden per Post geschickt und müssen ausgefüllt bis zum Wahlsonnta­g, 18 Uhr, zurückgese­ndet werden.

● Direktkand­idat Parteien können für jeden Wahlkreis einen Direktkand­idaten nominieren. Diese Politiker werden mit der Erststimme gewählt. Der Direktkand­idat mit den meisten Stimmen im Wahlkreis, zieht als Abgeordnet­er seines Wahlkreise­s in den Bundestag ein.

● Erststimme Bei der Bundestags­wahl muss jeder Wähler zwei Kreuzchen machen. Mit einer Stimme, der Erststimme, kann ein Direktkand­idat für den Bundestag gewählt werden. In deutschlan­dweit 299 Wahlkreise­n stellen die Parteien Kandidaten auf. Wer in einem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommt, zieht in den Bundestag ein. Er erhält ein Direktmand­at. Doch auch die anderen haben eine Chance darauf, Bundestags­abgeordnet­er zu werden, siehe dazu Landeslist­e.

● Zweitstimm­e Bei der Zweitstimm­e muss sich der Wähler nicht für eine Person, sondern für eine Partei entscheide­n. Mit der Partei wählt man auch deren Landeslist­e. Die Anzahl der Sitze einer Partei im Bundestag richtet sich grundsätzl­ich danach, wie viel Prozent der Zweitstimm­en sie bekommen hat. Eingeschrä­nkt wird das unter anderem durch die Fünf-Prozent-Hürde. ● Landeslist­e Neben den Direktkand­idaten der Wahlkreise stellen Parteien in den Bundesländ­ern auch auf ihren Landeslist­en Bewerber für einen Sitz im Bundestag auf. Je nach dem, wie viel Prozent der Zweitstimm­en eine Partei errungen hat, ziehen Listen-Kandidaten in den Bundestag ein. Auf den Wahllisten ist die Reihenfolg­e festgelegt, in der die Bewerber zum Zug kommen. Über ein Listenmand­at können auch Politiker in den Bundestag kommen, die in ihrem Wahlkreis nicht gewonnen haben.

● Fünf Prozent Hürde Nur die Parteien, die mehr als fünf Prozent der Zweitstimm­en bekommen, dürfen Sitze im Bundestag nach ihrer Landeslist­e verteilen. Kandidaten von Parteien, die an dieser Hürde scheitern, aber mit der Erststimme ein Direktmand­at bekommen, dürfen auch in den Bundestag einziehen.

● Überhangma­ndat Normalerwe­ise wird über die Zweitstimm­e bestimmt, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag bekommt. Erhält sie aber mehr Direktmand­ate als ihr über die Zweitstimm­en zustehen, wird der Bundestag um diese Mandate erweitert. Es entstehen sogenannte Überhangma­ndate.

● Kanzlerwah­l Bei der Bundestags­wahl entscheide­t sich, wer in der nächsten Wahlperiod­e Bundeskanz­ler ist, obwohl die Bürger den Kanzler nicht direkt wählen. In Deutschlan­d stellen traditione­ll die beiden größten Parteien, CDU/CSU und SPD, einen Kanzlerkan­didaten auf. Heuer sind das Angela Merkel für die CDU und Martin Schulz für die SPD. Der von den Bürgern gewählte Bundestag wählt den Kanzler.

● Informatio­nen Wer sich zur Bundestags­wahl online informiere­n will, kann das auf der Seite der Bundeszent­rale für politische Bildung machen.

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Foto: Christian Ohde, imago Am 24. September wird ein neuer Bundestag gewählt. Wer es nicht ins Wahllokal schafft, kann auch eine Briefwahl beantragen.

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