Was Erstwähler wissen müssen
Ihr wollt euer Kreuzchen machen, wisst aber nicht, was euch erwartet? K!ar.Text erklärt die wichtigsten Begriffe
Aichach Friedberg Der Wahlkampf tobt, schon beim morgendlichen Weg zur Bushaltestelle grinsen einem dutzende Politiker aller Parteien entgegen. Doch so einfach ist die
Sache mit dem Wählengehen nicht. Allein der Wahlzettel ist so groß, das könnte auch eine Tapete sein. K!ar.Text erklärt euch die wichtigsten Begriffe rund um die Bundestagswahl:
● Briefwahl Wer am 24. September keine Zeit für einen Besuch im Wahllokal hat, kann seine Stimme vorher per Brief abgeben. Dazu muss bei der Heimatgemeinde ein Wahlschein beantragt werden. Das ist bis zum Freitag vor der Wahl möglich, heuer also bis zum 22. September. Die Wahlunterlagen werden per Post geschickt und müssen ausgefüllt bis zum Wahlsonntag, 18 Uhr, zurückgesendet werden.
● Direktkandidat Parteien können für jeden Wahlkreis einen Direktkandidaten nominieren. Diese Politiker werden mit der Erststimme gewählt. Der Direktkandidat mit den meisten Stimmen im Wahlkreis, zieht als Abgeordneter seines Wahlkreises in den Bundestag ein.
● Erststimme Bei der Bundestagswahl muss jeder Wähler zwei Kreuzchen machen. Mit einer Stimme, der Erststimme, kann ein Direktkandidat für den Bundestag gewählt werden. In deutschlandweit 299 Wahlkreisen stellen die Parteien Kandidaten auf. Wer in einem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommt, zieht in den Bundestag ein. Er erhält ein Direktmandat. Doch auch die anderen haben eine Chance darauf, Bundestagsabgeordneter zu werden, siehe dazu Landesliste.
● Zweitstimme Bei der Zweitstimme muss sich der Wähler nicht für eine Person, sondern für eine Partei entscheiden. Mit der Partei wählt man auch deren Landesliste. Die Anzahl der Sitze einer Partei im Bundestag richtet sich grundsätzlich danach, wie viel Prozent der Zweitstimmen sie bekommen hat. Eingeschränkt wird das unter anderem durch die Fünf-Prozent-Hürde. ● Landesliste Neben den Direktkandidaten der Wahlkreise stellen Parteien in den Bundesländern auch auf ihren Landeslisten Bewerber für einen Sitz im Bundestag auf. Je nach dem, wie viel Prozent der Zweitstimmen eine Partei errungen hat, ziehen Listen-Kandidaten in den Bundestag ein. Auf den Wahllisten ist die Reihenfolge festgelegt, in der die Bewerber zum Zug kommen. Über ein Listenmandat können auch Politiker in den Bundestag kommen, die in ihrem Wahlkreis nicht gewonnen haben.
● Fünf Prozent Hürde Nur die Parteien, die mehr als fünf Prozent der Zweitstimmen bekommen, dürfen Sitze im Bundestag nach ihrer Landesliste verteilen. Kandidaten von Parteien, die an dieser Hürde scheitern, aber mit der Erststimme ein Direktmandat bekommen, dürfen auch in den Bundestag einziehen.
● Überhangmandat Normalerweise wird über die Zweitstimme bestimmt, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag bekommt. Erhält sie aber mehr Direktmandate als ihr über die Zweitstimmen zustehen, wird der Bundestag um diese Mandate erweitert. Es entstehen sogenannte Überhangmandate.
● Kanzlerwahl Bei der Bundestagswahl entscheidet sich, wer in der nächsten Wahlperiode Bundeskanzler ist, obwohl die Bürger den Kanzler nicht direkt wählen. In Deutschland stellen traditionell die beiden größten Parteien, CDU/CSU und SPD, einen Kanzlerkandidaten auf. Heuer sind das Angela Merkel für die CDU und Martin Schulz für die SPD. Der von den Bürgern gewählte Bundestag wählt den Kanzler.
● Informationen Wer sich zur Bundestagswahl online informieren will, kann das auf der Seite der Bundeszentrale für politische Bildung machen.