Infos zur Bundestagswahl: Erst und Zweitstimme, Direkt und Listenmandat
● Direktkandidat Parteien können für jeden Wahlkreis einen Direktkandi daten nominieren. Diese Politiker wer den mit der Erststimme gewählt. Der Direktkandidat mit den meisten Stim men (relative Mehrheit) im Wahlkreis zieht als Abgeordneter seines Wahlkrei ses in den Bundestag ein.
● Erststimme Bei der Bundestagswahl muss jeder Wähler zwei Kreuzchen machen. Mit einer Stimme, der Erst stimme, wird der Direktkandidat für den Bundestag gewählt werden. In deutschlandweit 299 Wahlkreisen stellen die Parteien Kandidaten auf. Wer in einem Wahlkreis die meisten Stim men bekommt, zieht automatisch in den Bundestag ein. Er erhält also ein Di rektmandat. Doch auch die anderen ha ben noch eine Chance darauf, Bun destagsabgeordneter zu werden, siehe dazu Landesliste.
● Zweitstimme Bei der Zweitstimme entscheidet sich der Wähler nicht für eine Person, sondern für eine Partei. Mit der Partei wählt man auch deren Landesliste. Die Anzahl der Sitze einer Partei im Bundestag richtet sich grundsätzlich danach, wie viel Prozent der Zweitstimme sie bekommen hat. Eingeschränkt wird das unter anderem durch die Fünf Prozent Hürde.
● Landesliste Neben den Direktkandi daten der Wahlkreise stellen Parteien in den Bundesländern auf Landeslisten Bewerber für einen Sitz im Bundes tag auf. Je nachdem, wie viel Prozent der Zweitstimmen eine Partei errun gen hat, ziehen Listenkandidaten in den Bundestag ein. Auf den Wahllisten ist auch die Reihenfolge festgelegt, in der die Bewerber zum Zug kommen. Über ein Listenmandat können auch Politiker in den Bundestag kommen, die in ihrem Wahlkreis nicht gewonnen haben.
● Fünf Prozent Hürde Nur die Partei en, die mehr als fünf Prozent der Zweitstimmen bekommen, dürfen Sitze im Bundestag nach ihrer Landesliste verteilen. Kandidaten von Parteien, die