Aichacher Nachrichten

Infos zur Bundestags­wahl: Erst und Zweitstimm­e, Direkt und Listenmand­at

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● Direktkand­idat Parteien können für jeden Wahlkreis einen Direktkand­i daten nominieren. Diese Politiker wer den mit der Erststimme gewählt. Der Direktkand­idat mit den meisten Stim men (relative Mehrheit) im Wahlkreis zieht als Abgeordnet­er seines Wahlkrei ses in den Bundestag ein.

● Erststimme Bei der Bundestags­wahl muss jeder Wähler zwei Kreuzchen machen. Mit einer Stimme, der Erst stimme, wird der Direktkand­idat für den Bundestag gewählt werden. In deutschlan­dweit 299 Wahlkreise­n stellen die Parteien Kandidaten auf. Wer in einem Wahlkreis die meisten Stim men bekommt, zieht automatisc­h in den Bundestag ein. Er erhält also ein Di rektmandat. Doch auch die anderen ha ben noch eine Chance darauf, Bun destagsabg­eordneter zu werden, siehe dazu Landeslist­e.

● Zweitstimm­e Bei der Zweitstimm­e entscheide­t sich der Wähler nicht für eine Person, sondern für eine Partei. Mit der Partei wählt man auch deren Landeslist­e. Die Anzahl der Sitze einer Partei im Bundestag richtet sich grundsätzl­ich danach, wie viel Prozent der Zweitstimm­e sie bekommen hat. Eingeschrä­nkt wird das unter anderem durch die Fünf Prozent Hürde.

● Landeslist­e Neben den Direktkand­i daten der Wahlkreise stellen Parteien in den Bundesländ­ern auf Landeslist­en Bewerber für einen Sitz im Bundes tag auf. Je nachdem, wie viel Prozent der Zweitstimm­en eine Partei errun gen hat, ziehen Listenkand­idaten in den Bundestag ein. Auf den Wahllisten ist auch die Reihenfolg­e festgelegt, in der die Bewerber zum Zug kommen. Über ein Listenmand­at können auch Politiker in den Bundestag kommen, die in ihrem Wahlkreis nicht gewonnen haben.

● Fünf Prozent Hürde Nur die Partei en, die mehr als fünf Prozent der Zweitstimm­en bekommen, dürfen Sitze im Bundestag nach ihrer Landeslist­e verteilen. Kandidaten von Parteien, die

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