Ist auf dem Moor ein Solarpark möglich?
Naturschutzbehörde hat Bedenken gegen Projekt im Paartal zwischen Radersdorf und Unterbernbach
Kühbach Die Naturschutzbehörde am Landratsamt hat Einwände gegen den geplanten Solarpark zwischen den Kühbacher Ortsteilen Radersdorf und Unterbernbach. Das Grundstück sei ein Moorgebiet und schützenswert. Wie berichtet, soll auf einer 2,3 Hektar großen Fläche zwischen Kreisstraße und Bahndamm eine Anlage mit einer Spitzenleistung von 2,3 Megawatt entstehen. Der Kühbacher Marktgemeinderat hat das Projekt in einer Sitzung im Juni schon mal grundsätzlich befürwortet. Im Bebauungsplanverfahren fordert die Naturschutzbehörde jetzt aber ein Fachgutachten. Das soll dann dem Landesamt für Umweltschutz zugeleitet werden. Ob die Anlage gebaut werden kann, ist derzeit offen. Der Rat sprach sich jetzt aber dafür aus, dass der Antragsteller auf eigenes Risiko das Gutachten in Auftrag geben kann. Bürgermeister Hans Lotterschmid hatte zunächst vorgeschlagen, die Planung zu beenden und dem Unternehmen die Kosten für die Expertise zu sparen. Bei dem Gutachten werde sicher nicht rauskommen, dass die Fläche bedenkenlos zu nutzen ist, so der Bürgermeister. Das Gelände in Paarnähe hat einen Moorkörper. Dort sei früher Torf abgebaut worden, wusste Lotterschmid. Eigentlich sei das Grundstück eine hervorragende ökologische Ausgleichsfläche, so die Einschätzung des Amtes. Aber dafür sahen die Räte keine Chance. Auf der anderen Seite werde die Wiese derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt und mehrmals Gülle ausgebracht. Ein Solarpark sei da ökologisch sicher besser.
Für die Umsetzung des Projekts für die regenerative Stromerzeugung ist ein sogenannter vorhabenbezogener Bebauungsplan notwendig, der für ein Sondergebiet Freiflächensolaranlage erstellt werden muss. Auch der Flächennutzungsplan der Gemeinde muss entsprechend geändert werden. Die Planungskosten trägt der Betreiber.
● Fuhrunternehmen am See Das landwirtschaftliche Fuhrunternehmen von Johann Krammer junior aus dem Ortsteil Paar plant einen neuen Betriebshof auf dem freien Grundstück zwischen Kreisstraße und dem Radersdorfer Badesee im Anschluss an den Campingplatz. Auch dafür ist zunächst eine Änderung des Flächennutzungsplans und später auch ein Bebauungsplan notwendig. Ob die Camper durch das Vorhaben beeinträchtigt werden, soll jetzt im Flächennutzungsplanverfahren geklärt werden, so der Beschluss des Gemeinderats. In einem Lärmgutachten sei das Projekt vorab als verträglich eingestuft worden, berichtete Bürgermeister Lotterschmid in der Sitzung.