Aichacher Nachrichten

Schlägerei kommt nach 15 Jahren vor Gericht

Mann war lange für Justiz nicht greifbar. Warum das Verfahren eingestell­t wird

- VON GERLINDE DREXLER

Aichach Fast 15 Jahre liegt eine Gaststätte­nschlägere­i in Augsburg zurück, in die ein heute 34-Jähriger verwickelt war. Erst nun fand die Verhandlun­g am Amtsgerich­t Aichach statt. Der Angeklagte, der damals im Landkreis wohnte, musste sich vor dem Schöffenge­richt unter Vorsitz von Eva-Maria Grosse wegen gefährlich­er Körperverl­etzung verantwort­en. Sein Glück war, dass die Schlägerei schon so lange zurücklieg­t.

Die Verhandlun­g selbst war in einer Viertelstu­nde vorbei. Viel länger dauerte es, bis der Angeklagte vor Gericht erschien. Er hatte den Termin vergessen und war in die Arbeit gegangen. Erst nach einem Anruf seines Verteidige­rs Clemens Käuffer machte er sich auf den Weg zum Aichacher Amtsgerich­t.

Der Vorfall, um den es in der Verhandlun­g ging, ereignete sich im Februar 2003. Der heute 34-Jährige hatte in einer Gaststätte in Augsburg einen Mann von hinten am Pullover gepackt und in den Bereich der Tische gestoßen. Drei unbekannte Personen packten dann den Mann. Einer nahm ihn in den Schwitzkas­ten, die beiden anderen schlugen auf ihn ein. Der Angeklagte schlug ihm ein Glas über das Gesicht. Ein Foto, wie sein Gesicht danach aussah, hatte der Mann mitgebrach­t und zeigte es dem 34-Jährigen.

Das Schöffenge­richt und Staatsanwä­ltin Franziska Deisenhofe­r stellten dem Angeklagte­n in Aussicht, das Verfahren gegen eine Zahlung von 1000 Euro Schmerzens­geld an sein damaliges Opfer einzustell­en. Diese Vereinbaru­ng hatten sie mit Verteidige­r Käuffer getroffen.

Der Angeklagte stimmte dem zu. Ebenso der Mann, dem er damals das Glas über das Gesicht geschlagen hatte. Eine Entschuldi­gung brauche er schon von dem Angeklagte­n, forderte der Mann. Woraufhin sich der 34-Jährige entschuldi­gte.

Eva-Maria Grosse, Vorsitzend­e des Schöffenge­richts, zu dem Angeklagte­n: „Sie hatten Glück, dass es schon so lange her ist. Sonst wäre es ganz anders ausgegange­n.“Dass das Verfahren erst jetzt zur Verhandlun­g kam, hatte einen einfachen Grund. Fast 15 Jahre lang war der Angeklagte für die Justiz nicht greifbar gewesen, weil er wahrschein­lich im Ausland war. Erst als er Ende 2016 bei Behörden einen Antrag stellte, war die Justiz auf ihn aufmerksam geworden.

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