Schlägerei kommt nach 15 Jahren vor Gericht
Mann war lange für Justiz nicht greifbar. Warum das Verfahren eingestellt wird
Aichach Fast 15 Jahre liegt eine Gaststättenschlägerei in Augsburg zurück, in die ein heute 34-Jähriger verwickelt war. Erst nun fand die Verhandlung am Amtsgericht Aichach statt. Der Angeklagte, der damals im Landkreis wohnte, musste sich vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Eva-Maria Grosse wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Sein Glück war, dass die Schlägerei schon so lange zurückliegt.
Die Verhandlung selbst war in einer Viertelstunde vorbei. Viel länger dauerte es, bis der Angeklagte vor Gericht erschien. Er hatte den Termin vergessen und war in die Arbeit gegangen. Erst nach einem Anruf seines Verteidigers Clemens Käuffer machte er sich auf den Weg zum Aichacher Amtsgericht.
Der Vorfall, um den es in der Verhandlung ging, ereignete sich im Februar 2003. Der heute 34-Jährige hatte in einer Gaststätte in Augsburg einen Mann von hinten am Pullover gepackt und in den Bereich der Tische gestoßen. Drei unbekannte Personen packten dann den Mann. Einer nahm ihn in den Schwitzkasten, die beiden anderen schlugen auf ihn ein. Der Angeklagte schlug ihm ein Glas über das Gesicht. Ein Foto, wie sein Gesicht danach aussah, hatte der Mann mitgebracht und zeigte es dem 34-Jährigen.
Das Schöffengericht und Staatsanwältin Franziska Deisenhofer stellten dem Angeklagten in Aussicht, das Verfahren gegen eine Zahlung von 1000 Euro Schmerzensgeld an sein damaliges Opfer einzustellen. Diese Vereinbarung hatten sie mit Verteidiger Käuffer getroffen.
Der Angeklagte stimmte dem zu. Ebenso der Mann, dem er damals das Glas über das Gesicht geschlagen hatte. Eine Entschuldigung brauche er schon von dem Angeklagten, forderte der Mann. Woraufhin sich der 34-Jährige entschuldigte.
Eva-Maria Grosse, Vorsitzende des Schöffengerichts, zu dem Angeklagten: „Sie hatten Glück, dass es schon so lange her ist. Sonst wäre es ganz anders ausgegangen.“Dass das Verfahren erst jetzt zur Verhandlung kam, hatte einen einfachen Grund. Fast 15 Jahre lang war der Angeklagte für die Justiz nicht greifbar gewesen, weil er wahrscheinlich im Ausland war. Erst als er Ende 2016 bei Behörden einen Antrag stellte, war die Justiz auf ihn aufmerksam geworden.