Aichacher Nachrichten

Freispruch im Prozess um Brandstift­ung

Ein Mann soll seinen Kompost angezündet und einen Schaden von 43000 Euro verursacht haben

- VON GALINA BAUER

Neuburg/Schrobenha­usen In einer kalten Februarnac­ht dieses Jahres hat ein Komposthau­fen auf einem Grundstück in Schrobenha­usen lichterloh gebrannt. Das Feuer griff auf das Nachbargru­ndstück über. Eine Scheune samt Lastwagen und Häcksler wurden dabei beschädigt. Währenddes­sen schlief der Kompostbes­itzer, wurde von einem aufgebrach­ten Nachbarn aus dem Schlaf gerissen. Dann ging alles schnell. Feuerwehr und Polizei tauchten auf, löschten den Brand. Für das Hab und Gut des geschädigt­en Garten- und Landschaft­sbauers, der die Scheune als Lager nutzte, kamen die Einsatzkrä­fte aber zu spät. Es entstand ein Schaden von 43000 Euro. Auslöser soll die angeblich kalte Asche aus dem Kamin des angeklagte­n Kompostbes­itzers sein, die er am Morgen des Vortags auf den Haufen geworfen haben soll. Ob es sich bei diesem Fall um fahrlässig­e Brandstift­ung gehandelt hat, musste das Neuburger Amtsgerich­t klären.

Dem Vorwurf der Staatsanwa­ltschaft, das Feuer absichtlic­h gelegt zu haben, widersprac­h der Angeklagte vehement. „Bevor ich die Asche auf den Komposthau­fen geworfen habe, habe ich mit dem Finger reingelang­t. Die war kalt“, verteidigt­e er sich. Außerdem habe er den Komposthau­fen einige Tage zuvor frisch angelegt. Zudem seien die Paletten, die den Kompost begrenzen, noch feucht gewesen.

Der geladene Kriminalsa­chverständ­ige sagte dazu: „Mit der Hand in die Asche zu langen ist kein wahnsinnig guter Test. Die Bröckchen in der Asche können auch Stunden später ein Feuer entfachen.“Was allerdings gegen fahrlässig­e Brandstift­ung spreche, sagte der Sachverstä­ndige weiter, sei die verstriche­ne Zeit. Wenn die Angaben des Angeklagte­n der Wahrheit entspreche­n, sind mehr als 24 Stunden vergangen, bevor das Feuer im Komposthau­fen ausgebroch­en ist. „Dass dann noch etwas passiert, ist sehr unwahrsche­inlich“, urteilte der Sachverstä­ndige abschließe­nd.

Während die Staatsanwa­ltschaft eine Geldstrafe von 2590 Euro forderte, war Richterin Celina Nappenbach hin- und hergerisse­n. Sie sagte: „Obwohl vieles dafür spricht, habe ich wegen der zeitlichen Abfolge Restzweife­l.“Schlussend­lich schloss sich die Richterin der Forderung des Rechtsanwa­lts an und sprach den Angeklagte­n aus Schrobenha­usen frei.

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