Freispruch im Prozess um Brandstiftung
Ein Mann soll seinen Kompost angezündet und einen Schaden von 43000 Euro verursacht haben
Neuburg/Schrobenhausen In einer kalten Februarnacht dieses Jahres hat ein Komposthaufen auf einem Grundstück in Schrobenhausen lichterloh gebrannt. Das Feuer griff auf das Nachbargrundstück über. Eine Scheune samt Lastwagen und Häcksler wurden dabei beschädigt. Währenddessen schlief der Kompostbesitzer, wurde von einem aufgebrachten Nachbarn aus dem Schlaf gerissen. Dann ging alles schnell. Feuerwehr und Polizei tauchten auf, löschten den Brand. Für das Hab und Gut des geschädigten Garten- und Landschaftsbauers, der die Scheune als Lager nutzte, kamen die Einsatzkräfte aber zu spät. Es entstand ein Schaden von 43000 Euro. Auslöser soll die angeblich kalte Asche aus dem Kamin des angeklagten Kompostbesitzers sein, die er am Morgen des Vortags auf den Haufen geworfen haben soll. Ob es sich bei diesem Fall um fahrlässige Brandstiftung gehandelt hat, musste das Neuburger Amtsgericht klären.
Dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft, das Feuer absichtlich gelegt zu haben, widersprach der Angeklagte vehement. „Bevor ich die Asche auf den Komposthaufen geworfen habe, habe ich mit dem Finger reingelangt. Die war kalt“, verteidigte er sich. Außerdem habe er den Komposthaufen einige Tage zuvor frisch angelegt. Zudem seien die Paletten, die den Kompost begrenzen, noch feucht gewesen.
Der geladene Kriminalsachverständige sagte dazu: „Mit der Hand in die Asche zu langen ist kein wahnsinnig guter Test. Die Bröckchen in der Asche können auch Stunden später ein Feuer entfachen.“Was allerdings gegen fahrlässige Brandstiftung spreche, sagte der Sachverständige weiter, sei die verstrichene Zeit. Wenn die Angaben des Angeklagten der Wahrheit entsprechen, sind mehr als 24 Stunden vergangen, bevor das Feuer im Komposthaufen ausgebrochen ist. „Dass dann noch etwas passiert, ist sehr unwahrscheinlich“, urteilte der Sachverständige abschließend.
Während die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 2590 Euro forderte, war Richterin Celina Nappenbach hin- und hergerissen. Sie sagte: „Obwohl vieles dafür spricht, habe ich wegen der zeitlichen Abfolge Restzweifel.“Schlussendlich schloss sich die Richterin der Forderung des Rechtsanwalts an und sprach den Angeklagten aus Schrobenhausen frei.