Aichacher Nachrichten

Messerstic­h: Mann muss fünf Jahre ins Gefängnis

In der Silvestern­acht kommt es vor der Kongressha­lle zu einer unübersich­tlichen Schlägerei, in deren Verlauf ein 28-Jähriger lebensgefä­hrlich verletzt wird. Vor Gericht wird klar, dass er nur mit viel Glück überlebt hat

- VON PETER RICHTER

Die Veranstalt­er der Silvesterp­arty hatten unter dem Motto „Get Happy 2017“in die Kongressha­lle geladen. Für zwei der Ballbesuch­er hat sich der Wunsch noch in der gleichen Nacht nicht erfüllt. Beide wurden nach Verlassen der Kongressha­lle in eine Prügelei mehrerer junger Männer verwickelt. Sie endete damit, dass ein 28-Jähriger durch einen Stich in die Brust lebensgefä­hrlich verletzt wurde.

Der Täter, ein 27 Jahre alter Fliesenleg­er, ist am Donnerstag zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Wegen versuchten Totschlags, gefährlich­er Körperverl­etzung und verbotenen Waffenbesi­tzes. Auch die Staatsanwä­ltin war im Laufe des mehrtägige­n Prozesses vom zunächst erhobenen Vorwurf des versuchten Mordes abgerückt. Sie hatte sieben Jahre Freiheitss­trafe für den Angeklagte­n beantragt.

Im Urteil der 8. Strafkamme­r wird deutlich, das Opfer hat nur mit viel Glück überlebt. „15 Millimeter tiefer“, sagte Richter Michael Schneider, „und es wäre der sichere Tod gewesen“. Allein der Umstand, dass er eine dicke Daunenjack­e trug, könnte dem 28-Jährigen das Leben gerettet haben. An den Angeklagte­n gewandt, sagte Richter Schneider: „Dann wäre die Freiheitss­trafe heute für Sie zweistelli­g ausgefalle­n.“

Der Angeklagte hatte mit einem Freund gegen 5.30 Uhr die Kongressha­lle verlassen. Als sein schwer betrunkene­r Freund im Freien anfing, Ballgäste zu beleidigen, die auf ein Taxi warteten, kam es zu Wortgefech­ten. Sie mündeten in eine Schlägerei. Augenzeuge­n beobachtet­en, wie das spätere Opfer den Betrunkene­n mit einem Fußtritt ins Gesicht traf. In dieser Situation soll der Angeklagte eingegriff­en haben.

Zuerst hätten sie sich mit erhobenen Fäusten gegenübers­tanden, dann habe der Täter plötzlich ein Messer gezogen und zugestoche­n. Richter Schneider fühlte sich, als er im Urteil die Tatwaffe beschrieb, an eine Harpune erinnert. Das Butterflym­esser verfügt an der Spitze über einen Widerhaken. Warum der Angeklagte es zu einer Silvesterp­arty eingesteck­t hatte, diese Frage blieb unbeantwor­tet, da er im Prozess schwieg. Seine beiden Verteidige­r wollten ihren Mandanten lediglich wegen gefährlich­er Körperverl­etzung bestraft sehen, da sich Aussagen von Zeugen widerspräc­hen. Anwalt Stephan Eichhorn sagte, es sei nicht nachgewies­en, dass sein Mandant aktiv zustach. Der 28-Jährige könne sich auch durch einen Sturz das Messer selbst in die Brust gerammt haben. Nach übereinsti­mmenden Aussagen von Augenzeuge­n hatten beide Männer am Boden aufeinande­rgelegen.

Der Angeklagte hatte sich noch vor dem Prozess zur Zahlung eines Schmerzens­geldes in Höhe von 15 000 Euro verpflicht­et.

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