Messerstich: Mann muss fünf Jahre ins Gefängnis
In der Silvesternacht kommt es vor der Kongresshalle zu einer unübersichtlichen Schlägerei, in deren Verlauf ein 28-Jähriger lebensgefährlich verletzt wird. Vor Gericht wird klar, dass er nur mit viel Glück überlebt hat
Die Veranstalter der Silvesterparty hatten unter dem Motto „Get Happy 2017“in die Kongresshalle geladen. Für zwei der Ballbesucher hat sich der Wunsch noch in der gleichen Nacht nicht erfüllt. Beide wurden nach Verlassen der Kongresshalle in eine Prügelei mehrerer junger Männer verwickelt. Sie endete damit, dass ein 28-Jähriger durch einen Stich in die Brust lebensgefährlich verletzt wurde.
Der Täter, ein 27 Jahre alter Fliesenleger, ist am Donnerstag zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und verbotenen Waffenbesitzes. Auch die Staatsanwältin war im Laufe des mehrtägigen Prozesses vom zunächst erhobenen Vorwurf des versuchten Mordes abgerückt. Sie hatte sieben Jahre Freiheitsstrafe für den Angeklagten beantragt.
Im Urteil der 8. Strafkammer wird deutlich, das Opfer hat nur mit viel Glück überlebt. „15 Millimeter tiefer“, sagte Richter Michael Schneider, „und es wäre der sichere Tod gewesen“. Allein der Umstand, dass er eine dicke Daunenjacke trug, könnte dem 28-Jährigen das Leben gerettet haben. An den Angeklagten gewandt, sagte Richter Schneider: „Dann wäre die Freiheitsstrafe heute für Sie zweistellig ausgefallen.“
Der Angeklagte hatte mit einem Freund gegen 5.30 Uhr die Kongresshalle verlassen. Als sein schwer betrunkener Freund im Freien anfing, Ballgäste zu beleidigen, die auf ein Taxi warteten, kam es zu Wortgefechten. Sie mündeten in eine Schlägerei. Augenzeugen beobachteten, wie das spätere Opfer den Betrunkenen mit einem Fußtritt ins Gesicht traf. In dieser Situation soll der Angeklagte eingegriffen haben.
Zuerst hätten sie sich mit erhobenen Fäusten gegenüberstanden, dann habe der Täter plötzlich ein Messer gezogen und zugestochen. Richter Schneider fühlte sich, als er im Urteil die Tatwaffe beschrieb, an eine Harpune erinnert. Das Butterflymesser verfügt an der Spitze über einen Widerhaken. Warum der Angeklagte es zu einer Silvesterparty eingesteckt hatte, diese Frage blieb unbeantwortet, da er im Prozess schwieg. Seine beiden Verteidiger wollten ihren Mandanten lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung bestraft sehen, da sich Aussagen von Zeugen widersprächen. Anwalt Stephan Eichhorn sagte, es sei nicht nachgewiesen, dass sein Mandant aktiv zustach. Der 28-Jährige könne sich auch durch einen Sturz das Messer selbst in die Brust gerammt haben. Nach übereinstimmenden Aussagen von Augenzeugen hatten beide Männer am Boden aufeinandergelegen.
Der Angeklagte hatte sich noch vor dem Prozess zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 15 000 Euro verpflichtet.