Aichacher Nachrichten

Welche Elektorräd­er es gibt und wie die rechtliche Situation ist

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Der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC) unterschei­det drei Varianten:

● Pedelecs/E Bikes Auch Pedel Electric Cycles genannt. Sie unter stützen den Fahrer bis zu einer Ge schwindigk­eit von 25 Stundenkil­o metern mit maximal 250 Watt. Die Pe dalkraft ist von der Trittfrequ­enz des Fahrers abhängig.

● Schnelle Pedelecs Sie unterstütz­en den Fahrer bis zu einer Geschwindi­g keit von 45 Stundenkil­ometern mit ma ximal 500 Watt.

● E Bikes im engeren Sinn Sie kön nen, ohne dass der Fahrer in die Pe dale tritt, bis zu 20 Stundenkil­ometer mit maximal 500 Watt fahren.

● Pedelecs/E Bikes Sie gelten recht lich als Fahrräder und unterliege­n deshalb den gleichen Regeln. Das heißt, sie dürfen auf Fahrradweg­en gefahren werden, es besteht mit ihnen keine Helmpflich­t und die Promille grenze für Nutzer ist die gleiche wie bei Radfahrern. Nämlich 1,6 Promille.

● Schnelle Pedelecs Sie gelten als Kleinkraft­räder und dürfen nicht auf Radwegen genutzt werden. Sie benöti gen eine Betriebser­laubnis und ein Versicheru­ngskennzei­chen. Fahrer müssen mindestens 16 Jahre alt sein und eine Fahrerlaub­nis der Klasse AM besitzen. Außerdem besteht Helm pflicht.

● E Bikes im engeren Sinne Sie gel ten als Kleinkraft­räder und benötigen ebenfalls eine Betriebser­laubnis und ein Versicheru­ngskennzei­chen. Fahrer müssen im Besitz eines Führersche­ins der Klasse AM sein. Die Räder dürfen nur auf Radwegen gefahren werden, die für Mofas freigegebe­n sind. Eine Helmpflich­t besteht nicht. (dsc)

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