Welche Elektorräder es gibt und wie die rechtliche Situation ist
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC) unterscheidet drei Varianten:
● Pedelecs/E Bikes Auch Pedel Electric Cycles genannt. Sie unter stützen den Fahrer bis zu einer Ge schwindigkeit von 25 Stundenkilo metern mit maximal 250 Watt. Die Pe dalkraft ist von der Trittfrequenz des Fahrers abhängig.
● Schnelle Pedelecs Sie unterstützen den Fahrer bis zu einer Geschwindig keit von 45 Stundenkilometern mit ma ximal 500 Watt.
● E Bikes im engeren Sinn Sie kön nen, ohne dass der Fahrer in die Pe dale tritt, bis zu 20 Stundenkilometer mit maximal 500 Watt fahren.
● Pedelecs/E Bikes Sie gelten recht lich als Fahrräder und unterliegen deshalb den gleichen Regeln. Das heißt, sie dürfen auf Fahrradwegen gefahren werden, es besteht mit ihnen keine Helmpflicht und die Promille grenze für Nutzer ist die gleiche wie bei Radfahrern. Nämlich 1,6 Promille.
● Schnelle Pedelecs Sie gelten als Kleinkrafträder und dürfen nicht auf Radwegen genutzt werden. Sie benöti gen eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen. Fahrer müssen mindestens 16 Jahre alt sein und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzen. Außerdem besteht Helm pflicht.
● E Bikes im engeren Sinne Sie gel ten als Kleinkrafträder und benötigen ebenfalls eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen. Fahrer müssen im Besitz eines Führerscheins der Klasse AM sein. Die Räder dürfen nur auf Radwegen gefahren werden, die für Mofas freigegeben sind. Eine Helmpflicht besteht nicht. (dsc)