Was sich zum 1. Oktober alles ändert
Die Ehe für alle kommt und Hass-Kommentare werden bestraft. Das ist längst nicht alles
Berlin Schwule und lesbische Paare in Deutschland können von diesem Sonntag an heiraten. Zum 1. Oktober treten zudem weitere Änderungen in Kraft. Ein Überblick.
● Ehe für alle Schwule und Lesben bekommen die gleichen Rechte wie Hetero-Paare: Sie dürfen heiraten, wenn sie wollen – und Kinder adoptieren. Bisher konnten seit 2001 gleichgeschlechtliche Beziehungen in Deutschland nur eine Lebenspartnerschaft amtlich eintragen lassen.
● Hasskriminalität Hasskriminalität, strafbare Falschnachrichten und andere strafbare Inhalte in sozialen Netzwerken werden künftig wirksamer bekämpft. Betreiber von sozialen Netzwerken wie Facebook werden dazu verpflichtet, strafbare Inhalte schnell zu löschen oder zu sperren.
● Drohnenflüge Drohnen oder Modellflugzeuge über 250 Gramm müssen laut Bundesregierung eine feuerfeste Plakette mit Namen und Anschrift des Eigentümers tragen. Der Betrieb von Drohnen oder Modellflugzeugen ab zwei Kilogramm erfordert dann auch einen Kenntnisnachweis.
● Einlagensicherung Die Reform der freiwilligen Einlagensicherung der privaten Banken schränkt den Einlagenschutz ein. Im Pleitefall können nur noch Privatkunden und Stiftungen den vollen Schutz ihrer Einlagen genießen. Für sie ändert sich nichts. Bund, Länder und Kommunen sowie Finanzprofis dagegen werden bei Schieflagen nicht mehr aus diesem Topf bedient, den die Privatbanken zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung auf freiwilliger Basis gefüllt haben. In Deutschland sind im Fall einer Bankenpleite pro Kunde Spareinlagen bis zu 100000 Euro gesetzlich geschützt. Darüber hinaus sichern fast alle Kreditinstitute Kundengelder freiwillig ab.
● Steueroasen Bereits ab Samstag wird es für Steuerbetrüger noch schwieriger, Geld illegal am Fiskus vorbei ins Ausland schleusen. Deutschland und zunächst 49 weitere Staaten starten dann erstmals den automatischen Austausch von „Informationen über Finanzkonten in Steuersachen“. Heimische Finanzbehörden bekommen Einsicht in Auslandsgeschäfte ihrer Bürger. Von September 2018 an machen dann nach bisherigem Stand insgesamt 102 Länder mit.
● Patientenversorgung Patienten sollen künftig besser versorgt werden, wenn sie nach einem Krankenhausaufenthalt nach Hause entlassen werden.
Dazu sollen die Krankenhausärzte den Patienten klare Instruktionen mit auf den Weg geben, welche Medikamente und welche Nachbehandlungen nötig sind. Vom 1. Oktober an gelten neue, verbindliche Regelungen für ein „strukturiertes Entlassmanagement“nach einem Krankenhausaufenthalt, wie der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mitteilte.
● Mindestlohn Beschäftigte von Geld- und Wertdiensten bekommen nun laut Bundesregierung rückwirkend zum 1. März 2017 Anspruch auf einen neuen Branchenmindestlohn.
● Landwirtschaft In der EU entfallen nach Angaben der Bundesregierung die Produktionsquoten sowie die Produktionsabgabe für Zucker und Isoglukose. Gleichzeitig entfalle der Mindestpreis für in der EU angebaute Zuckerrüben.