Falsche Betreuung
Frau hebt vom Konto ihres dementen Ex-Ehemannes mehr als 95000 Euro ab
„Ich schäme mich dafür.“Dieser Satz ist von der Frau auf der Anklagebank im Laufe ihrer Aussage mehrmals zu hören. Es klingt aufrichtig. Die 51-Jährige war bis Ende 2016 als Betreuerin ihres an Demenz erkrankten Ex-Ehemannes eingesetzt. Zwar ist sie heute mit einem anderen Mann verheiratet, die geschiedenen Eheleute waren sich dennoch weiterhin freundschaftlich verbunden.
Vor dem Amtsgericht ist die Frau der Untreue angeklagt. Sie hat, wie sie gesteht, im Laufe zweier Jahre vom Konto ihres Schützlings mehr als 95 000 Euro abgehoben. Vermutlich die Hälfte davon hat sie für sich verwendet. Genauer lässt sich das im Nachhinein nicht mehr feststellen. Bis das Betreuungsgericht einschritt und Strafanzeige erstattete. Sie habe aus wirtschaftlicher Not gehandelt, sagt die Angeklagte. Zu allem Unglück war sie auch noch „massiv spielsüchtig“geworden. Anscheinend hoffte sie, endlich Glück zu haben.
Ihren zweiten Mann hat die Frau 2003 geheiratet. Er erlitt später einen Gehirnschlag, ist heute selbst ein Pflegefall. Obendrein verlor sie dann ihre Anstellung als Küchenhilfe im Klinikum. Das Geld reichte hinten und vorne nicht, berichtet die in Serbien geborene Angeklagte. Hinzu kamen 100000 Euro an Schulden, die sie aus einem gescheiterten Projekt mit einer Gastwirtschaft mitbrachte. In dieser Situation war sie gerichtlich zur Betreuerin ihres wohlhabenden Ex-Ehemannes bestellt worden. Aus mehreren Immobilien erzielt dieser monatlich hohe Mieteinnahmen. Ausgestattet mit uneingeschränkter Vollmacht erlag die Frau der Versuchung. Sie hob mehr als 200 Mal Gelder vom Konto ihres Ex-Ehemannes ab.
Man sah sie häufiger in Spielcasinos in Oberhausen
2015 sah man die 51-Jährige dann immer häufiger in Spielcasinos in Oberhausen, die es dort in größerer Zahl gibt. Im Dezember 2016 wurde die Frau festgenommen.
Am Ende des Prozesses hat die 51-Jährige doch noch Glück, sie muss nicht ins Gefängnis. Trotz des hohen Schadens wird sie zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Außerdem muss sie 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und wird zu Ratenzahlungen an den Geschädigten verpflichtet. Amtsrichter Stefan Lenzenhuber und die Staatsanwältin sehen bei der Angeklagten eine günstige Sozialprognose. Weil sie inzwischen wieder als Küchenhilfe arbeitet und in die Suchtambulanz geht.