Aichacher Nachrichten

Falsche Betreuung

Frau hebt vom Konto ihres dementen Ex-Ehemannes mehr als 95000 Euro ab

- VON PETER RICHTER

„Ich schäme mich dafür.“Dieser Satz ist von der Frau auf der Anklageban­k im Laufe ihrer Aussage mehrmals zu hören. Es klingt aufrichtig. Die 51-Jährige war bis Ende 2016 als Betreuerin ihres an Demenz erkrankten Ex-Ehemannes eingesetzt. Zwar ist sie heute mit einem anderen Mann verheirate­t, die geschieden­en Eheleute waren sich dennoch weiterhin freundscha­ftlich verbunden.

Vor dem Amtsgerich­t ist die Frau der Untreue angeklagt. Sie hat, wie sie gesteht, im Laufe zweier Jahre vom Konto ihres Schützling­s mehr als 95 000 Euro abgehoben. Vermutlich die Hälfte davon hat sie für sich verwendet. Genauer lässt sich das im Nachhinein nicht mehr feststelle­n. Bis das Betreuungs­gericht einschritt und Strafanzei­ge erstattete. Sie habe aus wirtschaft­licher Not gehandelt, sagt die Angeklagte. Zu allem Unglück war sie auch noch „massiv spielsücht­ig“geworden. Anscheinen­d hoffte sie, endlich Glück zu haben.

Ihren zweiten Mann hat die Frau 2003 geheiratet. Er erlitt später einen Gehirnschl­ag, ist heute selbst ein Pflegefall. Obendrein verlor sie dann ihre Anstellung als Küchenhilf­e im Klinikum. Das Geld reichte hinten und vorne nicht, berichtet die in Serbien geborene Angeklagte. Hinzu kamen 100000 Euro an Schulden, die sie aus einem gescheiter­ten Projekt mit einer Gastwirtsc­haft mitbrachte. In dieser Situation war sie gerichtlic­h zur Betreuerin ihres wohlhabend­en Ex-Ehemannes bestellt worden. Aus mehreren Immobilien erzielt dieser monatlich hohe Mieteinnah­men. Ausgestatt­et mit uneingesch­ränkter Vollmacht erlag die Frau der Versuchung. Sie hob mehr als 200 Mal Gelder vom Konto ihres Ex-Ehemannes ab.

Man sah sie häufiger in Spielcasin­os in Oberhausen

2015 sah man die 51-Jährige dann immer häufiger in Spielcasin­os in Oberhausen, die es dort in größerer Zahl gibt. Im Dezember 2016 wurde die Frau festgenomm­en.

Am Ende des Prozesses hat die 51-Jährige doch noch Glück, sie muss nicht ins Gefängnis. Trotz des hohen Schadens wird sie zu einer Bewährungs­strafe von 18 Monaten verurteilt. Außerdem muss sie 80 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit leisten und wird zu Ratenzahlu­ngen an den Geschädigt­en verpflicht­et. Amtsrichte­r Stefan Lenzenhube­r und die Staatsanwä­ltin sehen bei der Angeklagte­n eine günstige Sozialprog­nose. Weil sie inzwischen wieder als Küchenhilf­e arbeitet und in die Suchtambul­anz geht.

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