Bewährung darf kein Freibrief sein
Es sind stets ähnliche Reaktionen, die nach einem Urteil gegen junge Straftäter folgen. Sind die Täter nicht viel zu günstig weggekommen? Müsste man nicht gerade im Jugendstrafrecht schärfer urteilen und auch schneller mal eine Haftstrafe verhängen – ohne Bewährung? Als Abschreckung? Auch im aktuellen Fall kann man diese Fragen stellen: Zwei Schüler haben an ihrer eigenen Schule zwei Mal Feuer gelegt. Der Schaden ist groß und es hätte noch viel mehr passieren können, weil sich jeweils Menschen im Gebäude befanden. Und dennoch verhängt das Gericht gegen beide Angeklagten noch einmal Bewährungsstrafen.
Zu Recht: Beide Angeklagten haben in den Verfahren gelernt, wie es ist, hinter Gittern zu sitzen. Beim jüngeren Angeklagten hatten schon drei Wochen eine enorme Wirkung. Der Ältere musste gleich ein halbes Jahr in Untersuchungshaft verbringen. Gerade für einen jungen Menschen ist das eine lange Zeit. Es ist gut, dass speziell im Jugendstrafrecht, das hier für den 19-jährigen Täter noch griff, der Blick vor allem darauf liegt, wie man einen Angeklagten davor bewahren kann, weiter in die Kriminalität abzurutschen.
Und das funktioniert nun einmal deutlich besser mit intensiver pädagogischer Betreuung als alleine mit Einsperren. Der Fall zeigt aber auch: Konsequentes Einschreiten der Justiz ist wichtig. Ein Arrest für einige Wochen kann durchaus sehr sinnvoll sein. Ein junger Straftäter spürt so, welche Folgen es haben kann, wenn er die Kurve nicht bekommt. Bewährungsstrafen könnten sonst als Freibrief verstanden werden. Dem wirkt ein Arrest zur rechten Zeit entgegen.