Aichacher Nachrichten

Bewährung darf kein Freibrief sein

- VON JÖRG HEINZLE joeh@augsburger allgemeine.de

Es sind stets ähnliche Reaktionen, die nach einem Urteil gegen junge Straftäter folgen. Sind die Täter nicht viel zu günstig weggekomme­n? Müsste man nicht gerade im Jugendstra­frecht schärfer urteilen und auch schneller mal eine Haftstrafe verhängen – ohne Bewährung? Als Abschrecku­ng? Auch im aktuellen Fall kann man diese Fragen stellen: Zwei Schüler haben an ihrer eigenen Schule zwei Mal Feuer gelegt. Der Schaden ist groß und es hätte noch viel mehr passieren können, weil sich jeweils Menschen im Gebäude befanden. Und dennoch verhängt das Gericht gegen beide Angeklagte­n noch einmal Bewährungs­strafen.

Zu Recht: Beide Angeklagte­n haben in den Verfahren gelernt, wie es ist, hinter Gittern zu sitzen. Beim jüngeren Angeklagte­n hatten schon drei Wochen eine enorme Wirkung. Der Ältere musste gleich ein halbes Jahr in Untersuchu­ngshaft verbringen. Gerade für einen jungen Menschen ist das eine lange Zeit. Es ist gut, dass speziell im Jugendstra­frecht, das hier für den 19-jährigen Täter noch griff, der Blick vor allem darauf liegt, wie man einen Angeklagte­n davor bewahren kann, weiter in die Kriminalit­ät abzurutsch­en.

Und das funktionie­rt nun einmal deutlich besser mit intensiver pädagogisc­her Betreuung als alleine mit Einsperren. Der Fall zeigt aber auch: Konsequent­es Einschreit­en der Justiz ist wichtig. Ein Arrest für einige Wochen kann durchaus sehr sinnvoll sein. Ein junger Straftäter spürt so, welche Folgen es haben kann, wenn er die Kurve nicht bekommt. Bewährungs­strafen könnten sonst als Freibrief verstanden werden. Dem wirkt ein Arrest zur rechten Zeit entgegen.

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