Fuggerstraße: Bürger werden geschont
Neue Satzung zur Finanzierung der Bauarbeiten erstmals in Aichach angewandt
Aichach Trotz eventueller Bedenken der Rechtsaufsicht beim Landratsamt belässt es die Stadt Aichach am Beispiel der Fuggerstraße in Klingen bei der beschlossenen Straßenausbaubeitragssatzung. Demzufolge bleiben die festgelegten gemeindlichen Ansätze unverändert bestehen (29:0).
Nach dem Vorbild der Stadt Friedberg sollen bei der Fuggerstraße in Klingen, dem ersten Ausbauprojekt, von dem die Bürger durch die Satzung betroffen sind, Einrichtungen wie Busbuchten oder Beleuchtung von der Stadt getragen werden. Die Rechtsaufsicht im Landratsamt sieht dadurch eine zweifache Begünstigung der Bürger, weil der Stadtrat im Vorfeld den höchstmöglichen gemeindlichen Anteil der Stadt beschloss, um den Bürger nicht über Gebühr zu belasten. Jetzt hätte das Gremium die Möglichkeit gehabt, den gemeindlichen Anteil um einen variablen Prozentsatz zu senken. Dadurch wäre der Bürger – nicht nur in Klingen – mit einem höheren Anteil zur Kasse gebeten worden. Trotz der Bedenken der Rechtsaufsicht hält der Stadtrat an seinem bisherigen Beschluss fest. Das Landratsamt hatte in seiner Stellungnahme die Meinung vertreten, dass zu hohe Gemeindeanteile beim Straßenausbau zu möglichen Kürzungen von Fördergeldern führen könnten.
● Neues Einheimischenmodell Der Stadtrat hat neue Vergaberichtlinien für die bestehenden Einheimischenmodelle am Beispiel des Baugebiets an der Bachstraße in Klingen abgesegnet. Ein Verfahren der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wurde inzwischen eingestellt, neue Leitlinien akzeptiert (28:1). Beispiele der Vergabekriterien: Eigentümer eines bereits bebauten oder bebaubaren Grundstücks sind nicht antragsberechtigt. Das Jahreseinkommen eines Antragstellers darf 51000 Euro nicht übersteigen.