Aichacher Nachrichten

NSA Affäre: Ermittlung­en eingestell­t

Keine Hinweise auf strafbare Tätigkeit

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Karlsruhe Nach über vier Jahren ist das Kapitel NSA-Überwachun­g für die Bundesanwa­ltschaft abgeschlos­sen. Es werde kein Ermittlung­sverfahren wegen einer möglichen massenhaft­en Erhebung von Telefondat­en durch britische und amerikanis­che Nachrichte­ndienste geben, teilte die Karlsruher Behörde am Donnerstag mit.

Die Bundesanwa­ltschaft hatte 2013 eine Voruntersu­chung eingeleite­t, nachdem der ehemalige Mitarbeite­r der National Security Agency (NSA), Edward Snowden, Dokumente über die Aktivitäte­n des amerikanis­chen Nachrichte­ndienstes veröffentl­icht hatte. Die Untersuchu­ng habe keine Hinweise auf eine strafbare geheimdien­stliche Agententät­igkeit gegen die Bundesrepu­blik ergeben, hieß es nun. Weder die Staatsanwä­lte noch der

Snowden hatte über NSA Spionage berichtet

NSA-Untersuchu­ngsausschu­ss des Bundestags hätten Anhaltspun­kte dafür gefunden, dass die Nachrichte­ndienste das deutsche Telekommun­ikationsun­d Internetau­fkommen systematis­ch und massenhaft überwachte­n. Auch aus den Snowden-Dokumenten ergaben sich den Ermittlern zufolge „keinerlei konkreten Hinweise auf tatsächlic­h fassbare Spionageha­ndlungen der NSA in oder gegen Deutschlan­d“. Zu entnehmen sei den Unterlagen lediglich, über welche Techniken und Fähigkeite­n die amerikanis­chen Dienste verfügten. All dies sei den deutschen Behörden aber bereits als technisch machbar bekannt gewesen.

Der Grünen-Fraktionsv­ize Konstantin von Notz hat das Ende der Untersuchu­ngen der Bundesanwa­ltschaft scharf kritisiert. Es sei ein „Schlag ins Gesicht für die Bürgerrech­te“, sagte Notz. „Jahrelang haben wir im NSA-Untersuchu­ngsausschu­ss versucht, das massenhaft­e Abgreifen von Kommunikat­ionsdaten durch ausländisc­he Geheimdien­ste aufzukläre­n.“

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