Aichacher Nachrichten

EU Staatsanwä­lte ermitteln ab 2020

Neue Behörde soll gezielt gegen Korruption und Steuerbetr­ug vorgehen

- VON DETLEF DREWES

Straßburg/Brüssel Europa schafft einen viel beachteten Durchbruch: Das Parlament der Gemeinscha­ft stimmte am Donnerstag in Straßburg der Einrichtun­g einer Europäisch­en Staatsanwa­ltschaft zu. Ab 2020 soll die neue Behörde mit Sitz in Luxemburg milliarden­schwere Verluste durch Betrügerei­en für die Mitgliedst­aaten verfolgen.

Die neue Behörde Eppo (European Public Prosecutor’s Office/Europäisch­e Staatsanwa­ltschaft) soll grenzübers­chreitende Straftaten verfolgen, bei denen es um Korruption, Geldwäsche und Steuerbetr­ug mit EU-Geldern geht. Nach Angaben der Kommission verlieren die Mitgliedst­aaten jährlich alleine 50 Milliarden Euro an Einnahmen durch nicht bezahlte Mehrwertst­euer. Bei diesen Delikten handelt es sich nicht nur um Zigaretten­schmuggel, sondern auch sogenannte „Karussellg­eschäfte“. Dabei schlagen Firmen Mehrwertst­euer auf den Preis von Waren und Dienstleis­tungen auf, führen diese aber nicht an das Finanzamt ab. In der Praxis hatte sich herausgest­ellt, dass die Abstimmung unter den nationalen Behörden den Mitgliedst­aaten oft langwierig ist und die gezielte Verfolgung von Straftaten erschwert. Die EU-Staatsanwä­lte sollen bei Betrugsfäl­len mit EU-Mitteln ab 10000 Euro sowie grenzübers­chreitende­m Mehrwertst­euerbetrug ab zehn Millionen Euro aktiv werden. Bei der Bemessung des Strafmaßes gelten nationale Gesetze.

Insgesamt sollen 115 Juristen aus den Mitgliedst­aaten für die neue Behörde tätig sein. Und zwar auch für eine besondere Ebene der Eppo: die sogenannte­n Delegierte­n Europäisch­en Staatsanwä­lte. Sie führen die Ermittlung­en, verfolgen Straftaten und erheben Anklagen, die dann vor den zuständige­n Gerichten der Mitgliedst­aaten verhandelt werden. Der Jahresetat der Eppo liegt bei 21 Millionen Euro. Zunächst werden nur 20 der 29 EU-Mitglieder mitmachen. Die Niederland­e, Polen, Ungarn, Malta, Schweden, Irland und Dänemark wollen noch nicht mitmachen. Großbritan­nien ist wegen des Brexits ohnehin außen vor.

Es gab bereits Überlegung­en, dass die Europäisch­e Staatsanwa­ltschaft auch bei grenzübers­chreitende­n Terrorakte­n und organisier­ter Kriminalit­ät aktiv werden kann. In einem zweiten Schritt könnte dies tatsächlic­h möglich sein. Sowohl Kommission­spräsident Jean-Claude Juncker wie auch der französisc­he Staatspräs­ident Emmanuel Macron haben entspreche­nde Forderunge­n bereits erhoben. Aber dafür sind noch weitergehe­nde Abstimmung­en zwischen den Fahndungs- und Justizbehö­rden der Mitgliedst­aaten notwendig. Denn die Eppo soll ja die nationale Strafverfo­lgung nicht ersetzen, sondern nur effiziente­r koordinier­en – ein Konzept, das bei der Europäisch­en Polizeibeh­örde Europol in Den Haag schon seit Jahren gut funktionie­rt.

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