Extra Runde für die Mitte von Heretshausen
Der Bebauungsplan für das Gelände des ehemaligen Dreiseithofes ist noch nicht abgesegnet. Zufahrt öffentlich widmen?
Adelzhausen In eine dritte Runde bei den Behörden geht der Bebauungsplan „Heretshausen-Mitte“. Grund sind inhaltliche Änderungen, die der Gemeinderat Adelzhausen in seiner Sitzung am Mittwoch beschloss. Voraussichtlich in der Sitzung im November wird das Gremium die Satzung für den Bebauungsplan sowie den Beschluss für die notwendige Änderung des Flächennutzungsplans fassen.
Etwas länger als geplant zieht es sich hin, bis der Bebauungsplan gültig ist. Wie mehrmals berichtet, geht es dabei um den Dreiseithof im Ortsteil Heretshausen und dessen geplante Umgestaltung. Neben einigen formellen Änderungen im Text hatte vor allem das Landratsamt auch einige inhaltliche Änderungen angeregt.
Unter anderem ging es um die Frage, ob auf den drei Grundstücken, die im Westen an das Gelände des Dreiseithofes anschließen, Garagen auch außerhalb der Baugrenze stehen dürfen. Die Zulässigkeit dürfe nicht allgemein geregelt sein, so das Landratsamt in seiner Stellungnahme. Das Landratsamt forderte eine klare Regelung. Die Mehrheit des Gemeinderates sprach sich dafür aus, dass Garagen innerhalb des Baufensters stehen müssen. Nur ausnahmsweise seien sie außerhalb der Baugrenzen zulässig. Aufgrund der während der Planung immer wieder veränderten Lage der Stellplätze auf dem Gelände regte die Immissionsschutzbehörde an, dass ein Ingenieurbüro überprüfen soll, ob die Angaben im Schallschutzgutachten noch stimmen.
Diskussionen gab es im Gemeinderat darüber, ob die private Zufahrtsstraße zum Baugebiet öffentlich gewidmet werden soll. Das Ingenieurbüro hatte die Widmung angeregt, weil sonst bei der Erschließung mit jedem Eigentümer verhandelt werden müsste. Georg Dollinger sprach sich strikt gegen eine Widmung aus. Er sei dagegen, dass
Die Gemeinde will nicht für Schneeräumen und Streuen verantwortlich sein
die Gemeinde für das Streuen und Schneeräumen verantwortlich sei, sagte er. Dem schloss sich auch Peter Gerrer an. Er regte an, vor der Entscheidung über eine öffentliche Widmung zu klären, ob die Gemeinde dann auch für den Unterhalt der Straße aufkommen müsste. Bürgermeister Lorenz Braun wird das klären.
Der geänderte Flächennutzungsplan sowie der Bebauungsplan gehen in eine dritte, verkürzte, Runde, bei der sie nur dem Landratsamt vorgelegt werden. Braun geht davon aus, dass der Satzungsbeschluss im November gefasst werden kann. Dann ist der Bebauungsplan rechtsgültig.