Aichacher Nachrichten

Luxusboote bringen Firmenchef vor Gericht

Schon vor der Insolvenz hatte der Mann Probleme. Er muss sich wegen Betrugs und Untreue verantwort­en

- VON GERLINDE DREXLER Archivfoto: Monika Harrer Jalsovec (mit cli)

Aichach Brigitte Bardot hatte eines, Gunter Sachs ebenso. Riva-Boote sind auch deshalb legendär, weil sie ein Symbol sind für den Jetset der 50erbis 70er-Jahre. Die eleganten Boote, die bis Mitte der 90er-Jahre gebaut wurden, werden heute für mehrere Hunderttau­send Euro gehandelt – im guten Zustand. In einen solchen hat sie etwa zehn Jahre lang eine Firma in Aichach mit großem Aufwand versetzt. Bis diese Mitte 2016 insolvent ging. Der Besitzer aber hatte offenbar schon zuvor Schwierigk­eiten.

Der heute 46-Jährige musste sich nun wegen Betrugs und Untreue vor dem Aichacher Amtsgerich­t verantwort­en. Insgesamt ging es um knapp 48000 Euro, die er zu Unrecht behalten hat. Laut Anklage hatte der Einzelhand­elskaufman­n 2015 ein RivaBoot im Auftrag des Besitzers verkauft, den Erlös aber nicht an diesen weitergege­ben. Auch kassierte er von einem anderen Kunden die Zahlung für ein Bootsverde­ck, das bis heute nicht geliefert wurde. Der Reihe nach: Im Juli 2015 bestellte ein Kunde aus dem Kölner Raum für 3180 Euro ein Stoffverde­ck für sein Boot. Ein paar Wochen später erhielt der Kölner eine Mail von dem Angeklagte­n, dass das Verdeck so gut wie fertig sei und bezahlen solle. Das tat er. Bekommen hat er das Verdeck jedoch nie. Auf Nachfragen habe er von dem Angeklagte­n „jede

Form von Ausreden, die man sich nur vorstellen kann“, zu hören bekommen, sagte der Zeuge aus. Schließlic­h ließ der Kölner bei der Firma in Italien anrufen, die das Verdeck herstellen sollte. Auskunft: Es ist nie eine Bestellung eingegange­n. Das bestritt der Angeklagte vor Gericht. Dass das Verdeck tatsächlic­h bis heute nicht geliefert ist, begründete er mit der Insolvenz. 500 Euro zahlte er an den Kölner zurück. 2680 Euro sind noch offen.

Um rund 45000 Euro geht es bei dem Verkauf eines Bootes im Auftrag eines Schweizers. Den Verkauf wickelte der 46-Jährige ab und ließ sich den Kaufpreis in bar aushändige­n. Das sei so zwischen allen Beteiligte­n abgesproch­en worden, sagte der Angeklagte. Das bestätigte der Schweizer als Zeuge, er bestritt allerdings die weitere Darstellun­g des 46-Jährigen. Dieser behauptete, der Schweizer habe ihm das Geld überlassen, um finanziell­e Löcher zu stopfen. Im Gegenzug habe er ihm zur Absicherun­g eine Versicheru­ng übereignet. Kommentar des Schweizers dazu: „Blödsinn.“Er habe zwei Monate auf sein Geld gewartet, sagte er. Der Angeklagte habe ihm erzählt, dass das Geld noch beim Käufer des Bootes hänge. Deshalb strengte der Schweizer einen Prozess gegen diesen an. So flog die Lüge des 46-Jährigen auf. Staatsanwa­lt Konstantin Huber hielt dem Angeklagte­n zugute, dass er keine Vorstrafen hat. Er glaubte ihm jedoch nicht, dass der Schweizer ihm die Summe als Darlehen überlassen habe. Er forderte eine Bewährungs­strafe von fünfzehn Monaten, als Auflage 160 Sozialstun­den und die Einziehung der knapp 48 000 Euro.

Amtsrichte­r Walter Hell schloss sich in seinem Urteil weitgehend an. Er verurteilt­e den 46-Jährigen wegen Betrugs und Untreue jedoch nur zu einer einjährige­n Bewährungs­strafe. Hells zu dem Angeklagte­n: „Sie waren brutal überforder­t als Selbststän­diger.“Er hielt es jedoch für unglaubwür­dig, dass der Schweizer ihm das Geld einfach so überlassen haben sollte. Als eine klare Lüge wertete der Richter die Aussage in einer Mail des Angeklagte­n, dass das Verdeck „in den letzten Zügen“liege.

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