Kinderpfleger wehrt sich
Hat er Fünfjährige sexuell missbraucht? Gegen die Entscheidung des Aichacher Jugendgerichts legt der 20-Jährige jetzt Rechtsmittel ein
Aichach Friedberg Das Urteil gegen einen 20-jährigen Kinderpfleger ist noch nicht rechtskräftig. Der Mann war Mitte September vom Aichacher Jugendgericht wegen sexuellen Missbrauchs zu einem Jugendfreizeitarrest, fünf Gesprächsweisungen und einer Geldauflage von 1000 Euro verurteilt worden (wir berichteten auf der Seite Region Augsburg). Gegen dieses Urteil hat der Verteidiger des Mannes nun Rechtsmittel eingelegt. Das teilte das Gericht auf Anfrage mit.
Der Mann hatte vor zwei Jahren als Kinderpfleger in einem Kindergarten im Landkreis Aichach-Friedberg gearbeitet. In dieser Zeit soll er ein fünfjähriges Mädchen auf den Mund geküsst und ein anderes an der Innenseite der Oberschenkel gestreichelt haben, als es auf seinem Schoß saß. Ehemalige Kolleginnen berichteten als Zeuginnen im Prozess von ihren Beobachtungen. Der junge Mann habe ruckartig die Hand zurückgezogen, als er merkte, dass er gesehen wurde. Der Eindruck der Frauen: Er habe sich ertappt gefühlt.
Bei einer Hausdurchsuchung hatte die Polizei auf dem Rechner des Kinderpflegers Fotos von kleinen Mädchen im Bikini gefunden. Der 20-Jährige hatte diese als „ästhetisch schön, aber nicht sexuell anregend“eingeordnet. Zwei Gutachterinnen beschrieben den Mann als „äußerst kooperativ.“Beide konnten keinerlei pädophile Neigungen oder relevante psychische Störungen bei ihm erkennen. Doch Staatsanwältin Melanie Ostermeier hielt an den Vorwürfen aus der Anklageschrift fest. Es sei nicht relevant, ob der 20-Jährige beim Streicheln des Kindes in der Nähe des Intimbereichs sexuelle Absichten gehabt habe. Der Verteidiger forderte Freispruch für seinen Mandanten und verwies dabei auf die unauffälligen Befunde der Gutachterinnen.
Jugendrichterin Eva-Maria Grosse verurteilte den 20-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs. Die Vorfälle hätten zwar keine Folgen für die Kinder gehabt, doch der junge Mann habe als Erzieher ein Vertrauensverhältnis missbraucht. Nun wird der Fall erneut geprüft.