Weigl Urteil ist rechtskräftig
Im Januar wurde der Pöttmeser Unternehmer am Landgericht Augsburg wegen Bankrotts zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Seine Revision hat der Bundesgerichtshof nun verworfen
Im Januar wurde der Pöttmeser Unternehmer Franz Josef Weigl wegen Bankrotts zu über zwei Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nun rechtskräftig.
Pöttmes/Augsburg Dreieinhalb Jahre zog sich der Rechtsstreit im Fall Franz Josef Weigl hin. Jetzt ist ein Urteil des Landgerichts Augsburg gegen den früheren Pöttmeser Unternehmer und Gründer eines Automobilzulieferers rechtskräftig. Die zehnte Strafkammer sprach Weigl im Januar des Bankrotts schuldig und verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf nun die Revision. Das teilte Claus Pätzel, Sprecher des Landgerichts, gestern mit.
Die Causa Weigl ist komplex. Der heute 59-Jährige war im Juli 2014 am Landgericht wegen zweier schwerer Bankrottverstöße rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die zweite Strafkammer sprach ihn damals auch der Umsatzsteuerhinterziehung in Höhe von 1,4 Millionen Euro schuldig und verhängte dafür eine Geldstrafe von 700 Tagessätzen à zehn Euro, also 7000 Euro. Diese fiel so niedrig aus, weil der Unternehmer bereits Privatinsolvenz angemeldet hatte. Das Urteil kam nach einem „Deal“zustande: Die Staatsanwaltschaft stellte weitere Verfahren ein, Weigl gestand. Seine Verteidiger gingen dennoch in Revision. Der BGH hob allerdings nur den Teil des Urteils auf, der sich auf die Umsatzsteuerhinterziehung bezog. Darüber musste das Landgericht neu verhandeln.
Zusätzlich nahm die Staatsanwaltschaft eines der eingestellten Verfahren wieder auf: Sie warf Weigl vor, nach dem Verkauf des Göteborger Werks seiner Unternehmensgruppe sieben Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben. Auch darum ging es in der ProzessNeuauflage. Die zehnte Strafkammer unter Vorsitz von Richter Wolfgang Natale stellte die Verfahren wegen Umsatz- und Einkommensteuerhinterziehung ein. Übrig blieb der Bankrott. Der Schuldspruch hierzu von 2014 war rechtskräftig; das Gericht musste aber die Strafe neu festlegen und entschied auf zwei Jahre und vier Monate.
Bis zur Verkündung des ersten Urteils am Landgericht 2014 war der frühere Unternehmer ein Jahr in Untersuchungshaft gesessen. Sie wird ihm angerechnet. Von der Höhe der Reststrafe hing ab, wie lange er wieder in Haft muss. Das neuerliche Urteil des Landgerichts hat für ihn wohl einen weiteren Gefängnisaufenthalt zur Folge. Das wollten die Verteidiger mit der erneuten Revision verhindern. Gerichtssprecher Claus Pätzel hatte bereits früher betont, welche Folgen eine Gesamtfreiheitsstrafe aus dem „alten“und dem „neuen“Urteil hätte, wenn sie – wie geschehen – über zwei Jahren läge: „Da gibt es keine Bewährung mehr.“
1978 hatte Weigl seine Unternehmerkarriere gestartet. In drei Jahrzehnten baute er von Pöttmes aus eine international tätige Firmengruppe mit bis zu 1200 Mitarbeitern an über einem halben Dutzend Standorten vor allem in Ostdeutschland und Schweden auf. Höchster Jahresumsatz: 150 Millionen Euro. Zu den Kunden zählten Konzerne wie BMW, Audi, DaimlerChrysler und MAN. In der Wirtschaftskrise ab 2008 begann der Abstieg von Weigls Firmengruppe: Einige der Gesellschaften gingen später insolvent, andere wurden von weiteren Unternehmen übernommen.
Beim ersten Prozess gegen den heute 59-Jährigen am Landgericht wurden auch sein Sohn, der morgen 32 wird, und sein Geschäftspartner Rudi Eitelhuber aus Pöttmes, heute 73, verurteilt. Sie kamen mit Bewährungsstrafen davon. Weigls Sohn wurde der fahrlässigen Beihilfe zum Bankrott schuldig gesprochen, Eitelhuber der Beihilfe zum Bankrott und Schuldnerbegünstigung. Weigls Sohn musste vier Millionen Euro Schadenswiedergutmachung leisten, Eitelhuber eine halbe Million in die Konkursmasse einzahlen. Im Gegenzug legten Weigl und sein Sohn Geständnisse ab. Das Verfahren gegen Weigls mitangeklagte frühere Ehefrau wurde gegen eine Zahlung von 50 000 Euro eingestellt.
Weigl schilderte dem Gericht zu Beginn dieses Jahres, er sei als Minijobber bei einer Münchner Start-upFirma tätig und rechne heuer mit deren Durchbruch. Seine Privatinsolvenz solle heuer beendet werden.
Bundesgerichtshof hob erstes Urteil in Teilen auf
Einst hatte die Firmengruppe von Weigl 1200 Mitarbeiter