Aichacher Nachrichten

Weigl Urteil ist rechtskräf­tig

Im Januar wurde der Pöttmeser Unternehme­r am Landgerich­t Augsburg wegen Bankrotts zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Seine Revision hat der Bundesgeri­chtshof nun verworfen

- VON NICOLE SIMÜLLER

Im Januar wurde der Pöttmeser Unternehme­r Franz Josef Weigl wegen Bankrotts zu über zwei Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nun rechtskräf­tig.

Pöttmes/Augsburg Dreieinhal­b Jahre zog sich der Rechtsstre­it im Fall Franz Josef Weigl hin. Jetzt ist ein Urteil des Landgerich­ts Augsburg gegen den früheren Pöttmeser Unternehme­r und Gründer eines Automobilz­ulieferers rechtskräf­tig. Die zehnte Strafkamme­r sprach Weigl im Januar des Bankrotts schuldig und verhängte eine Gesamtfrei­heitsstraf­e von zwei Jahren und vier Monaten. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) verwarf nun die Revision. Das teilte Claus Pätzel, Sprecher des Landgerich­ts, gestern mit.

Die Causa Weigl ist komplex. Der heute 59-Jährige war im Juli 2014 am Landgerich­t wegen zweier schwerer Bankrottve­rstöße rechtskräf­tig zu zweieinhal­b Jahren Haft verurteilt worden. Die zweite Strafkamme­r sprach ihn damals auch der Umsatzsteu­erhinterzi­ehung in Höhe von 1,4 Millionen Euro schuldig und verhängte dafür eine Geldstrafe von 700 Tagessätze­n à zehn Euro, also 7000 Euro. Diese fiel so niedrig aus, weil der Unternehme­r bereits Privatinso­lvenz angemeldet hatte. Das Urteil kam nach einem „Deal“zustande: Die Staatsanwa­ltschaft stellte weitere Verfahren ein, Weigl gestand. Seine Verteidige­r gingen dennoch in Revision. Der BGH hob allerdings nur den Teil des Urteils auf, der sich auf die Umsatzsteu­erhinterzi­ehung bezog. Darüber musste das Landgerich­t neu verhandeln.

Zusätzlich nahm die Staatsanwa­ltschaft eines der eingestell­ten Verfahren wieder auf: Sie warf Weigl vor, nach dem Verkauf des Göteborger Werks seiner Unternehme­nsgruppe sieben Millionen Euro an Steuern hinterzoge­n zu haben. Auch darum ging es in der ProzessNeu­auflage. Die zehnte Strafkamme­r unter Vorsitz von Richter Wolfgang Natale stellte die Verfahren wegen Umsatz- und Einkommens­teuerhinte­rziehung ein. Übrig blieb der Bankrott. Der Schuldspru­ch hierzu von 2014 war rechtskräf­tig; das Gericht musste aber die Strafe neu festlegen und entschied auf zwei Jahre und vier Monate.

Bis zur Verkündung des ersten Urteils am Landgerich­t 2014 war der frühere Unternehme­r ein Jahr in Untersuchu­ngshaft gesessen. Sie wird ihm angerechne­t. Von der Höhe der Reststrafe hing ab, wie lange er wieder in Haft muss. Das neuerliche Urteil des Landgerich­ts hat für ihn wohl einen weiteren Gefängnisa­ufenthalt zur Folge. Das wollten die Verteidige­r mit der erneuten Revision verhindern. Gerichtssp­recher Claus Pätzel hatte bereits früher betont, welche Folgen eine Gesamtfrei­heitsstraf­e aus dem „alten“und dem „neuen“Urteil hätte, wenn sie – wie geschehen – über zwei Jahren läge: „Da gibt es keine Bewährung mehr.“

1978 hatte Weigl seine Unternehme­rkarriere gestartet. In drei Jahrzehnte­n baute er von Pöttmes aus eine internatio­nal tätige Firmengrup­pe mit bis zu 1200 Mitarbeite­rn an über einem halben Dutzend Standorten vor allem in Ostdeutsch­land und Schweden auf. Höchster Jahresumsa­tz: 150 Millionen Euro. Zu den Kunden zählten Konzerne wie BMW, Audi, DaimlerChr­ysler und MAN. In der Wirtschaft­skrise ab 2008 begann der Abstieg von Weigls Firmengrup­pe: Einige der Gesellscha­ften gingen später insolvent, andere wurden von weiteren Unternehme­n übernommen.

Beim ersten Prozess gegen den heute 59-Jährigen am Landgerich­t wurden auch sein Sohn, der morgen 32 wird, und sein Geschäftsp­artner Rudi Eitelhuber aus Pöttmes, heute 73, verurteilt. Sie kamen mit Bewährungs­strafen davon. Weigls Sohn wurde der fahrlässig­en Beihilfe zum Bankrott schuldig gesprochen, Eitelhuber der Beihilfe zum Bankrott und Schuldnerb­egünstigun­g. Weigls Sohn musste vier Millionen Euro Schadenswi­edergutmac­hung leisten, Eitelhuber eine halbe Million in die Konkursmas­se einzahlen. Im Gegenzug legten Weigl und sein Sohn Geständnis­se ab. Das Verfahren gegen Weigls mitangekla­gte frühere Ehefrau wurde gegen eine Zahlung von 50 000 Euro eingestell­t.

Weigl schilderte dem Gericht zu Beginn dieses Jahres, er sei als Minijobber bei einer Münchner Start-upFirma tätig und rechne heuer mit deren Durchbruch. Seine Privatinso­lvenz solle heuer beendet werden.

Bundesgeri­chtshof hob erstes Urteil in Teilen auf

Einst hatte die Firmengrup­pe von Weigl 1200 Mitarbeite­r

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