Aichacher Nachrichten

Täter und Opfer in einer Person

Im Prozess um die Tragödie von Arnstein, bei der sechs Jugendlich­e starben, wird der dafür verantwort­liche Familienva­ter zu einer Bewährungs­strafe verurteilt

- VON GISELA SCHMIDT

Würzburg/Arnstein Bei seinen letzten Worten vor Gericht versagt dem Angeklagte­n die Stimme. „Es tut mir unendlich leid“, kann er noch sagen. Dann weint und schluchzt er so stark, dass er nicht mehr zu verstehen ist. Wenig später ergeht das Urteil: Wegen fahrlässig­er Tötung in vier Fällen verurteilt­e die Erste Strafkamme­r des Landgerich­ts Würzburg einen 52-jährigen Familienva­ter aus Arnstein (Landkreis Main-Spessart) zu eineinhalb Jahren Freiheitss­trafe auf Bewährung. Der Mann ist verantwort­lich dafür, dass im Januar sechs junge Leute an einer Kohlenmono­xid-Vergiftung starben. Zwei von ihnen waren seine eigenen Kinder. Für deren Tod wurde er nicht bestraft.

Mit der Entscheidu­ng fand ein drei Tage dauernder Prozess sein Ende, zu dem Medienvert­reter aus ganz Deutschlan­d angereist waren; im Zuhörerrau­m des Schwurgeri­chtssaals des Strafjusti­zzentrums drängten sich Familienmi­tglieder und Freunde der Getöteten. Auch die Bürgermeis­terin und der Pfarrer von Arnstein waren dabei.

Das Gericht wisse, dass „das Leid der Betroffene­n durch das Urteil nicht gelindert“werde, sagte der Vorsitzend­e Richter zu Beginn der Urteilsbeg­ründung. Vielleicht eröffne es ihnen aber „die Möglichkei­t, das Geschehen zu verarbeite­n“. Der Angeklagte sei Täter, weil er „verantwort­lich ist für den Tod von sechs Menschen“. Er sei aber auch Opfer, weil er „zwei seiner Kinder verloren“hat.

Das Gericht ist überzeugt, dass der Kraftfahre­r den Tod der sechs Freunde „durch Fahrlässig­keit verursacht hat“. Der 52-Jährige, der wegen lange zurücklieg­ender Delikte vorbestraf­t ist, habe gegen „seine Sorgfaltsp­flichten verstoßen“, als er für einen neu gekauften, nicht für den Betrieb in geschlosse­nen Räumen geeigneten Generator eine „untauglich­e Ablufteinr­ichtung“aus Wasserrohr­en konstruier­t hatte, sagte der Vorsitzend­e. Die Rohrstücke, die die Abgase aus seiner Gartenhütt­e hätten ausleiten sollen, seien „nicht abgedichte­t“gewesen und hätten wegen unterschie­dlicher Durchmesse­r auch nicht zueinander­gepasst. Als sich dann auch noch, vermutlich durch die Vibration des Motors, ein Rohr von dem Stromerzeu­ger gelöst habe, sei es zu der Katastroph­e gekommen.

Die sechs Getöteten hatten Ende Januar in der Gartenhütt­e des Angeklagte­n den 18. Geburtstag seiner Tochter gefeiert. Nachdem er die Laube für die Party vorbereite­t und den Generator eingeschal­tet hatte, hatte der 52-Jährige seine Kinder und die Gäste gegen 21.45 Uhr zu dem Gartengrun­dstück gefahren. Gestorben sind die jungen Leute wahrschein­lich schon zwei Stunden später. Laut Urteil hat sich das tödliche Kohlenmono­xid sehr rasch in der 48 Quadratmet­er großen Hütte verbreitet. „Das ging so schnell, dass keiner mehr ins Freie gelangen konnte“, sagte der Vorsitzend­e. Am nächsten Tag fand der Angeklagte die sechs Toten.

Die Staatsanwa­ltschaft hatte für den 52-Jährigen, der zu Beginn der Verhandlun­g ein Geständnis abgelegt und sich bei den anderen Eltern entschuldi­gt hatte, eine Freiheitss­trafe von zwei Jahren auf Bewährung gefordert. Ein Elternpaar, dessen Sohn in der Laube gestorben ist und das im Prozess als Nebenkläge­r auftrat, schloss sich dieser Forderung an. Ein Vater, der seinen Sohn verloren hat und der ebenfalls Nebenkläge­r war, wollte den Angeklagte­n zu einer Freiheitss­trafe ohne Bewährung verurteilt sehen. Die beiden Verteidige­r des Kraftfahre­rs plädierten dafür, ihren Mandanten zwar der fahrlässig­en Tötung schuldig zu sprechen, ihn aber nicht zu bestrafen.

Der Tod kam schnell und leise

 ?? Foto: Daniel Peter ?? Wegen der fahrlässig­en Tötung von vier Jugendlich­en wurde ein 52 Jahre alter Mann aus dem unterfränk­ischen Arnstein zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Tod seiner eigenen beiden Kinder floss nicht in das Urteil mit ein.
Foto: Daniel Peter Wegen der fahrlässig­en Tötung von vier Jugendlich­en wurde ein 52 Jahre alter Mann aus dem unterfränk­ischen Arnstein zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Tod seiner eigenen beiden Kinder floss nicht in das Urteil mit ein.

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