Aichacher Nachrichten

Fall Kalinka: Arzt bleibt im Gefängnis

Lindauer ist nicht zu krank für weitere Haft

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Paris/Lindau Der in Frankreich wegen des Todes seiner Stieftocht­er Kalinka verurteilt­e Deutsche Dieter K., 82, muss im Gefängnis bleiben. Das Pariser Berufungsg­ericht lehnte es ab, die Haftstrafe des Arztes aus gesundheit­lichen Gründen auszusetze­n. Man sei zu dem Schluss gekommen, dass der Zustand des Mannes mit der Haft vereinbar sei, sagte ein Gerichtssp­recher.

Der Fall Kalinka ist ein deutschfra­nzösischer Justizkrim­i. Die 14 Jahre alte Französin war 1982 tot im Haus ihres deutschen Stiefvater­s in Lindau am Bodensee gefunden worden. Die deutsche Justiz stellte die Ermittlung­en aus Mangel an Beweisen ein. Zur Inhaftieru­ng in Frankreich kam es, weil Kalinkas leiblicher Vater den Mediziner 2009 in sein Heimatland entführen ließ. Dort wurde Dieter K. wegen Körperverl­etzung mit Todesfolge zu 15 Jahren Freiheitss­trafe verurteilt. Richter und Geschworen­e sahen es damals als erwiesen an, dass er das Mädchen sexuell missbrauch­en wollte und ihr ein Beruhigung­smittel sowie eine tödliche Spritze verabreich­te.

Der Mann selbst beteuerte stets seine Unschuld. Das Urteil wurde aber 2014 vom höchsten französisc­hen Gericht bestätigt. Der Anwalt von K. hatte seit mehr als einem Jahr für die Haftausset­zung gekämpft und dies mit dem angeschlag­enen Gesundheit­szustand seines Mandanten begründet. In erster Instanz gab ein Gericht in Melun noch grünes Licht, die Strafe unter Auflagen auszusetze­n. Die Staatsanwa­ltschaft ging dagegen aber in Berufung, das Urteil wurde nun aufgehoben. Gegen die Entscheidu­ng des Berufungsg­erichts kann noch Revision eingelegt werden.

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