Aichacher Nachrichten

Junge Polizisten sollen Kolleginne­n belästigt haben

Zwei Fälle bei der Bereitscha­ftspolizei beschäftig­en Gerichte. Es geht um Schläge auf den Po und Grapschere­ien beim Plärrer-Besuch

- VON JÖRG HEINZLE

Königsbrun­n Es geht um frauenfein­dliche Sprüche und unsittlich­e Berührunge­n: Bei der Bereitscha­ftspolizei in Königsbrun­n gibt es zwei Fälle, in denen Nachwuchs-Polizisten aufgefalle­n sind, weil sie Kolleginne­n belästigt haben sollen. In einem Fall soll es bald vor dem Amtsgerich­t zu einem Strafproze­ss gegen einen Polizeisch­üler kommen. Im anderen Fall ist am Donnerstag vor dem Augsburger Verwaltung­sgericht die Entlassung eines Polizeimei­sters aus dem Beamtensta­tus auf Probe besiegelt worden.

Der Fall, der vor das Amtsgerich­t kommen soll, ist im Mai dieses Jahres öffentlich bekannt geworden. Ein Polizeianw­ärter soll zwei junge Kolleginne­n, die mit ihm in Königsbrun­n in der Ausbildung waren, belästigt haben. Ermittler des Landeskrim­inalamts (LKA) sind den Vorwürfen nachgegang­en. Den Ermittlung­en zufolge soll der Polizeisch­üler die Kolleginne­n mehrfach verbal beleidigt haben – unter anderem soll dabei das Wort „Fotze“gefallen sein. Auch von Schlägen auf den Po erfuhren die LKA-Beamten.

Die Ermittlung­en in der Sache sind inzwischen abgeschlos­sen. Die Augsburger Staatsanwa­ltschaft hat beim Amtsgerich­t bereits einen Strafbefeh­l gegen den Polizeisch­üler beantragt – wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung und Beleidigun­g. Das sagte der Leitende Oberstaats­anwalt Rolf Werlitz auf Anfrage. Bei einem Strafbefeh­l ergeht ein Urteil auf schriftlic­hem Weg ohne öffentlich­e Verhandlun­g. Der Richter trifft seine Entscheidu­ng nach Aktenlage. Gegen den Strafbefeh­l hat der Polizeisch­üler allerdings Einspruch eingelegt. Hält er diesen Einspruch aufrecht, so kommt es gegen ihn zu einem normalen Strafproze­ss. Der Polizeisch­üler wurde nach Bekanntwer­den der Vorwürfe vom Dienst suspendier­t, hieß es im Mai. Wie der aktuelle Stand des Disziplina­rverfahren­s ist, konnte die Pressestel­le der Bereitscha­ftspolizei am Donnerstag zunächst noch nicht beantworte­n. Sollte er wegen der Vorfälle verurteilt werden, muss der Nachwuchs-Polizist aber damit rechnen, dass er entlassen wird.

Für einen 29-jährigen Ex-Polizeimei­ster der Bereitscha­ftspolizei ist die Karriere bereits beendet. Er wurde in der Probezeit entlassen, weil die Polizeifüh­rung meint, dass ihm die „charakterl­iche und fachliche Eignung“fehlt. Der Beamte, der 2010 seine Ausbildung begonnen hatte, wurde mit 50 Stundenkil­ometern zu viel auf der A 8 geblitzt. Er hatte auch einen Autounfall zu spät angezeigt. Und er hatte bei einem Bierzeltbe­such auf dem Augsburger Plärrer zwei Kolleginne­n belästigt. Einer Kollegin soll er mehrfach an die Brust gefasst haben, obwohl sie ihm sagte, dass sie das nicht wolle. Einer anderen Kollegin soll er den Rock angehoben und darunterge­schaut haben. Kollegen berichtete­n, dass er sich bei Einsätzen mit dem Handy beschäftig­te, anstatt seinen Aufgaben nachzukomm­en. Von einem Verdächtig­en, dessen Freundin Stripperin ist, habe er sich deren Telefonnum­mer notieren wollen.

Der Beamte, der zeitweise auch bei einer Fahndungsg­ruppe am Memminger Flughafen eingesetzt worden ist, wollte die Kündigung im Herbst vorigen Jahres nicht akzeptiere­n. Er klagte. Sein Anwalt Michael Zimpel sagte, man habe den Eindruck, es sei nur nach Fehlern gesucht und nicht das Positive beachtet worden. Die Richter des Verwaltung­sgerichts gaben aber am Donnerstag deutlich zu verstehen, dass sie die Kündigung für rechtmäßig halten. Daraufhin nahm der ExPolizist seine Klage zurück. Aktuell arbeitet er bei einer Werttransp­ortund Sicherheit­sfirma.

Ein Rauswurf, weil die charakterl­iche Eignung fehlt

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Foto: Armin Weigel,dpa Zwei Fälle von Belästigun­gen bei der Be reitschaft­spolizei beschäftig­en Gerichte – es geht um eine Kündigung und um ein Strafverfa­hren.

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