Junge Polizisten sollen Kolleginnen belästigt haben
Zwei Fälle bei der Bereitschaftspolizei beschäftigen Gerichte. Es geht um Schläge auf den Po und Grapschereien beim Plärrer-Besuch
Königsbrunn Es geht um frauenfeindliche Sprüche und unsittliche Berührungen: Bei der Bereitschaftspolizei in Königsbrunn gibt es zwei Fälle, in denen Nachwuchs-Polizisten aufgefallen sind, weil sie Kolleginnen belästigt haben sollen. In einem Fall soll es bald vor dem Amtsgericht zu einem Strafprozess gegen einen Polizeischüler kommen. Im anderen Fall ist am Donnerstag vor dem Augsburger Verwaltungsgericht die Entlassung eines Polizeimeisters aus dem Beamtenstatus auf Probe besiegelt worden.
Der Fall, der vor das Amtsgericht kommen soll, ist im Mai dieses Jahres öffentlich bekannt geworden. Ein Polizeianwärter soll zwei junge Kolleginnen, die mit ihm in Königsbrunn in der Ausbildung waren, belästigt haben. Ermittler des Landeskriminalamts (LKA) sind den Vorwürfen nachgegangen. Den Ermittlungen zufolge soll der Polizeischüler die Kolleginnen mehrfach verbal beleidigt haben – unter anderem soll dabei das Wort „Fotze“gefallen sein. Auch von Schlägen auf den Po erfuhren die LKA-Beamten.
Die Ermittlungen in der Sache sind inzwischen abgeschlossen. Die Augsburger Staatsanwaltschaft hat beim Amtsgericht bereits einen Strafbefehl gegen den Polizeischüler beantragt – wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung. Das sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Rolf Werlitz auf Anfrage. Bei einem Strafbefehl ergeht ein Urteil auf schriftlichem Weg ohne öffentliche Verhandlung. Der Richter trifft seine Entscheidung nach Aktenlage. Gegen den Strafbefehl hat der Polizeischüler allerdings Einspruch eingelegt. Hält er diesen Einspruch aufrecht, so kommt es gegen ihn zu einem normalen Strafprozess. Der Polizeischüler wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe vom Dienst suspendiert, hieß es im Mai. Wie der aktuelle Stand des Disziplinarverfahrens ist, konnte die Pressestelle der Bereitschaftspolizei am Donnerstag zunächst noch nicht beantworten. Sollte er wegen der Vorfälle verurteilt werden, muss der Nachwuchs-Polizist aber damit rechnen, dass er entlassen wird.
Für einen 29-jährigen Ex-Polizeimeister der Bereitschaftspolizei ist die Karriere bereits beendet. Er wurde in der Probezeit entlassen, weil die Polizeiführung meint, dass ihm die „charakterliche und fachliche Eignung“fehlt. Der Beamte, der 2010 seine Ausbildung begonnen hatte, wurde mit 50 Stundenkilometern zu viel auf der A 8 geblitzt. Er hatte auch einen Autounfall zu spät angezeigt. Und er hatte bei einem Bierzeltbesuch auf dem Augsburger Plärrer zwei Kolleginnen belästigt. Einer Kollegin soll er mehrfach an die Brust gefasst haben, obwohl sie ihm sagte, dass sie das nicht wolle. Einer anderen Kollegin soll er den Rock angehoben und daruntergeschaut haben. Kollegen berichteten, dass er sich bei Einsätzen mit dem Handy beschäftigte, anstatt seinen Aufgaben nachzukommen. Von einem Verdächtigen, dessen Freundin Stripperin ist, habe er sich deren Telefonnummer notieren wollen.
Der Beamte, der zeitweise auch bei einer Fahndungsgruppe am Memminger Flughafen eingesetzt worden ist, wollte die Kündigung im Herbst vorigen Jahres nicht akzeptieren. Er klagte. Sein Anwalt Michael Zimpel sagte, man habe den Eindruck, es sei nur nach Fehlern gesucht und nicht das Positive beachtet worden. Die Richter des Verwaltungsgerichts gaben aber am Donnerstag deutlich zu verstehen, dass sie die Kündigung für rechtmäßig halten. Daraufhin nahm der ExPolizist seine Klage zurück. Aktuell arbeitet er bei einer Werttransportund Sicherheitsfirma.
Ein Rauswurf, weil die charakterliche Eignung fehlt