Gute Beratung beim Rechtsanwalt
Diese Gebühren fallen bei rechtlicher Hilfe an
Natürlich sind auch Rechtsanwälte Menschen, die mit ihrer Arbeit ihr Leben finanzieren müssen. Doch meist überschätzt man das Anwaltshonorar. Der Gang in die Kanzlei lohnt sich, da man durch die fundierte Beratung Zeit, Kosten und Ärger sparen kann.
Wird der Prozess durch die anwaltliche Hilfe gewonnen, wird die gegnerische Partei zur gesamten Kostenerstattung verpflichtet. Noch praktischer ist es, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat. Dann werden die Kosten von dieser übernommen. Doch welche Beträge fallen überhaupt an?
Die Anwaltsvergütung
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Bereits seit Jahrzehnten ist das Anwaltshonorar in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich geregelt. Falls nicht eine abweichende Vereinbarung mit dem Mandanten getroffen wurde, bedeutet das somit, dass alle Kosten über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet werden.
Die Erstberatung
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Für Verbraucher gilt, dass seit dem 1. Juli 2006 für das erste Beratungsgespräch keine Mindestgebühr verlangt wird. Höchstens dürfen allerdings 190 Euro netto angerechnet werden (§34 des RVG). Im Erstgespräch wird dann bereits die Honorarvereinbarung für Folgetermine getroffen.
Die Gerichtskosten
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Ist eine außergerichtliche Einigung nicht möglich, wird es Zeit, über die Prozesskosten zu sprechen. Diese setzen sich aus den gerichtlichen Gebühren und Auslagen zusammen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Streitwert, der meist mit dem Gegenstandswert identisch ist. Im Gegensatz dazu werden die Auslagen nach den Aufwendungen berechnet. Hierzu zählen zum Beispiel Zeugenentschädigungen, Sachverständigenkosten oder Dolmetscherhonorar.
Die Beratungshilfe
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Wer nur über ein geringes Einkommen verfügt, aber dringend rechtlichen Beistand benötigt, hat in außergerichtlichen Fällen die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen. Um diese zu erhalten, muss ein Beratungshilfeschein beim zuständigen Gericht eingeholt werden. Von diesem wird auch geprüft, ob die Person für die Kostenübernahme infrage kommt. Ist diese Prüfung erfolgreich, kann man mit dem Schein zum Rechtsanwalt des Vertrauens gehen. Höchstens darf dieser dann für seine Dienste 15 Euro verlangen. Der Rest wird gegenüber der Landeskasse abgerechnet.
Die Prozesskostenhilfe
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Auch für gerichtliche Verfahren gibt es Hilfeleistungen. Wer persönlich und wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die Prozesskosten zu tragen, und die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, kann Prozesskostenhilfe beantragen. In diesem Fall übernimmt die Landeskasse die Gerichtskosten, Anwaltsgebühren sowie Auslagen für Zeugen und Sachverständige. Falls sich jedoch etwas an den eigenen Verhältnissen ändert, kann das Gericht innerhalb von vier Jahren die Kosten zurückverlangen.