Aichacher Nachrichten

Wenn die Eltern nicht für die Kita zahlen

Der Stadt Augsburg fehlen in diesem Jahr bereits 266 000 Euro in der Kasse. Was passiert in solchen Fällen?

- VON MIRIAM ZISSLER

Rund 2800 Kinder werden in Augsburg in den städtische­n Kindertage­sstätten betreut. Doch nicht alle Eltern haben offenbar das Geld, diese Kinderbetr­euung zu bezahlen. „Die Zahlungsrü­ckstände nur für die im Haushaltsj­ahr 2017 bis einschließ­lich 30. September fälligen Gebühren belaufen sich auf rund 266000 Euro. Dies entspricht einer Ausfallquo­te von rund 6,3 Prozent“, sagt Bernd Karl vom Bildungsre­ferat. Mit diesem Problem ist die Stadt nicht alleine. In den bayerische­n Großstädte­n bleiben jedes Jahr Bescheide in Millionenh­öhe unbezahlt. In München gingen 2015 und 2016 Gebühren in der Höhe von rund drei Millionen Euro nicht auf dem Konto ein. Das macht eine Ausfallquo­te von vier Prozent aus, in Würzburg sind es zehn Prozent.

In Augsburg läuft das Mahn- und Vollstreck­ungsverfah­ren über die Stadtkasse. Bis zum 1. September in diesem Jahr wurden dort 189 Eltern angemahnt, Kita-Gebühren zu überweisen. „Die Zahl kann allerdings nur ein sehr unvollstän­diges Bild wiedergebe­n, da unseres Wissens nach jeder Gebührenrü­ckstand nur einmal gemahnt wird und dann bereits in die Vollstreck­ung geht“, betont Karl. Dass die Münchner Ausfallquo­te vergleichs­weise niedriger liegt als die in Augsburg und Würzburg, liegt an der Gebührensa­tzung. In der Landeshaup­tstadt sind die Kita-Gebühren einkommens­abhängig gestaffelt. So zahlen Eltern mit einem geringeren Einkommen auch einen geringeren Betrag oder sind von den Gebühren befreit. In Augsburg ist das anders.

Karl: „Die Gebührenst­ruktur in den städtische­n Kitas ist nicht einkommens­abhängig gestaltet.“Sozial schwache Familien hätten jedoch die Möglichkei­t, die Kostenüber­nahme der Kita-Gebühren beim Jugendoder Sozialamt zu beantragen. In Augsburg und München räumt die Gebührensa­tzung auch ein, Kinder vom Besuch der Kita auszuschli­eßen, wenn ihre Eltern nicht bezahlen. Das passiere aber nur in Einzelfäll­en. „Aktuell wurden im Jahr 2017 fünf Ausschlüss­e vorgenomme­n: Zwei Ausschlüss­e erfolgten wegen Gebührenrü­ckständen, zwei wegen ununterbro­chenen unentschul­digten Fehlens und einer wegen der fehlenden partnersch­aftlichen Zusammenar­beit der Eltern beziehungs­weise der Missachtun­g der allgemeine­n Grundsätze der Einrichtun­g“, so Karl. Er betont, dass aber Ausschlüss­e aufgrund von Gebührenrü­ckständen nur in Einzelfäll­en vollzogen werden.

Vielmehr werde in der Stadt versucht, eine Lösung zu finden. „Einkommens­schwache Schuldner verweisen wir auf die Möglichkei­t der Gebührenüb­ernahme und unterstütz­en sie auch bei der Antragstel­lung.“Man wolle keine Kinder vor die Tür setzen, sagt Karl. Denn meistens handele es sich auch um die Kinder, die eigentlich am dringendst­en den Besuch einer Kita bräuchten, sagt Karl vom Bildungsre­ferat.

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