Der Retter an der Zimmerdecke
Ab 1. Januar im nächsten Jahr gilt die Rauchmelderpflicht in Bayern. Feuerwehr, Baugenossenschaft und Baumarkt in Aichach sind darauf vorbereitet. Was muss man beachten?
Aichach Friedberg In einer Wohnung in der Lilienstraße in Aichach brutzelte das Essen der Bewohnerin auf dem Herd. Doch die Frau beschloss, schnell aus der Wohnung zu flitzen und einen Salatkopf aus dem Gemüsebeet zu holen. Leider vergaß sie während der Gartenarbeit aber völlig die köchelnde Mahlzeit auf dem Herd. Das Essen begann anzubrennen, der Rauchmelder schlug Alarm. Ein Nachbar hörte das Warnpiepsen und verständigte die Feuerwehr, die einen Brand verhindern konnte. Ein Rauchmelder rettete auch mehreren Jugendlichen das Leben. Sie feierten eine Party in einem Jugendtreff in Algertshausen und übernachteten anschließend dort. Ein überhitzter Ofen fing Feuer, die jungen Leute hätten im Schlaf ersticken oder verbrennen können. Doch das warnende Piepsen des Melders weckte die Jugendlichen und sie riefen die Feuerwehr. Michael Sieber kann viele solcher Geschichten erzählen. Der Kommandant der Aichacher Feuerwehr hat schon einige Einsätze erlebt, bei denen die Warngeräte Schäden verhindern und Menschenleben retten konnten. Zum 1. Januar 2018 werden die Rauchmelder nun für alle Wohnhäuser in Bayern zur Pflicht. Doch was bedeutet das genau? Kreisbrandinspektor Christian Happach erklärt: „Egal, ob es Rauchmelder, Warnmelder oder Brandmelder heißt, im Prinzip beschreiben diese Begriffe alle dasselbe.“Sie sollen die Bewohner vor dem Ersticken und Verbrennen bewahren, falls ein Brand ausbricht.
Bereits seit 1. Januar 2013 müssen Rauchmelder in Neu- und Umbauten installiert sein. Die Frist, um Bestandsgebäude nachzurüsten, endet zum 31. Dezember 2017. In Schlafund Kinderzimmern sind die Melder ein Muss, genauso wie in den Fluren oder Treppenhäusern. Happach sagt: „Mindestens ein Rauchmelder muss im Bereich des Fluchtwegs hängen, damit die Bewohner bei einem Brand noch rechtzeitig die Räume verlassen können.“Wohnt ein Eigentümer in seinen eigenen vier Wänden, dann ist er dafür verantwortlich, die Rauchmelder anzubringen und zu warten. Doch wie sieht es aus, wenn er seinen Wohnraum vermietet? „Dann installiert der Vermieter die Melder“, erklärt Happach, „aber der Mieter muss die Batterien wechseln und schauen, ob der Melder frei von Staub und Schmutz ist.“
So erklärt es auch Philipp Elbl. Er kümmert sich um die technische Betreuung der Gebäude bei der Baugenossenschaft Aichach. In den 1500 Wohnungen der Genossenschaft befinden sich mittlerweile etwa 2500 Rauchmelder. „Unsere Mieter müssen nachsehen, dass keine Gegenstände, Möbel oder Staub den Warnmelder verdecken.“
Die Baugenossenschaft hat sich allerdings für Funkmelder entschieden. Das heißt, dass alle Geräte miteinander vernetzt sind. Über einen Datensammler im Treppenhaus kann die Baugenossenschaft überprüfen, ob die Melder funktionieren. Elbl erklärt: „Das hat auch den Vorteil, dass wir nicht mehr zu den Mietern in die Wohnung müssen.“
Grundsätzlich gibt es unterschiedliche Modelle von Rauchwarnmeldern. Eugen Peter ist seit 20 Jahren bei Obi und berät als Technik-Abteilungsleiter des Aichacher Baumarktes Kunden: „Zum einen gibt es Rauchmelder mit Batterien, die man auswechseln muss. Zum anderen sind da die Melder mit eingebauter Lithiumbatterie“, erklärt er. „Diese hält bis zu zehn Jahre. Wenn sie kaputt geht, dann muss der gesamte Melder ausgetauscht werden.“Die Preisspanne reicht seinen Angaben zufolge von sechs bis 60 Euro, etwa 40 Quadratmeter deckt ein Gerät ab.
Eugen Peter erklärt, wie man es richtig montiert: „Der Rauchmelder sollte an der Decke montiert und zur Tür gerichtet sein. Denn wenn sich Rauch in einem Zimmer entwickelt, dann steigt er nach oben und in Richtung der Türen.“Bei Rauchalarm fängt der Melder laut zu piepsen an. Für Hörgeschädigte gibt es deshalb auch Geräte, die etwas anders warnen. Sie senden keine akustischen, sondern visuelle oder haptische Signale aus. Wenn die Bewohner, die schlecht hören, nachts schlafen, blitzt dann zum Beispiel ein grelles Licht auf oder ein Rüttelkissen an der Matratze vibriert.
Manche Rauchmelder kann man miteinander verbinden. Wenn zum Beispiel im Keller ein Alarm losgeht, dann schlagen auch die Melder in anderen Räumen an. Besitzt jemand einen Kamin, dann empfiehlt Obi-Verkäufer Eugen Peter zusätzlich ein CO2-Warngerät. Und besonders in der Küche rät er zu einem Hitzemelder, der bei Temperaturen ab 60 Grad Celsius anschlägt, damit das Essen auf dem Herd gar nicht erst anbrennt.
IWeitere Infos finden Sie unter www.rauchmelder lebensretter.de