Aichacher Nachrichten

Der Retter an der Zimmerdeck­e

Ab 1. Januar im nächsten Jahr gilt die Rauchmelde­rpflicht in Bayern. Feuerwehr, Baugenosse­nschaft und Baumarkt in Aichach sind darauf vorbereite­t. Was muss man beachten?

- VON MARIA HEINRICH

Aichach Friedberg In einer Wohnung in der Lilienstra­ße in Aichach brutzelte das Essen der Bewohnerin auf dem Herd. Doch die Frau beschloss, schnell aus der Wohnung zu flitzen und einen Salatkopf aus dem Gemüsebeet zu holen. Leider vergaß sie während der Gartenarbe­it aber völlig die köchelnde Mahlzeit auf dem Herd. Das Essen begann anzubrenne­n, der Rauchmelde­r schlug Alarm. Ein Nachbar hörte das Warnpiepse­n und verständig­te die Feuerwehr, die einen Brand verhindern konnte. Ein Rauchmelde­r rettete auch mehreren Jugendlich­en das Leben. Sie feierten eine Party in einem Jugendtref­f in Algertshau­sen und übernachte­ten anschließe­nd dort. Ein überhitzte­r Ofen fing Feuer, die jungen Leute hätten im Schlaf ersticken oder verbrennen können. Doch das warnende Piepsen des Melders weckte die Jugendlich­en und sie riefen die Feuerwehr. Michael Sieber kann viele solcher Geschichte­n erzählen. Der Kommandant der Aichacher Feuerwehr hat schon einige Einsätze erlebt, bei denen die Warngeräte Schäden verhindern und Menschenle­ben retten konnten. Zum 1. Januar 2018 werden die Rauchmelde­r nun für alle Wohnhäuser in Bayern zur Pflicht. Doch was bedeutet das genau? Kreisbrand­inspektor Christian Happach erklärt: „Egal, ob es Rauchmelde­r, Warnmelder oder Brandmelde­r heißt, im Prinzip beschreibe­n diese Begriffe alle dasselbe.“Sie sollen die Bewohner vor dem Ersticken und Verbrennen bewahren, falls ein Brand ausbricht.

Bereits seit 1. Januar 2013 müssen Rauchmelde­r in Neu- und Umbauten installier­t sein. Die Frist, um Bestandsge­bäude nachzurüst­en, endet zum 31. Dezember 2017. In Schlafund Kinderzimm­ern sind die Melder ein Muss, genauso wie in den Fluren oder Treppenhäu­sern. Happach sagt: „Mindestens ein Rauchmelde­r muss im Bereich des Fluchtwegs hängen, damit die Bewohner bei einem Brand noch rechtzeiti­g die Räume verlassen können.“Wohnt ein Eigentümer in seinen eigenen vier Wänden, dann ist er dafür verantwort­lich, die Rauchmelde­r anzubringe­n und zu warten. Doch wie sieht es aus, wenn er seinen Wohnraum vermietet? „Dann installier­t der Vermieter die Melder“, erklärt Happach, „aber der Mieter muss die Batterien wechseln und schauen, ob der Melder frei von Staub und Schmutz ist.“

So erklärt es auch Philipp Elbl. Er kümmert sich um die technische Betreuung der Gebäude bei der Baugenosse­nschaft Aichach. In den 1500 Wohnungen der Genossensc­haft befinden sich mittlerwei­le etwa 2500 Rauchmelde­r. „Unsere Mieter müssen nachsehen, dass keine Gegenständ­e, Möbel oder Staub den Warnmelder verdecken.“

Die Baugenosse­nschaft hat sich allerdings für Funkmelder entschiede­n. Das heißt, dass alle Geräte miteinande­r vernetzt sind. Über einen Datensamml­er im Treppenhau­s kann die Baugenosse­nschaft überprüfen, ob die Melder funktionie­ren. Elbl erklärt: „Das hat auch den Vorteil, dass wir nicht mehr zu den Mietern in die Wohnung müssen.“

Grundsätzl­ich gibt es unterschie­dliche Modelle von Rauchwarnm­eldern. Eugen Peter ist seit 20 Jahren bei Obi und berät als Technik-Abteilungs­leiter des Aichacher Baumarktes Kunden: „Zum einen gibt es Rauchmelde­r mit Batterien, die man auswechsel­n muss. Zum anderen sind da die Melder mit eingebaute­r Lithiumbat­terie“, erklärt er. „Diese hält bis zu zehn Jahre. Wenn sie kaputt geht, dann muss der gesamte Melder ausgetausc­ht werden.“Die Preisspann­e reicht seinen Angaben zufolge von sechs bis 60 Euro, etwa 40 Quadratmet­er deckt ein Gerät ab.

Eugen Peter erklärt, wie man es richtig montiert: „Der Rauchmelde­r sollte an der Decke montiert und zur Tür gerichtet sein. Denn wenn sich Rauch in einem Zimmer entwickelt, dann steigt er nach oben und in Richtung der Türen.“Bei Rauchalarm fängt der Melder laut zu piepsen an. Für Hörgeschäd­igte gibt es deshalb auch Geräte, die etwas anders warnen. Sie senden keine akustische­n, sondern visuelle oder haptische Signale aus. Wenn die Bewohner, die schlecht hören, nachts schlafen, blitzt dann zum Beispiel ein grelles Licht auf oder ein Rüttelkiss­en an der Matratze vibriert.

Manche Rauchmelde­r kann man miteinande­r verbinden. Wenn zum Beispiel im Keller ein Alarm losgeht, dann schlagen auch die Melder in anderen Räumen an. Besitzt jemand einen Kamin, dann empfiehlt Obi-Verkäufer Eugen Peter zusätzlich ein CO2-Warngerät. Und besonders in der Küche rät er zu einem Hitzemelde­r, der bei Temperatur­en ab 60 Grad Celsius anschlägt, damit das Essen auf dem Herd gar nicht erst anbrennt.

IWeitere Infos finden Sie unter www.rauchmelde­r lebensrett­er.de

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Christian Happach

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