Wer kontrolliert? Achtung, Betrug!
Die Pflicht kommt. Aber was passiert, wenn man keinen Rauchmelder hat? Vor Kurzem Vorfall in Zahling
Aichach Friedberg Vermeintliche Betrüger haben vor Kurzem in Zahling (Gemeinde Obergriesbach) versucht, in fremde Wohnungen zu gelangen. Ihre Masche: Sie wollten bei den Bewohnern kontrollieren, ob in den Räumen bereits Rauchmelder installiert waren. Das teilte die Polizeiinspektion Aichach auf Anfrage unserer Zeitung mit.
Ein Hinweis ging bei der Einsatzzentrale Augsburg ein. Beamte fuhren daraufhin mit einer Streife nach Zahling, bemerkten aber nichts Verdächtiges. Peter Löffler, Stellvertretender Dienststellenleiter bei der Polizei Aichach, sagt: „Wenn jemand bei Ihnen klingelt und die Rauchmelder kontrollieren will, dann müssen Sie ihn nicht einlassen.“Denn derzeit gibt es keine gesetzliche Kontrollvorschrift für Rauchmelder in Wohnungen. So steht es auch auf der Website des bayerischen Innenministeriums: „Besondere behördliche Überprüfungen des Einbaus oder wiederkehrende Kontrollen sind bauordnungsrechtlich nicht vorgesehen.“
Fehlen die Rauchmelder in der Wohnung, kann es aber trotzdem negative Folgen haben. Das weiß die Versicherungsberaterin Stefanie Grünwald aus Aichach: „Brennt es und man hat keinen Rauchmelder, kann es zu einer sogenannten Obliegenheitsverletzung kommen.“Das bedeutet, dass bestimmte Verhaltensvorschriften nicht eingehalten wurden. „Und wenn man verpflichtet ist, Rauchmelder zu installieren, ist das auch so eine Verhaltensvorschrift.“Die Versicherung prüft dann im Einzelfall, wie der Rauchmelder den Schaden hätte eindämmen oder verhindern können, und zahlt womöglich nur einen Anteil des ganzen Brandschadens.
IWeitere Infos zur Melderpflicht www.innenministerium.bayern.de