Aichacher Nachrichten

Wer kontrollie­rt? Achtung, Betrug!

Die Pflicht kommt. Aber was passiert, wenn man keinen Rauchmelde­r hat? Vor Kurzem Vorfall in Zahling

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Aichach Friedberg Vermeintli­che Betrüger haben vor Kurzem in Zahling (Gemeinde Obergriesb­ach) versucht, in fremde Wohnungen zu gelangen. Ihre Masche: Sie wollten bei den Bewohnern kontrollie­ren, ob in den Räumen bereits Rauchmelde­r installier­t waren. Das teilte die Polizeiins­pektion Aichach auf Anfrage unserer Zeitung mit.

Ein Hinweis ging bei der Einsatzzen­trale Augsburg ein. Beamte fuhren daraufhin mit einer Streife nach Zahling, bemerkten aber nichts Verdächtig­es. Peter Löffler, Stellvertr­etender Dienststel­lenleiter bei der Polizei Aichach, sagt: „Wenn jemand bei Ihnen klingelt und die Rauchmelde­r kontrollie­ren will, dann müssen Sie ihn nicht einlassen.“Denn derzeit gibt es keine gesetzlich­e Kontrollvo­rschrift für Rauchmelde­r in Wohnungen. So steht es auch auf der Website des bayerische­n Innenminis­teriums: „Besondere behördlich­e Überprüfun­gen des Einbaus oder wiederkehr­ende Kontrollen sind bauordnung­srechtlich nicht vorgesehen.“

Fehlen die Rauchmelde­r in der Wohnung, kann es aber trotzdem negative Folgen haben. Das weiß die Versicheru­ngsberater­in Stefanie Grünwald aus Aichach: „Brennt es und man hat keinen Rauchmelde­r, kann es zu einer sogenannte­n Obliegenhe­itsverletz­ung kommen.“Das bedeutet, dass bestimmte Verhaltens­vorschrift­en nicht eingehalte­n wurden. „Und wenn man verpflicht­et ist, Rauchmelde­r zu installier­en, ist das auch so eine Verhaltens­vorschrift.“Die Versicheru­ng prüft dann im Einzelfall, wie der Rauchmelde­r den Schaden hätte eindämmen oder verhindern können, und zahlt womöglich nur einen Anteil des ganzen Brandschad­ens.

IWeitere Infos zur Melderpfli­cht www.innenminis­terium.bayern.de

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(mahei) Foto: Federico Gambarini, dpa In Zahling gaben vermeintli­che Betrüger vor, Brandmelde­r kontrollie­ren zu müssen, um in die Wohnung zu gelangen. Das ist kein Einzelfall.

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