Sterben wird in Ehekirchen teurer
Die Friedhöfe bekommen eine einheitliche Satzung. Das hat Auswirkungen auf Gebühren
Ehekirchen Die Gemeinde Ehekirchen ist für acht Friedhöfe verantwortlich. Hinzu kommen noch die Leichenhäuser auf den kirchlichen Friedhöfen. Bislang hatte die Gemeinde für ihre Bestattungseinrichtungen aber keine einheitliche Satzung. Das heißt, die Friedhöfe wurden getrennt bearbeitet und auch die Gebühren dafür wurden getrennt berechnet. Das soll sich nun ändern. Ein Kommunalberater hat dem Gemeinderat jetzt eine Kalkulation vorgestellt, der zufolge die Friedhofsgebühren erheblich ansteigen werden.
Die staatliche Rechnungsprüfstelle beziehungsweise das Landratsamt Neuburg empfehle dringend, sämtliche Bestattungseinrichtungen in Zukunft rechtlich als eine Einrichtung zu behandeln und kostendeckende Gebühren zu erheben, erklärte Rudolf Hurzlmeier. Mithilfe der neuen Gebührenkalkulation werde künftig Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt, betonte der Kommunalberater. Wesentlich für die Kostenverteilung bei der Grabplatzgebühr seien Art und Größe der Gräber, die Ruhezeiten und die Grabstellen. Hurzlmeier stellte dazu ein Rechnungsbeispiel für ein Einzelgrab im Kernort mit einer Ruhezeit von 18 Jahren vor: Die Grabgebühr würde bei einem Quadratmeterpreis von knapp acht Euro und einer Fläche von 3,15 Quadratmetern künftig fast 453 Euro betragen, die Hurzlmeiers Empfehlung nach auf einmal zu bezahlen sei. Bei einer Unterhaltsgebühr von 360 Euro würde die Differenz zwischen den bisherigen (375 Euro) und den aktuell kalkulierten Gebühren in diesem Fall bei knapp 438 Euro liegen, die dann an Mehrkosten für den Bürger anfallen würden. Bei der Gebührenberechnung für die Leichenhausbenutzung sollen die Jahreskosten fortan durch die Tage der Belegung geteilt werden.
Insgesamt gibt es in Ehekirchen 729 Gräber, von denen derzeit 470 belegt sind. Die Betriebskosten für die Bestattungseinrichtungen belaufen sich pro Jahr laut Kommunalberater auf rund 45000 Euro. Im Durchschnitt gibt es in Ehekirchen rund 30 Todesfälle jährlich, die sich auf Einzelgräber, Familiengräber und Urnenerdgräber verteilen. Ungefähr siebenmal werden Grabnutzungsrechte verlängert. Wie Hurzlmeier erklärte, sei der Gebührenanstieg auf bisher nicht kalkulierte Gebühren sowie auf Abschreibungen und Verzinsungen des Anlagekapitals zurückzuführen.
Bürgermeister Günter Gamisch sagte zu den Kalkulationen: „Es ist nicht unbedingt angenehm, aber wir haben keine andere Möglichkeit. Wir müssen rechtssicher sein, das heißt, dass wir kostendeckend arbeiten müssen.“