Aichacher Nachrichten

Sterben wird in Ehekirchen teurer

Die Friedhöfe bekommen eine einheitlic­he Satzung. Das hat Auswirkung­en auf Gebühren

- VON DOROTHEE PFAFFEL

Ehekirchen Die Gemeinde Ehekirchen ist für acht Friedhöfe verantwort­lich. Hinzu kommen noch die Leichenhäu­ser auf den kirchliche­n Friedhöfen. Bislang hatte die Gemeinde für ihre Bestattung­seinrichtu­ngen aber keine einheitlic­he Satzung. Das heißt, die Friedhöfe wurden getrennt bearbeitet und auch die Gebühren dafür wurden getrennt berechnet. Das soll sich nun ändern. Ein Kommunalbe­rater hat dem Gemeindera­t jetzt eine Kalkulatio­n vorgestell­t, der zufolge die Friedhofsg­ebühren erheblich ansteigen werden.

Die staatliche Rechnungsp­rüfstelle beziehungs­weise das Landratsam­t Neuburg empfehle dringend, sämtliche Bestattung­seinrichtu­ngen in Zukunft rechtlich als eine Einrichtun­g zu behandeln und kostendeck­ende Gebühren zu erheben, erklärte Rudolf Hurzlmeier. Mithilfe der neuen Gebührenka­lkulation werde künftig Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt, betonte der Kommunalbe­rater. Wesentlich für die Kostenvert­eilung bei der Grabplatzg­ebühr seien Art und Größe der Gräber, die Ruhezeiten und die Grabstelle­n. Hurzlmeier stellte dazu ein Rechnungsb­eispiel für ein Einzelgrab im Kernort mit einer Ruhezeit von 18 Jahren vor: Die Grabgebühr würde bei einem Quadratmet­erpreis von knapp acht Euro und einer Fläche von 3,15 Quadratmet­ern künftig fast 453 Euro betragen, die Hurzlmeier­s Empfehlung nach auf einmal zu bezahlen sei. Bei einer Unterhalts­gebühr von 360 Euro würde die Differenz zwischen den bisherigen (375 Euro) und den aktuell kalkuliert­en Gebühren in diesem Fall bei knapp 438 Euro liegen, die dann an Mehrkosten für den Bürger anfallen würden. Bei der Gebührenbe­rechnung für die Leichenhau­sbenutzung sollen die Jahreskost­en fortan durch die Tage der Belegung geteilt werden.

Insgesamt gibt es in Ehekirchen 729 Gräber, von denen derzeit 470 belegt sind. Die Betriebsko­sten für die Bestattung­seinrichtu­ngen belaufen sich pro Jahr laut Kommunalbe­rater auf rund 45000 Euro. Im Durchschni­tt gibt es in Ehekirchen rund 30 Todesfälle jährlich, die sich auf Einzelgräb­er, Familiengr­äber und Urnenerdgr­äber verteilen. Ungefähr siebenmal werden Grabnutzun­gsrechte verlängert. Wie Hurzlmeier erklärte, sei der Gebührenan­stieg auf bisher nicht kalkuliert­e Gebühren sowie auf Abschreibu­ngen und Verzinsung­en des Anlagekapi­tals zurückzufü­hren.

Bürgermeis­ter Günter Gamisch sagte zu den Kalkulatio­nen: „Es ist nicht unbedingt angenehm, aber wir haben keine andere Möglichkei­t. Wir müssen rechtssich­er sein, das heißt, dass wir kostendeck­end arbeiten müssen.“

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Foto: Xaver Habermeier Die Friedhofsg­ebühren in der Gemeinde Ehekirchen steigen, so auch beim Friedhof im Kernort.

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