Mann droht Aichacher Polizisten Schläge an
Ein Angeklagter aus dem Raum Aichach wird am Landgericht zum wiederholten Mal wegen Beleidigung verurteilt. Auslöser war diesmal eine Bagatelle nach einem Fußballabend
Aichach/Augsburg Auf die Aichacher Polizei ist der Mann aus dem Raum Aichach seit Längerem nicht gut zu sprechen. Immer wieder gerät er mit den Beamten aneinander. Die Ursachen sind meist harmlos, doch weil der 54-Jährige sich ungerecht behandelt fühlt und deshalb teils vehement zur Wehr setzt – mit Worten oder körperlich – trafen sich beide Seiten mehrfach vor Gericht.
Dieses Mal musste das Landgericht Augsburg entscheiden. Auslöser war ein Abend in einer Aichacher Gaststätte, wo der 54-jährige Angeklagte sich im Juli 2016 ein Fußballspiel ansah. Als er nach Mitternacht leicht alkoholisiert heimradelte, hielten ihn zwei Beamte auf, weil er ohne Licht unterwegs war. Vor dem Amtsgericht Aichach berichteten die Beamten, was weiter geschah: Der Mann habe sie derb beschimpft und angekündigt: „Wenn ich das nächste Mal mit Aichacher Beamten zu tun habe, haue ich ihnen auf die Fresse.“Richter Walter Hell verurteilte ihn damals in erster Instanz wegen Beleidigung in zwei Fällen zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Weil der Mann Berufung einlegte, musste nun das Landgericht erneut verhandeln. Die fünfte Strafkammer verwarf laut Gerichtssprecher Claus Pätzel die Berufung und verhängte eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 20 Euro. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, aber es wäre nicht das erste gegen den Mann wegen Beleidigung.
Bereits 2002 war er unter anderem wegen Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Haftstrafe von fünf Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Heuer wurde ein weiteres Urteil des Amtsgerichts Aichach gegen ihn vom Mai vergangenen Jahres wegen Beleidigung und Widerstands rechtskräftig. Es brachte dem Mann eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Euro (1800 Euro) ein.
Dabei ging es um einen Streit mit einer Mieterin vor zwei Jahren – unter anderem, weil die Frau sich einen Hund zugelegt hatte, den der Mann nicht in seinem Haus haben wollte. Als die Frau nach einem kurzen Handgemenge die Polizei rief, eskalierte die Situation. Weil der Mann die Anweisungen der Beamten missachtete, warfen sie ihn zu Boden, fesselten ihn und nahmen ihn zur Dienststelle mit. Vor Gericht bezichtigte der Mann seine Mieterin der Lüge, an den Beamten ließ er kein gutes Haar. Er klagte, sie hätten ihm massive Verletzungen zugefügt, die Beamten schilderten die Sache weit weniger dramatisch. Nach dem Vorfall beschwerte sich der Angeklagte schriftlich bei den „hirnlosen Polizisten“– das wertete das Gericht als Beleidigung. Die Anklage wegen Widerstands hielt der Mann für völlig unbegründet: „Für mich ist fast eine Welt zusammengebrochen“, beschrieb er den Moment, als er davon erfuhr.
Erst nach dem erstinstanzlichen Urteil nahm sich der Mann einen Anwalt. Dieser verwies laut einem Schreiben, das unserer Zeitung vorliegt, auf ein ärztliches Gutachten, wonach der Mann aus gesundheitlichen Gründen mit seiner Verteidigung „vollständig überfordert“gewesen sei. Doch die Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts, keinen Pflichtverteidiger zu bestellen, und alle weiteren Versuche, das Urteil anzufechten, blieben erfolglos. Laut Landgerichtssprecher wurde das Urteil rechtskräftig.
„Wenn ich das nächste Mal mit Aichacher Beamten zu tun habe, haue ich ihnen auf die Fresse.“
Der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft