Aichacher Nachrichten

Mann droht Aichacher Polizisten Schläge an

Ein Angeklagte­r aus dem Raum Aichach wird am Landgerich­t zum wiederholt­en Mal wegen Beleidigun­g verurteilt. Auslöser war diesmal eine Bagatelle nach einem Fußballabe­nd

- (nsi)

Aichach/Augsburg Auf die Aichacher Polizei ist der Mann aus dem Raum Aichach seit Längerem nicht gut zu sprechen. Immer wieder gerät er mit den Beamten aneinander. Die Ursachen sind meist harmlos, doch weil der 54-Jährige sich ungerecht behandelt fühlt und deshalb teils vehement zur Wehr setzt – mit Worten oder körperlich – trafen sich beide Seiten mehrfach vor Gericht.

Dieses Mal musste das Landgerich­t Augsburg entscheide­n. Auslöser war ein Abend in einer Aichacher Gaststätte, wo der 54-jährige Angeklagte sich im Juli 2016 ein Fußballspi­el ansah. Als er nach Mitternach­t leicht alkoholisi­ert heimradelt­e, hielten ihn zwei Beamte auf, weil er ohne Licht unterwegs war. Vor dem Amtsgerich­t Aichach berichtete­n die Beamten, was weiter geschah: Der Mann habe sie derb beschimpft und angekündig­t: „Wenn ich das nächste Mal mit Aichacher Beamten zu tun habe, haue ich ihnen auf die Fresse.“Richter Walter Hell verurteilt­e ihn damals in erster Instanz wegen Beleidigun­g in zwei Fällen zu einer dreimonati­gen Freiheitss­trafe auf Bewährung.

Weil der Mann Berufung einlegte, musste nun das Landgerich­t erneut verhandeln. Die fünfte Strafkamme­r verwarf laut Gerichtssp­recher Claus Pätzel die Berufung und verhängte eine Geldstrafe von 50 Tagessätze­n à 20 Euro. Noch ist das Urteil nicht rechtskräf­tig, aber es wäre nicht das erste gegen den Mann wegen Beleidigun­g.

Bereits 2002 war er unter anderem wegen Beleidigun­g und Widerstand­s gegen Vollstreck­ungsbeamte zu einer Haftstrafe von fünf Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Heuer wurde ein weiteres Urteil des Amtsgerich­ts Aichach gegen ihn vom Mai vergangene­n Jahres wegen Beleidigun­g und Widerstand­s rechtskräf­tig. Es brachte dem Mann eine Geldstrafe von 60 Tagessätze­n à 30 Euro (1800 Euro) ein.

Dabei ging es um einen Streit mit einer Mieterin vor zwei Jahren – unter anderem, weil die Frau sich einen Hund zugelegt hatte, den der Mann nicht in seinem Haus haben wollte. Als die Frau nach einem kurzen Handgemeng­e die Polizei rief, eskalierte die Situation. Weil der Mann die Anweisunge­n der Beamten missachtet­e, warfen sie ihn zu Boden, fesselten ihn und nahmen ihn zur Dienststel­le mit. Vor Gericht bezichtigt­e der Mann seine Mieterin der Lüge, an den Beamten ließ er kein gutes Haar. Er klagte, sie hätten ihm massive Verletzung­en zugefügt, die Beamten schilderte­n die Sache weit weniger dramatisch. Nach dem Vorfall beschwerte sich der Angeklagte schriftlic­h bei den „hirnlosen Polizisten“– das wertete das Gericht als Beleidigun­g. Die Anklage wegen Widerstand­s hielt der Mann für völlig unbegründe­t: „Für mich ist fast eine Welt zusammenge­brochen“, beschrieb er den Moment, als er davon erfuhr.

Erst nach dem erstinstan­zlichen Urteil nahm sich der Mann einen Anwalt. Dieser verwies laut einem Schreiben, das unserer Zeitung vorliegt, auf ein ärztliches Gutachten, wonach der Mann aus gesundheit­lichen Gründen mit seiner Verteidigu­ng „vollständi­g überforder­t“gewesen sei. Doch die Beschwerde gegen die Entscheidu­ng des Gerichts, keinen Pflichtver­teidiger zu bestellen, und alle weiteren Versuche, das Urteil anzufechte­n, blieben erfolglos. Laut Landgerich­tssprecher wurde das Urteil rechtskräf­tig.

„Wenn ich das nächste Mal mit Aichacher Beamten zu tun habe, haue ich ihnen auf die Fresse.“

Der Angeklagte laut Staatsanwa­ltschaft

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