Kann man Straßenausbaubeiträge von der Steuer absetzen?
● Hauseigentümer, die sich an der Er schließung oder am Ausbau ihrer Straße finanziell beteiligen müssen, sollten diese Kosten in der Steuerer klärung absetzen. Der Bundesfinanzhof befasst sich aktuell mit der Frage, ob es auch für Maßnahmen, die auf öf fentlich rechtlicher Grundlage erfol gen und per Bescheid abgerechnet werden, den Steuerbonus für Handwerkerleistungen gibt. „Sollte der Bundesfinanzhof zugunsten der Immobilienbesitzer entscheiden, kön nen bis zu 1200 Euro Einkommen steuern erstattet werden“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.
● Das Finanzgericht Nürnberg hatte 2015 entschieden, dass Straßen ausbaubeiträge für eine selbst genutzte Immobilie in der Einkommensteuer erklärung als Handwerkerleistungen abgesetzt werden dürfen (Az.: 7 K 1356/14). Das Bundesfinanzministe rium ordnete diese hingegen als nicht begünstigte Leistungen ein, so dass die Finanzämter den Steuerbo nus verweigern. „Da zu diesem Thema ein Gerichtsverfahren beim Bundes finanzhof anhängig ist, sollten betroffe ne Eigentümer die Ablehnung nicht akzeptieren“, rät Klocke.
● Berücksichtigt das Finanzamt die Arbeitskosten für den Straßenaus bau nicht, sollte Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt und das Ruhen des Verfahrens beantragt wer den. Zur Begründung empfiehlt es sich, auf das laufende Gerichtsverfah ren zu verweisen (Az.: VI R 18/16). Der eigene Steuerfall bleibt dann bis zu einem Urteil offen. Lässt der Bun desfinanzhof den Steuerabzug zu, kann man so auch im eigenen Fall Geld zurückerhalten. (dpa)