Windpark: Uka ist von Bau überzeugt
Bürgerenergiegesellschaft Aichach hat eine gesicherte Einspeisevergütung für vier Windräder zwischen Stadtteilen Mauerbach und Unterwittelsbach. Mit Baugenehmigung hat das nichts zu tun
Aichach Friedberg Der Wettbewerb in der Windenergiebranche ist exterm hart und die Einspeisevergütung für neue Anlagen ist niedrig, sehr niedrig. Nur noch 3,8 Cent pro Kilowattstunde Strom bekommen Gesellschaften aktuell für die Einspeisung. Bis vor Kurzem konnten Anlagenbetreiber in unserer Region noch mit über acht Cent kalkulieren – also mehr als das Doppelte. Dennoch geht der Windparkentwickler Uka aus Meißen (Sachsen) fest davon aus, vier große Windräder (Gesamtleistung: 18 Megawatt) auf dem Wind-Vorranggebiet zwischen den Aichacher Stadtteilen Oberwittelsbach und Mauerbach beidseits der Kreisstraße AIC 2 bauen zu können. Wie gestern bereits berichtet, hat die Gesellschaft „Umweltgerechte Bürgerenergie Aichach“bei einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur den Zuschlag bekommen. Das Ergebnis wurde am Mittwoch veröffentlicht. Es wurden 210 Gebote für insgesamt 1000 Megawatt in ganz Deutschland abgegeben – 61 Projekte setzten sich durch. Aichach ist das einzige erfolgreiche Projekt aus ganz Süddeutschland.
Bei der Netzagentur liefen 2017 drei solcher Ausschreibungen. Ziel: die Energiepreise für erneuerbare Anlagen verringern und den Ausbau steuern. Nur über diese Verfahren können überhaupt noch neue Windkraftanlagen zu gesicherten Einspeisevergütungen (EEG) für jeweils 20 Jahre gebaut werden. Durchgesetzt haben sich nahezu ausschließlich (98 Prozent) sogenannte Bürgerenergiegesellschaften. Die haben einen klaren Wettbewerbsvorteil. Projektentwickler Uka, einer der größten in Deutschland, hat darauf reagiert und tritt jetzt als Partner dieser Gesellschaften auf. Uka hat sich so indirekt mit 23 Zuschlägen und 410 Megawatt mit über 40 Prozent des Ausschreibungsvolumens durchgesetzt. Laut einer Mitteilung des Unternehmens unterstützen die Sachsen zusammen mit ihrem lokalen Partner Vensol (Babenhausen) die Bürgerenergiegesellschaft Aichach bei der Projektumsetzung. Das heißt: Uka ist Dienstleister, Entwickler und Generalunternehmer, hat aber kein Eigentum am künftigen Windpark. Eigentümer ist eine Kommanditgesellschaft. Laut Ausschreibung müssen es mindestens zehn Bürger aus dem jeweiligen Landkreis (beziehungsweise kreisfreie Stadt) sein, die ihren Hauptwohnsitz mindestens seit einem Jahr dort haben. Nach Informationen unserer Zeitung sind es hier elf Kommanditisten aus dem Kreis. Die zugehörige Gesellschaft wurde Ende Oktober in Meißen gegründet.
Mit den aktuellen Windrädern und einer Einspeisevergütung von 3,8 Cent lässt sich im vergleichsweise windschwachen Bayern so ein Windpark wirtschaftlich nicht beteiben. Die Anlagen im Blumenthaler Forst leisten jeweils 2,4 Megawatt und sind mit Rotor rund 200 Meter hoch. Für den Allenberger Forst sind 4,5-Megawatt-Generatoren (mit vier Rädern lassen sich so 18 Megawatt ausschöpfen) und noch höhere Anlagen vorgesehen. Mittlerweile wird zwischen 240 und 250 Meter hoch gebaut. Laut Uka gibt es Angebote der Industrie für die neue Anlagengeneration. Durch das hohe Zuschlagsvolumen ließen sich die Gemeinkosten senken. Eine Unternehmenssprecherin betont auf Anfrage: „Unsere Gebotspreise sind also keine Mondpreise, sondern auf Grundlage von Angeboten der Hersteller entstanden.“Man habe auch jetzt schon bei Vergütungspreisen von 4,3 Cent Anlagen gebaut.
Der Zuschlag bei der Ausschreibung der Netzagentur ist die erste Hürde für Windkraftbetreiber, die es bisher noch gar nicht gab. Aber ohne gesicherte Vergütung geht bis dato gar nichts. Das ändert aber überhaupt nichts am Baurecht. Das heißt, ob der Windpark innerhalb der Frist der Netzagentur (viereinhalb Jahre) gebaut wird, hängt vom Ausgang des Genehmigungsverfahrens ab. Die Aichacher Bürgerenergiegesellschaft ist nach Auskunft von René Arms, Projektentwickler bei Vensol, weitestgehend im Besitz der notwendigen Flächen im Waldstück im Umkreis des Mauerbacher Kreisverkehrs. Das Areal wird seit zehn Jahren im Regionalplan als Vorranggebiet (82 Hektar) für Windkraftnutzung aufgeführt und ist weitestgehend deckungsgleich mit der von der Stadt ausgewiesenen Konzentrationsfläche. Die in Bayern geltende Abstandsregelung 10-H würden die Windräder aber nicht einhalten, räumt Arms ein. Das könnten 2500 Meter zur Wohnbebauung sein. Das bedeutet: Der Stadtrat müsste Baurecht schaffen, beziehungsweise das Landratsamt müsste die Anlagen genehmigen.
Dazu kommen naturschutzfachliche Ausschlusskriterien. Zum Beispiel, ob dort die besonders geschützten Rotmilane brüten oder seltene Fledermausarten unterwegs sind. Wann der Bauantrag gestellt wird, kann René Arms noch nicht sagen. Das Ausschreibungsergebnis sei ja brandfrisch: „Natürlich so schnell wie möglich.“Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, das Projekt zu realisieren, darüber will er nicht spekulieren. Die Uka ist in einer Pressemitteilung von gestern zuversichtlicher: „Die Uka-Gruppe geht davon aus, dass alle von ihr entwickelten Projekte der Bürgerenergiegesellschaften, die einen Zuschlag erhielten, auch fristgerecht in Betrieb genommen werden.“