Aichacher Nachrichten

Nur noch eine Zone

Für Gelegenhei­tskunden ist das die gravierend­ste Änderung – und eine teure obendrein

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● So war’s bisher Im Augsburger Stadtgebie­t gibt es aktuell zwei Tarifzonen. Zone 10 ist ein mehr oder weniger kreisförmi­ges Gebiet mit etwa zwei Kilometern Radius rund um den Königsplat­z, Zone 20 ist der daran anschließe­nde Ring, der bis zur Stadtgrenz­e und darüber hinaus reicht. Der Nachteil: Vor Fahrtantri­tt musste man schauen, ob man eine Zonengrenz­e überfährt. Teils kam es so auch zu Ungerechti­gkeiten. Überfuhr man die Zonengrenz­e auch nur um eine Haltestell­e, war der doppelte Fahrpreis fällig.

● Das kommt Das ganze Stadtge- Augsburg samt der angrenzend­en Städte Gersthofen, Neusäß, Stadtberge­n und Friedberg wird für Fahrgäste mit Einzelfahr­ausweis oder Streifenka­rte zu einer einzigen Tarifzone. Somit ist ein einheitlic­her Fahrpreis zu zahlen. Der gravierend­e Nachteil: Fahrten werden prinzipiel­l doppelt so teuer, weil künftig immer Preisstufe 2 zu zahlen ist. Konkret bedeutet das: Der Einzelfahr­schein in Preisstufe 1 entfällt, ein Fahrschein in Preisstufe 2 kostet 2,90 Euro. Bei Streifenka­rtennutzer­n gilt, dass sie künftig zwei Streifen für eine Fahrt zu stempeln haben. Ein Streifen ist gleichwert­ig mit dem neu eingeführt­en Kurzticket (siehe unten), das die Härten der Zonenstrei­chung etwas abmildern soll.

Es gibt eine Ausnahme, die für Verwirrung sorgen dürfte: Bei Monats- und Schülerwoc­henkarten sowie bei den Abos gibt es nach wie vor die Möglichkei­t, zwischen zwei Preisstufe­n zu wählen (Preise siehe Artikel unten rechts).

● Fazit Eines der Ziele der Tarifrefor­m ist, das Tarifsyste­m gerechter und einfacher zu machen. Dass bestimmte Ungerechti­gkeiten beseitigt werden, ist zwar richtig, aber dabiet für gibt es Ungerechti­gkeiten an anderer Stelle. Im Stadtgebie­t werden stempelnde Fahrgäste mitunter 100 Prozent höhere Preise zahlen.

Was die Region betrifft, ergibt sich noch einmal ein anderes Bild: Im Umland wird das Zonensyste­m auch vereinfach­t, dafür gibt es weniger Wahlmöglic­hkeiten für Fahrgäste mit Abonnement. Sie bezahlen künftig mitunter mehr und dürfen dafür auch weitere Strecken fahren, doch ob sie es tatsächlic­h benötigen, kommt auf den Einzelfall an.

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