Die Wohnung bot ein Bild des Schreckens
Ein 57-Jähriger soll eine Frau brutal vergewaltigt haben. Sie starb auf seiner Matratze. Zum Prozessauftakt im Landgericht räumt der Mann ein: „Ich hätte einen Notarzt rufen müssen“. Einem Vorwurf widerspricht er jedoch
Eines möchte der Mann am Ende noch loswerden. Er ist der letzte Zeuge am ersten Verhandlungstag dieses Prozesses, und eigentlich hat er seine Aussage gerade beendet, da setzt er noch einmal an. „Wenn mir ein Schlusswort gestattet ist“, sagt er, „so einen Tod hat sie nicht verdient“. Sie, das ist seine Ex-Freundin, von der er sich vor Jahren getrennt hat. Kontakt, berichtet er, hatten die beiden schon lange keinen mehr, trotz eines gemeinsamen Kindes. Aufgrund ihrer Alkoholsucht sei es einfach nicht mehr gegangen, sagt er. Eine liebe Frau sei sie aber gewesen, wenn sie nüchtern war.
Seit Februar dieses Jahres ist die Frau, von der er spricht, tot. Sie starb in einer Wohnung in der Jakobervorstadt. Ein kleines, verwahrlostes Apartment, ein Zimmer, ein Bad, ein Balkon. Dort lebte Rainer M.*, ein Freund der 46-Jährigen. Er sitzt hier im Schwurgerichtssaal des Augsburger Landgerichtes auf der Anklagebank. Der Mann soll, so sieht es die Staatsanwaltschaft, die 46-Jährige in der Nacht auf den 15. Februar mit mehreren Gegenständen vergewaltigt und danach nichts unternommen haben, als sie an ihren Verletzungen verblutete.
Der Angeklagte sei „mit erheblicher Intensität und Kraftanstrengung“vorgegangen, heißt es in der Anklageschrift, die Staatsanwalt Michael Nißl vorträgt. Um die sexuellen Handlungen durchführen zu können, habe der Angeklagte den rechten Oberarm des Opfers mit einer Hand fixiert. Der Mann habe „keinerlei Rettungsmaßnahmen“eingeleitet, obwohl sich ihm aufgedrängt habe, dass die stundenlangen Blutungen der Frau zu ihrem Tod führen würden.
Rainer M., 57 Jahre alt, ist ein Mann, dem man eine offenkundig langjährige Alkoholsucht ansieht. Seit Februar sitzt er im Gablinger Gefängnis in Untersuchungshaft, er wird von einem Polizisten in den Gerichtssaal geführt. Der Angeklagte geht mit gebeugtem Rücken zu seinem Platz, und er spricht stockend und leise über das, was sich im Februar in seiner Wohnung abgespielt hat. Eine Verantwortung für den Tod der Frau räumt er ein. „Ich hätte einen Notarzt rufen müssen, natürlich“, sagt er. Aber er habe das „nicht geschnallt“. Auch habe er ihr wohl Verletzungen zugefügt. Dem Vorwurf, er habe die 46-Jährige vergewaltigt, widerspricht er jedoch. Die Sexpraktiken, die die Frau offenbar so schwer verletzten, dass sie daran starb, beschreibt er als einvernehmlich. Er spricht von „Spielchen“. An vieles erinnere er sich aber nicht mehr. Am Morgen nach der mutmaßlichen Tat ergab ein Test, dass der Angeklagte 1,6 Promille Alkohol im Blut hatte, noch oder schon wieder. Er und die 46-Jährige hätten am Abend mit Weißwein und Wodka begonnen, berichtet er. Die 46-Jährige habe „mitgehalten“.
Am nächsten Morgen tauchte eine Gerichtsvollzieherin mit mehreren Polizisten an seiner Tür auf. Sie wollten die Wohnung räumen, Rainer M. hatte hohe Mietschulden. Ihnen muss sich ein Bild des Schreckens geboten haben. Die Wohnung war vermüllt und dreckig, überall lagen blutige Papiertücher und Lappen herum. Auf einer Matratze lag die Leiche der 46-Jährigen. Rainer M., so schildert es ein Polizeibeamter im Gerichtssaal, habe einen wirren Eindruck gemacht, er habe von einer „schlimmen Nacht“gesprochen. Zunächst, sagt die Gerichtsvollzieherin als Zeugin, habe Rainer M. gesagt, er habe schlecht geschlafen, auch seiner Freundin gehe es „nicht so gut“.
Sollte die Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Susanne RiedelMitterwieser den Angeklagten wegen Vergewaltigung mit Todesfolge verurteilen, droht ihm eine lange Haftstrafe. Für dieses Verbrechen sieht das Strafgesetzbuch eine Haftstrafe von mindestens zehn Jahren vor. Auch eine lebenslange Gefängnisstrafe ist theoretisch möglich. Bei einer verminderten Schuldfähigkeit des Täters kann die Strafe aber auch unter den zehn Jahren liegen. Ob der Angeklagte voll schuldfähig ist oder nicht, soll im Prozess per Gutachter geklärt werden. Rainer M., der von Anwalt Marco Müller verteidigt wird, ist Frührentner und stand seit Jahren unter amtlicher Betreuung. Die 46-Jährige, eine gebürtige Kenianerin, hinterließ mehrere Kinder. Ein Sohn von ihr tritt als Nebenkläger auf und wird von Anwältin Marion Zech vertreten. Der Prozess wird am Montag fortgesetzt. * Name geändert