Jagd auf den Biber
Während im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen die Tiere jetzt in Kläranlagen abgeschossen werden dürfen, geht man im Nachbarlandkreis noch einen Schritt weiter
Neuburg Schrobenhausen/Donau Ries Während der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen jüngst behutsam den Abschuss auf den Biber gelockert hat, dürfen die Kommunen im Landkreis Donau-Ries künftig selbst entscheiden, ob sie das Nagetier einfangen oder in freier Natur erschießen wollen. In einem Punkt sind sich die Landräte beider Landkreise aber einig: Die Lebendfalle ist in der Regel effektiver.
Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen wird das Wohl und Weh eines Bibers im Bibermanagement geregelt. Und das besagt: Tiere, die nachweislich Schäden anrichten, dürfen mit Lebendfallen gefangen werden, um sie später mit einem gezielten Schuss zu töten. Ein Abschuss in freier Wildbahn wird nur in seltenen Ausnahmen genehmigt. Zu diesen Ausnahmen zählt künftig, dass der Biber in Kläranlagen abgeschossen werden darf. Allerdings hat die neue Regelung sehr enge Grenzen. Denn der Abschuss ist nur dann erlaubt, wenn die Anlage bibersicher eingezäunt und gleichzeitig mit Biberfallen versehen ist.
Tierschutzrechtlich ist ein Abschuss nicht unproblematisch, denn ein tödlicher Schuss in der Natur kann nicht garantiert werden. Ein angeschossener Biber, so die Experten, könne im Wasser verschwinden und im Bau jämmerlich verenden.
Egal ob Falle oder Abschuss: Einfach fangen lässt sich ein Biber auf keinen Fall. Und so manchen Gemeinden dauert es zu lange, bis eine Falle tatsächlich zuschnappt. In Oberhausen gibt es so einen unerwünschten Gast in der Kläranlage, der sich von den drei aufgestellten Fallen bislang unbeeindruckt zeigt. Stattdessen baut er rege seine Gräben und unterhöhlt dadurch die Teichanlage. „Wir bekommen das Problem mit Lebendfallen nicht in den Griff“, sagte Oberhausens Bürgermeister Fridolin Gößl. Deshalb hatte er den Abschuss gefordert.
Die Notwendigkeit erkennt auch Landrat Roland Weigert, wenngleich er selbst ein Verfechter des Lebendfangs ist. Doch in diesem speziellen Fall müssten andere Regeln aufgestellt werden: „Kommunale Kläranlagen müssen biberfrei gehalten werden.“
Derweil können im Landkreis Donau-Ries die Gemeinden und Städte selbst über die Tötungsart entscheiden. Bisher war das Abschießen nur im Einzelfall gestattet. Doch das bedeute nicht, dass ab sofort jeder wahllos Biber erschießen darf, wie Landrat Stefan Rößle klarstellt: „Am Schutzstatus für das Tier hat sich nichts geändert. Gesetzliche Vorgaben und strenge Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Kommune den Biber abschießen darf.“Voraussetzungen liegen dann vor, wenn es besonders starke Schäden in der Landwirtschaft gibt und keine Prävention hilft.
Nichtsdestotrotz empfiehlt Rößle weiterhin das Abfangen mithilfe einer Lebendfalle. Diese Methode sei schlichtweg effektiver, wie auch Volker Geiß von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Donau-Ries erläutert: „Das Aufstellen einer Falle ist deutlich weniger zeitintensiv. Beim Abschuss muss man teilweise 20 Stunden ansitzen, um überhaupt einen Biber anzutreffen.“
Damit die Lebendfalle möglichst oft zuschnappt, bietet das Landratsamt in Donauwörth Schulungen an. Geiß empfiehlt, die Falle mit Moos und Reisig zu präparieren und den Biber mit Mais oder Kartoffeln anzulocken. „Das Aufstellen dauert vielleicht 15 Minuten.“Die Lebendfalle müsse lediglich einmal morgens kontrolliert werden. Die Fallen können beim Landratsamt ausgeliehen werden.