Aichacher Nachrichten

Das müsst ihr beachten

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● Alter Einen Nebenjob dürft ihr grundsätzl­ich erst mit 13 Jahren beginnen. Und auch dann sind nur ganz bestimmte Tätigkeite­n zuge lassen. Für Beschäftig­ungen am Abend oder in der Nacht müsst ihr mindestens 16, wenn nicht sogar 18 Jahre alt sein.

● Tätigkeit Wichtig ist, vor Beginn eines Arbeitsver­hältnisses die ge nauen Umstände zu klären, damit ihr später keine böse Überraschu­ng erlebt: Was wird von mir erwartet? Was gilt es zu beachten? Wie sind die Arbeitszei­ten?

● Gehalt Bei Einkünften durch Nebenjobs gibt es eine Steuerfrei grenze. Erkundigt euch vorher genau, wie viel ihr verdienen dürft, ohne unangenehm­e Fragen vom Finanz amt gestellt zu bekommen. (sine)

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