14 Jähriger stiehlt im Bad
Zusammen mit zwei Freunden steigt Jugendlicher im Sommer ins Aichacher Freibad ein und nimmt Geld aus Rucksäcken. Auch an seiner Schule gibt es immer wieder Probleme
Ein 14-Jähriger stand gestern in Aichach vor Gericht. Er hatte im Aichacher Freibad Badegäste bestohlen. Auch in der Schule gab es Probleme.
Aichach Von Reue keine Spur, dafür aber trotzig präsentierte sich gestern ein 14-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis vor dem Jugendgericht in Aichach. Er war angeklagt, weil er mit zwei Freunden im Juni über den Zaun ins Aichacher Freibad eingestiegen war und dabei Geld aus Rucksäcken gestohlen hatte. Außerdem war er von zwei Lehrern wegen Beleidigung angezeigt worden. Eine Entschuldigung, zu der Jugendrichterin Eva-Maria Grosse den 14-Jährigen in der Verhandlung gestern anregte, lehnte er rundweg ab.
Sie wollten baden gehen, aber keinen Eintritt zahlen. Also kletterten die drei 14, 16 und 18 Jahre alten Jugendlichen einfach über den Zaun ins Freibad. Als es ihnen langweilig wurde, verließen sie das Freibad auch wieder über den Zaun. Später kletterte der 14-Jährige noch einmal alleine ins Freibad, weil er seinen Schlüssel dort vergessen hatte. Alle drei waren deshalb wegen Erschleichens von Leistungen und Hausfriedensbruch angeklagt.
Dazu kam eine Anklage wegen Diebstahls in vier Fällen. Insgesamt etwa 55 Euro waren aus Rucksäcken gestohlen worden, die die Badenden unbeaufsichtigt auf ihren Decken liegengelassen hatten. Der 14-Jährige gab zu, dass er das Geld genom- men habe. Ebenso die anderen Anklagepunkte.
Badegäste hatten das Trio im Schwimmbad gesehen und beobachtet, wie sie über den Zaun geklettert waren. Dadurch war die Polizei auf die Spur der drei gekommen. Bei der Vernehmung auf der Polizeiinspektion hatten noch alle drei geleugnet, etwas mit den Diebstählen zu tun zu haben. Dabei blieben die 16 und 18 Jahre alten Angeklagten auch vor Gericht.
Als „unüblich“bezeichnete der Polizeibeamte die Anzeige von zwei Lehrern gegen den 14-Jährigen. Sein Eindruck war: „Die Beleidi- gungen müssen sehr massiv gewesen sein.“Das bestätigten die Lehrer in ihrer Aussage. Beide waren von dem Schüler unter anderem als „Missgeburt“beschimpft worden. Es sei nicht der erste und auch nicht der letzte Vorfall dieser Art gewesen, sagte eine der Lehrkräfte aus.
Der 14-Jährige ist inzwischen von der Schule ausgeschlossen worden. Sowohl bei der Polizei als auch vor Gericht lehnte er es klar ab, sich bei den beiden Lehrern zu entschuldigen. „Niemals“, antwortete er auf die Anregung der Jugendrichterin.
Von einer, salopp gesagt „bockigen Haltung“des 14-Jährigen sprach Wolfgang Nuspl von der Jugendgerichtshilfe. „Ich gehe von einer sehr problematischen Lebensphase aus.“Vor allem, weil der 14-Jährige ablehnend auf alle Hilfsangebote der Jugendhilfe reagierte. Nuspls nüchternes Fazit: „Das Jugendamt kann nur anbieten, zu helfen. Das lehnt er aktuell ab.“Der Jugendgerichtshelfer sprach sich für Hilfsdienste sowie vier Gesprächsweisungen aus.
Das respektlose Verhalten des 14-Jährigen sowie die fehlende Reue und Einsicht lastete Staatsanwalt Christian Peikert dem Angeklagten negativ an. Er forderte eine Woche Dauerarrest, 80 Stunden Hilfsdienste, fünf Gesprächsweisungen sowie ein handschriftliches Entschuldigungsschreiben an die Lehrer. Jugendrichterin Grosse verurteilte den 14-Jährigen wegen Erschleichens von Leistungen, Hausfriedensbruchs und Diebstahls zu einem Freizeitarrest, 64 Stunden sowie fünf Gesprächen. Das Entschuldigungsschreiben erließ die Richterin ihm, „weil ich keine Lust habe, hinterherzurennen“.
Den 16-jährigen Mitangeklagten verurteilte sie, wie vom Staatsanwalt angeregt, zu 48 Stunden Hilfsdiensten. Das Verfahren gegen den 18-Jährigen, der lediglich einmal ins Freibad eingestiegen war, stellte die Richterin ein.