Bank: Mann vom Wachdienst klaut Geld
Amtsgericht verurteilt 22-Jährigen zu Haft
Aichach Dieser Wachdienst-Mitarbeiter ist seiner Aufgabe offenbar nicht gerecht geworden: Der 22-Jährige, der an einem Wochenende im Juni tagsüber ein Geldinstitut in Aichach bewachen sollte, griff selbst in die Kasse. So jedenfalls sieht es das Aichacher Amtsgericht und verurteilt den jungen Mann wegen Diebstahls zu neun Monaten Gefängnis ohne Bewährung. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Im Gerichtssaal erzählt der 22-Jährige, dass er an jenem Tag im Juni allein in der Bank gewesen sei. Er habe etwas piepsen gehört und nachsehen wollen, woher das Geräusch kommt. Die 1100 Euro, die nach dem Wochenende verschwunden waren, habe er aber nicht gestohlen. Videoaufzeichnungen dokumentieren, wie der 22-Jährige sich in der Bankfiliale umsieht. Ihm sei langweilig gewesen, erklärt er vor Gericht. In den Schubladen, die er anfasste, wurden in der Bank Münzen aufbewahrt.
Der ermittelnde Polizist berichtet im Zeugenstand, dass beide Kameras an jenem Nachmittag verdreht worden seien. Wann genau das geschah, steht auch fest. Zu diesem Zeitpunkt war wohl nur der Angeklagte in der Bankfiliale. Ob der 22-Jährige eine der verschlossenen Schubladen auch geknackt hat, ist wegen der verdrehten Kameras nicht auf den Aufnahmen zu sehen.
Die Bankmitarbeiter merkten damals jedenfalls schnell, dass Geld fehlt. Es begann am Montag mit einem Plastikstück, das eine Mitarbeiterin auf dem Boden fand und das – wie sich herausstellen sollte – zu einer von zwei demolierten Schubladen gehörte. Mittags ließ sich eine Schublade nur schwer abschließen, wie dieselbe Mitarbeiterin im Gericht erzählt. Als abends beim Kassensturz 1100 Euro fehlten, wuchs der Verdacht, dass jemand Geld aus den Schubladen gestohlen haben könnte. Ein kleiner Papierstreifen vom Kassensturz vor dem Wochenende belegte, dass Rollen mit ZweiEuro-Stücken im Wert von 1100 Euro verschwunden waren. Und der Handwerker, der die Schubladen reparierte, konnte sich auch gut vorstellen, dass jemand gewaltsam versucht hatte, sie zu öffnen.
Zu all den Indizien, die den jungen Vater vor Gericht belasten, kommen sechs Vorstrafen, drei davon allein 2017 wegen Vermögensdelikten. Richter Walter Hell hat am Ende der Verhandlung keinen Zweifel: „Nur Sie kommen in Betracht“, erklärt er dem 22-Jährigen. Nachdem er wie Staatsanwältin Melanie Ostermeier keine Reue, keine Einsicht und kein Geständnis zugunsten des Angeklagten werten kann und auch keine günstige Sozialprognose sieht, verurteilt er den 22-jährigen Mann zu neun Monaten Haft ohne Bewährung. Die 1100 Euro werden eingezogen.