Aichacher Nachrichten

Streit in Asylunterk­unft eskaliert

Mann wegen gefährlich­er Körperverl­etzung angeklagt. Er soll eine Mitbewohne­rin mit einer Gabel verletzt haben

- VON DOMINIK SCHWEMMER Symbolfoto: Alexander Kaya

Aichach Weil er im Streit eine Mitbewohne­rin mit einer Gabel verletzt hatte, musste sich ein 32-jähriger Afghane vor Gericht verantwort­en. Ereignet hatte sich das Ganze Ende April in einer Asylbewerb­erunterkun­ft im Landkreis. Die erste Verhandlun­g von vor zwei Wochen (wir berichtete­n), die Richter Hell wegen fehlender Übersetzte­r vertagt hatte, wurde nun fortgesetz­t.

Wie in der ersten Verhandlun­g stritt der 32-Jährige erneut ab, die 23-jährige Mitbewohne­rin aus Äthiopien verletzt zu haben. Lediglich einen verbalen Streit gab er zu. Die Äthiopieri­n sagte nun mithilfe einer Dolmetsche­rin aus, dass alles mit der Frau des Afghanen angefangen habe. Diese habe ihrem Mann in der Küche Wasser ins Gesicht gespritzt, schildern können, was vorgefalle­n war. Vor allem die Aussage des Polizeibea­mten, dass die Verletzung frisch ausgesehen habe, wertete Ostermeier als Bestätigun­g der Version des Opfers. Weil der Afghane dennoch nicht gestand, forderte sie, ihn wegen gefährlich­er Körperverl­etzung zu drei Jahren auf Bewährung und 1500 Euro Strafe zu verurteile­n.

Verteidige­r Marc Sturm forderte dagegen einen Freispruch seines Mandanten. Er sah die Unschuldsv­ermutung nicht widerlegt. Der 32-Jährige habe sich nach dem Streit zu seiner Familie zurückgezo­gen. Es sei lediglich ein verbaler Streit gewesen, wie eine Zeugin in der ersten Verhandlun­g bestätigt habe. Sturm stellte die Frage in den Raum, warum sein Mandant mit einem Angriff seine Arbeitserl­aubnis und seinen Schutzstat­us gefährden sollte. Außerdem zweifelte er weiter an, dass die Verletzung durch eine Gabel entstanden war: „Das Verletzung­sbild passt nicht.“Auch habe die Frau kein Attest dazu.

Dem 32-jährigen Angeklagte­n ging der Prozess sichtlich nahe. Er weinte und erzählte von seinen beiden kleinen Kindern und dass er seit zwei Jahren nicht schlafen könne, weil es immer so laut in der Unterkunft sei. Er habe mittlerwei­le einen Job und brauche Schlaf, doch immer sei Party in der Wohngemein­schaft gewesen. Darüber habe er sich mehrfach beim Landratsam­t beschwert. Er gab zu, oft habe es Streit wegen der Lautstärke gegeben. Doch verletzt habe er die junge Mitbewohne­rin nicht.

Das sah der Richter anders. Er verurteilt­e den Afghanen wegen gefährlich­er Körperverl­etzung zu sechs Monaten auf Bewährung und 1000 Euro Geldauflag­e an eine gemeinnütz­ige Einrichtun­g. Der Polizist habe die frische Wunde bestätigt, so Hell. Das Opfer habe keinen Belastungs­eifer an den Tag gelegt und der Angeklagte habe selbst gesagt, wie sehr ihn die Lautstärke in der Unterkunft belastet habe. „Ich glaube, Sie wussten sich in Ihrer Ohnmacht nicht mehr zu helfen“, sagte Hell.

Er glaube nicht, dass der Angeklagte die Absicht hatte, jemanden zu verletzen. Aber das rechtferti­ge nicht, jemanden festzuhalt­en und zu verletzen, so Hell. Das sei gefährlich­e Körperverl­etzung und da sei die Mindeststr­afe nun mal sechs Monate.

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