Streit in Asylunterkunft eskaliert
Mann wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Er soll eine Mitbewohnerin mit einer Gabel verletzt haben
Aichach Weil er im Streit eine Mitbewohnerin mit einer Gabel verletzt hatte, musste sich ein 32-jähriger Afghane vor Gericht verantworten. Ereignet hatte sich das Ganze Ende April in einer Asylbewerberunterkunft im Landkreis. Die erste Verhandlung von vor zwei Wochen (wir berichteten), die Richter Hell wegen fehlender Übersetzter vertagt hatte, wurde nun fortgesetzt.
Wie in der ersten Verhandlung stritt der 32-Jährige erneut ab, die 23-jährige Mitbewohnerin aus Äthiopien verletzt zu haben. Lediglich einen verbalen Streit gab er zu. Die Äthiopierin sagte nun mithilfe einer Dolmetscherin aus, dass alles mit der Frau des Afghanen angefangen habe. Diese habe ihrem Mann in der Küche Wasser ins Gesicht gespritzt, schildern können, was vorgefallen war. Vor allem die Aussage des Polizeibeamten, dass die Verletzung frisch ausgesehen habe, wertete Ostermeier als Bestätigung der Version des Opfers. Weil der Afghane dennoch nicht gestand, forderte sie, ihn wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren auf Bewährung und 1500 Euro Strafe zu verurteilen.
Verteidiger Marc Sturm forderte dagegen einen Freispruch seines Mandanten. Er sah die Unschuldsvermutung nicht widerlegt. Der 32-Jährige habe sich nach dem Streit zu seiner Familie zurückgezogen. Es sei lediglich ein verbaler Streit gewesen, wie eine Zeugin in der ersten Verhandlung bestätigt habe. Sturm stellte die Frage in den Raum, warum sein Mandant mit einem Angriff seine Arbeitserlaubnis und seinen Schutzstatus gefährden sollte. Außerdem zweifelte er weiter an, dass die Verletzung durch eine Gabel entstanden war: „Das Verletzungsbild passt nicht.“Auch habe die Frau kein Attest dazu.
Dem 32-jährigen Angeklagten ging der Prozess sichtlich nahe. Er weinte und erzählte von seinen beiden kleinen Kindern und dass er seit zwei Jahren nicht schlafen könne, weil es immer so laut in der Unterkunft sei. Er habe mittlerweile einen Job und brauche Schlaf, doch immer sei Party in der Wohngemeinschaft gewesen. Darüber habe er sich mehrfach beim Landratsamt beschwert. Er gab zu, oft habe es Streit wegen der Lautstärke gegeben. Doch verletzt habe er die junge Mitbewohnerin nicht.
Das sah der Richter anders. Er verurteilte den Afghanen wegen gefährlicher Körperverletzung zu sechs Monaten auf Bewährung und 1000 Euro Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung. Der Polizist habe die frische Wunde bestätigt, so Hell. Das Opfer habe keinen Belastungseifer an den Tag gelegt und der Angeklagte habe selbst gesagt, wie sehr ihn die Lautstärke in der Unterkunft belastet habe. „Ich glaube, Sie wussten sich in Ihrer Ohnmacht nicht mehr zu helfen“, sagte Hell.
Er glaube nicht, dass der Angeklagte die Absicht hatte, jemanden zu verletzen. Aber das rechtfertige nicht, jemanden festzuhalten und zu verletzen, so Hell. Das sei gefährliche Körperverletzung und da sei die Mindeststrafe nun mal sechs Monate.