Aichacher Nachrichten

Planung für Baugebiet in Obergriesb­ach steht

Zwei Stunden diskutiere­n die Gemeinderä­te mit Architekt Paul Kienberger über das Baugebiet „Am Bahnhof“. Während der Architekt für gewisse Vorgaben plädiert, wollen die Räte den Bauherren viele Freiheiten lassen

- VON STEFANIE BRAND

Obergriesb­ach „Das war eine schwere Geburt.“Mit diesen Worten schloss Architekt Paul Kienberger am Dienstag seinen Part in der Gemeindera­tssitzung in Obergriesb­ach. Zuvor hatte er die Planungsal­ternativen präsentier­t, und der Gemeindera­t hatte die Eckdaten zum Bebauungsp­lan „Am Bahnhof“festgelegt. Die Diskussion zog sich hin, denn es gab zwei Ansichten.

Architekt Kienberger verfolgte das Ziel eines optisch attraktive­n Baugebiets. Dafür hielt er gewisse Vorgaben zur Bebauung für nötig. Die Gemeinderä­te aber wollten denjenigen, die die Kosten für ein Grundstück auf sich nehmen, möglichst viele Freiheiten bieten. Im Oktober hatte der Gemeindera­t mit 9:6 Stimmen entschiede­n, dass auf dem 5000 Quadratmet­er großen Gelände auch ein Wohnblock im sozialen Wohnungsba­u entstehen soll.

In dem Teil des Grundstück­s, der dem Aichacher Stadtteil Sulzbach am nächsten liegt, wird der Wohn- block mit neun Einheiten entstehen. Die Grundstück­sfläche samt Parkplätze­n, Zufahrt und Abstandsfl­ächen soll 1140 Quadratmet­er betragen. Geplant ist, das Grundstück via Erbbaurech­t der Wohnbauges­ellschaft des Landkreise­s abzutreten. Das Zünglein an der Waage, was die Positionie­rung des Wohnblocks angeht, war Gemeindera­t Manfred Kern. Von den fünf Planungssk­izzen von Architekt Kienberger trafen viele den Nerv der Räte.

Einmal bevorzugte­n die Räte eine Positionie­rung des Wohnblocks auf halber Höhe des Grundstück­s an der Längsseite der Straße, die Obergriesb­ach und Sulzbach verbindet. Dann wieder hielten sie eine Positionie­rung in der südwestlic­hen Ecke für besser. Kern jedoch erklärte: „Wir haben eine Planung für die nördliche Ecke beauftragt, und das nicht ohne Grund.“Die Planung habe den Vorteil, dass die Grundstück­e für die Einfamilie­nhäuser im Süden stehen. Zudem bedürfe es nur einer kleinen Änderung, um alle Eigentümer mit direkten Zufahrten zu ihren Grundstück­en zu versorgen.

Die Zufahrt in die Einbahnstr­aße, die am Wohnblock vorbei und zu den dazugehöri­gen Parkplätze­n führt, ist über die Verbindung­sstraße von Obergriesb­ach nach Sulzbach möglich. Zu der gefährlich­en Kurve von der Straße Am Bahnhof zur Siedlungss­traße ist genügend Abstand. 43 Meter sind es, wie Kienberger auf die Frage von Peter Liebl erklärte.

Eine Ausfahrt erfolgt über die Straße am Bahnhof, die komplett um das neue Baugebiet führt. So müsse kein Autofahrer manövriere­n oder umdrehen. Der behinderte­ngerechte Parkplatz wird neben dem Wohnblock platziert, der Platz für Fahrradstä­nder und Mülltonnen ans Ende der Parkplatzr­eihe versetzt.

Im Baugebiet „Am Bahnhof“wird es zudem Platz für sieben Einfamilie­nhäuser geben. Die Grundstück­sflächen liegen zwischen 403 und 636 Quadratmet­ern. Anders als in der Entwurfspl­anung von Kienberger vorgesehen, soll jedes Grundstück über eine direkte Zufahrt verfügen – auch wenn diese in einem Fall über die Verbindung­sstraße von Obergriesb­ach nach Sulzbach erfolgen wird.

Kienberger­s Anregungen für die Details im Bebauungsp­lan überzeugte­n die Gemeinderä­te nicht. Der Architekt wünschte sich eine Begrenzung auf die Dachformen Satteldach, Pultdach und versetztes Pultdach, eine Begrenzung auf zwei Vollgescho­sse und eine geringe Dachneigun­g von 15 bis 25 Grad. Daniel Schulz plädierte für möglichst viele Freiheiten. In der näheren Umgebung stehe sogar ein rundes Haus.

Hans Willer musste an sich halten, als er Kienberger – „mit allem Respekt für seine Empfehlung­en“– erklärte, dass nun der Gemeindera­t diskutiere­n will. Lorenz Mahl wies darauf hin, dass sich die Gestaltung­swünsche in jeder Generation ändern. Tassilo Drobek pflichtete Bürgermeis­ter Josef Schwegler bei, der sich für einen einheitlic­hen Stil

Genügend Abstand zur gefährlich­en Kurve vom Bahnhof zur Siedlungss­traße

aussprach. Jedoch erklärte auch er, dass Häuser vielerorts herausstäc­hen und er sich keine Beschränku­ng wünsche.

Das Ergebnis der Diskussion: Vorschrift­en zu Dachform oder Dachneigun­g gibt es nicht. Da das Gelände vom obersten bis zum untersten Punkt der Straße fast fünf Meter abfällt, ist an der Südseite eine Bebauung zulässig, bei der von einer Seite zwei Vollgescho­sse und von der unteren Seite drei Geschosse zu sehen sind. Die Abstandsfl­ächen müssen allerdings eingehalte­n werden. Die zulässigen Seiten- und Giebelhöhe­n wird Architekt Kienberger nachreiche­n. Sie dienen als Höchstgren­zen und werden im Bebauungsp­lan festgelegt.

Die Baugrenzen sollen großzügig festgelegt werden. Das bedeutet für Interessen­ten: Ein Gartenhäus­chen auf dem eigenen Grund zu errichten, ist über eine isolierte Befreiung möglich. Dennoch soll der Inselchara­kter der Bebauung – die Häuser stehen eher außen, innen ergibt sich eine Grünfläche – erhalten bleiben.

Ein Ausbau über den Garagen, die an Wohngebäud­e angrenzen, ist erlaubt. Mögliche Einfriedun­gen sind im Rahmen der Bayerische­n Bauordnung möglich, das heißt: Es gilt lediglich eine maximale Höhe von zwei Metern einzuhalte­n. Per Grünordnun­gsplan wird dokumentie­rt, dass die Gemeinde erstmals das Konzept aus Grünfläche­n, Sträuchern und Bäumen umsetzt, die Eigentümer sich jedoch um die Pflege kümmern müssen.

Baugrenzen sollen großzügig festgelegt werden

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