Planung für Baugebiet in Obergriesbach steht
Zwei Stunden diskutieren die Gemeinderäte mit Architekt Paul Kienberger über das Baugebiet „Am Bahnhof“. Während der Architekt für gewisse Vorgaben plädiert, wollen die Räte den Bauherren viele Freiheiten lassen
Obergriesbach „Das war eine schwere Geburt.“Mit diesen Worten schloss Architekt Paul Kienberger am Dienstag seinen Part in der Gemeinderatssitzung in Obergriesbach. Zuvor hatte er die Planungsalternativen präsentiert, und der Gemeinderat hatte die Eckdaten zum Bebauungsplan „Am Bahnhof“festgelegt. Die Diskussion zog sich hin, denn es gab zwei Ansichten.
Architekt Kienberger verfolgte das Ziel eines optisch attraktiven Baugebiets. Dafür hielt er gewisse Vorgaben zur Bebauung für nötig. Die Gemeinderäte aber wollten denjenigen, die die Kosten für ein Grundstück auf sich nehmen, möglichst viele Freiheiten bieten. Im Oktober hatte der Gemeinderat mit 9:6 Stimmen entschieden, dass auf dem 5000 Quadratmeter großen Gelände auch ein Wohnblock im sozialen Wohnungsbau entstehen soll.
In dem Teil des Grundstücks, der dem Aichacher Stadtteil Sulzbach am nächsten liegt, wird der Wohn- block mit neun Einheiten entstehen. Die Grundstücksfläche samt Parkplätzen, Zufahrt und Abstandsflächen soll 1140 Quadratmeter betragen. Geplant ist, das Grundstück via Erbbaurecht der Wohnbaugesellschaft des Landkreises abzutreten. Das Zünglein an der Waage, was die Positionierung des Wohnblocks angeht, war Gemeinderat Manfred Kern. Von den fünf Planungsskizzen von Architekt Kienberger trafen viele den Nerv der Räte.
Einmal bevorzugten die Räte eine Positionierung des Wohnblocks auf halber Höhe des Grundstücks an der Längsseite der Straße, die Obergriesbach und Sulzbach verbindet. Dann wieder hielten sie eine Positionierung in der südwestlichen Ecke für besser. Kern jedoch erklärte: „Wir haben eine Planung für die nördliche Ecke beauftragt, und das nicht ohne Grund.“Die Planung habe den Vorteil, dass die Grundstücke für die Einfamilienhäuser im Süden stehen. Zudem bedürfe es nur einer kleinen Änderung, um alle Eigentümer mit direkten Zufahrten zu ihren Grundstücken zu versorgen.
Die Zufahrt in die Einbahnstraße, die am Wohnblock vorbei und zu den dazugehörigen Parkplätzen führt, ist über die Verbindungsstraße von Obergriesbach nach Sulzbach möglich. Zu der gefährlichen Kurve von der Straße Am Bahnhof zur Siedlungsstraße ist genügend Abstand. 43 Meter sind es, wie Kienberger auf die Frage von Peter Liebl erklärte.
Eine Ausfahrt erfolgt über die Straße am Bahnhof, die komplett um das neue Baugebiet führt. So müsse kein Autofahrer manövrieren oder umdrehen. Der behindertengerechte Parkplatz wird neben dem Wohnblock platziert, der Platz für Fahrradständer und Mülltonnen ans Ende der Parkplatzreihe versetzt.
Im Baugebiet „Am Bahnhof“wird es zudem Platz für sieben Einfamilienhäuser geben. Die Grundstücksflächen liegen zwischen 403 und 636 Quadratmetern. Anders als in der Entwurfsplanung von Kienberger vorgesehen, soll jedes Grundstück über eine direkte Zufahrt verfügen – auch wenn diese in einem Fall über die Verbindungsstraße von Obergriesbach nach Sulzbach erfolgen wird.
Kienbergers Anregungen für die Details im Bebauungsplan überzeugten die Gemeinderäte nicht. Der Architekt wünschte sich eine Begrenzung auf die Dachformen Satteldach, Pultdach und versetztes Pultdach, eine Begrenzung auf zwei Vollgeschosse und eine geringe Dachneigung von 15 bis 25 Grad. Daniel Schulz plädierte für möglichst viele Freiheiten. In der näheren Umgebung stehe sogar ein rundes Haus.
Hans Willer musste an sich halten, als er Kienberger – „mit allem Respekt für seine Empfehlungen“– erklärte, dass nun der Gemeinderat diskutieren will. Lorenz Mahl wies darauf hin, dass sich die Gestaltungswünsche in jeder Generation ändern. Tassilo Drobek pflichtete Bürgermeister Josef Schwegler bei, der sich für einen einheitlichen Stil
Genügend Abstand zur gefährlichen Kurve vom Bahnhof zur Siedlungsstraße
aussprach. Jedoch erklärte auch er, dass Häuser vielerorts herausstächen und er sich keine Beschränkung wünsche.
Das Ergebnis der Diskussion: Vorschriften zu Dachform oder Dachneigung gibt es nicht. Da das Gelände vom obersten bis zum untersten Punkt der Straße fast fünf Meter abfällt, ist an der Südseite eine Bebauung zulässig, bei der von einer Seite zwei Vollgeschosse und von der unteren Seite drei Geschosse zu sehen sind. Die Abstandsflächen müssen allerdings eingehalten werden. Die zulässigen Seiten- und Giebelhöhen wird Architekt Kienberger nachreichen. Sie dienen als Höchstgrenzen und werden im Bebauungsplan festgelegt.
Die Baugrenzen sollen großzügig festgelegt werden. Das bedeutet für Interessenten: Ein Gartenhäuschen auf dem eigenen Grund zu errichten, ist über eine isolierte Befreiung möglich. Dennoch soll der Inselcharakter der Bebauung – die Häuser stehen eher außen, innen ergibt sich eine Grünfläche – erhalten bleiben.
Ein Ausbau über den Garagen, die an Wohngebäude angrenzen, ist erlaubt. Mögliche Einfriedungen sind im Rahmen der Bayerischen Bauordnung möglich, das heißt: Es gilt lediglich eine maximale Höhe von zwei Metern einzuhalten. Per Grünordnungsplan wird dokumentiert, dass die Gemeinde erstmals das Konzept aus Grünflächen, Sträuchern und Bäumen umsetzt, die Eigentümer sich jedoch um die Pflege kümmern müssen.
Baugrenzen sollen großzügig festgelegt werden