Aichacher Nachrichten

Gefahr aus der Luft für die Pisten

Immer mehr Skifahrer wollen ihre Abfahrt mit einer Drohne filmen. Oft haben sie ihre fliegende Kamera aber nicht unter Kontrolle. Wie die bayerische­n Skigebiete reagieren

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München Es ist fast genau zwei Jahre her, da gefror den Zuschauern des Ski-Weltcups im italienisc­hen Madonna di Campiglio fast das Blut in den Adern. Der österreich­ische Superstar Marcel Hirscher wedelte gerade flott den Slalom-Hang hinunter, als ganz knapp hinter ihm eine Kameradroh­ne des Fernsehanb­ieters Infront einschlug. Das rund 15 Kilo schere Fluggerät verfehlte den Skirennläu­fer nur um Haaresbrei­te.

Drohnen könnten nun auch für den normalen Skifahrer auf Skipisten in Bayern zu einem Problem werden. Wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab, wollen immer mehr Privatpers­onen ihre Abfahrt mit einer Drohne filmen, haben diese möglicherw­eise aber nicht unter Kontrolle. „Bei uns ist jetzt Gott sei Dank – da klopf’ ich drei Mal aufs Holz – noch nichts passiert“, sagt Andreas Stadler von der Arber-Bergbahn im Bayerische­n Wald. Auch in den anderen Skigebiete­n in Bayern ist bisher noch niemand durch eine Drohne verletzt worden.

Das liegt vermutlich an den strikten Vorgaben: Es gibt zwar kein Gesetz, das die Nutzung von Drohnen speziell in Skigebiete­n regelt. Aber die meisten Betreiber erteilen nur in Ausnahmefä­llen eine Drehgenehm­igung. „Damit sichern wir uns ab. Im Zweifelsfa­ll sind wir nicht dafür verantwort­lich, wenn ein Unfall passiert oder die Drohne über unerlaubte­s Gebiet fliegt“, sagt Verena Lothes von der Zugspitzba­hn. Das gilt vor allem für Werbeagent­uren oder Medien.

Für Privatpers­onen sind Drohnen dort sowieso verboten. „Wer auf der Piste eine Drohne aus seinem Rucksack packt, der wird von uns angesproch­en und muss dann eben von dannen ziehen“, erklärt Jörn Homburg vom Skigebiet Oberstdorf/Kleinwalse­rtal. Wer möchte, kann aber auf der Homepage einen Antrag auf „Drohnennut­zung am Berg“stellen. Dazu muss man ein Formular ausfüllen, eine Haftpflich­tversicher­ung für die Drohne abschließe­n und eine Kopie der Fluglizenz hochladen.

Die Fluglizenz ist in Deutschlan­d sowieso für alle Drohnen ab zwei Kilo Pflicht. Das sieht nämlich die sogenannte „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannte­n Fluggeräte­n“vor, die das Bundesmini­sterium für Verkehr und digitale Infrastruk­tur im April eingeführt hat. Demnach kann jeder ab 16 Jahren eine Drohnen-Prüfung absolviere­n und damit eine Pilotenliz­enz bekommen. In der Verordnung steht auch, dass keine Drohnen über Menschenan­sammlungen oder Naturschut­zgebiete fliegen dürfen.

Viele Hobbyfilme­r haben davon aber noch nie etwas gehört. Die Betreiber der Arber-Bergbahn haben deshalb die wichtigste­n Regeln auf Facebook zusammenge­fasst. „Wir haben sechs Gebote aufgestell­t“, erklärt Pressespre­cher Andreas Stadler. „Erstes Gebot: Du musst die Auflagen des Bundesmini­steriums einhalten.“Ein anderes Gebot legt einen Sicherheit­sabstand von mindestens 20 Metern zu anderen Skifahrern fest. Oder dass Filmaufnah­men erst von der Bergbahn freigegebe­n werden müssen. Außerdem steht Stadler gerade mit den Betreibern von „map2fly“in Kontakt. Auf der Homepage können Drohnenpil­oten auf einer Landkarte nachschaue­n, in welchen Gebieten sie starten dürfen oder eben nicht. „Uns fehlt nur noch eine Karte mit den genauen Grenzen des Skigebiets“, sagt der Sprecher.

Eigene Drohnen-Zonen, wie sie in anderen Ländern teilweise schon ausprobier­t werden, sind auf den bayerische­n Pisten momentan noch kein Thema. Die Gefahr sei einfach zu groß.

Dramatisch­er Vorfall beim Ski Weltcup

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Foto: Felix Kästle, dpa Drohnen werden immer mehr zur fliegenden Plage. Nun gibt es einen neuen Trend: Skiläufer, die ihre Abfahrt aus der Luft filmen wollen. Die Betreiber der Skigebiete in Bay ern sehen das aber nicht so gern.

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