Eine Frage der Kleidung
Wurde ein 16-jähriger Parkplatzwärter mit Absicht angefahren? Im Prozess sagten nun Polizisten aus, die als Erste vor Ort waren
Der Fall eines möglicherweise vom Auto angefahrenen Parkplatzwärters, 16, beschäftigt weiter das Augsburger Amtsgericht. Angeklagt ist ein 52-jähriger Autofahrer, der den 16-Jährigen bei der Parkplatzsuche während eines Flohmarktes angefahren und verletzt haben soll.
Weil der Mann gegen einen Strafbefehl Widerspruch eingelegt hatte, kam es zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht. Eine entscheidende Frage aus Sicht der Verteidigung ist, ob der 16-jährige Parkplatzwärter an jenem Sonntagmittag des 2. April 2017 eine Warnjacke getragen hatte.
Das konnte selbst der Geschädigte bei seiner Vernehmung nicht mit Gewissheit sagen, obwohl es eigentlich üblich gewesen sei. Der Angeklagte behauptete, der 16-Jährige habe keine Warnjacke getragen. Als die Ehefrau und Mitfahrerin des Angeklagten das Absperrhütchen eines reservierten Parkplatzes auf die Seite geräumt hatte, habe sich der 16-Jährige dem Auto in den Weg gestellt und sei – so schildern es die Anklage und er selbst – von dem Angeklagten angefahren und am Knie verletzt worden.
Als Zeugen geladen waren am zweiten Verhandlungstag zwei Polizisten, die als Erste vor Ort gewesen waren. Beide hatten aber keine Erinnerung daran, ob der Jugendliche eine Warnjacke getragen hatte. Weiterer Zeuge war der FlohmarktVeranstalter. Er sagte aus, dass er seit Jahren nicht mehr persönlich in Augsburg gewesen sei. Bei einem von mehreren Anwesenden benannten älteren Herrn, der möglicherweise Näheres über die Ereignisse wisse, könne es sich um seinen 80-jährigen Vater handeln, der tatsächlich seinerzeit auf dem Flohmarkt gewesen sei.
Bei einem Gespräch mit seinem Sohn und Verteidiger Thomas Reitschuster habe der Vater sich nicht über den jetzt verhandelten Vorfall geäußert. Folge: Richterin Susanne Scheiwiller unterbrach die Verhandlung ein weiteres Mal, um den 80-Jährigen aus Pfullingen (BadenWürttemberg) als Zeugen anzuhören. Und dann könnten noch die Ehefrau und die Tochter des Angeklagten aussagen, die mit im Auto gesessen waren.