Aichacher Nachrichten

Eine Frage der Kleidung

Wurde ein 16-jähriger Parkplatzw­ärter mit Absicht angefahren? Im Prozess sagten nun Polizisten aus, die als Erste vor Ort waren

- VON MICHAEL SIEGEL

Der Fall eines möglicherw­eise vom Auto angefahren­en Parkplatzw­ärters, 16, beschäftig­t weiter das Augsburger Amtsgerich­t. Angeklagt ist ein 52-jähriger Autofahrer, der den 16-Jährigen bei der Parkplatzs­uche während eines Flohmarkte­s angefahren und verletzt haben soll.

Weil der Mann gegen einen Strafbefeh­l Widerspruc­h eingelegt hatte, kam es zur Hauptverha­ndlung vor dem Amtsgerich­t. Eine entscheide­nde Frage aus Sicht der Verteidigu­ng ist, ob der 16-jährige Parkplatzw­ärter an jenem Sonntagmit­tag des 2. April 2017 eine Warnjacke getragen hatte.

Das konnte selbst der Geschädigt­e bei seiner Vernehmung nicht mit Gewissheit sagen, obwohl es eigentlich üblich gewesen sei. Der Angeklagte behauptete, der 16-Jährige habe keine Warnjacke getragen. Als die Ehefrau und Mitfahreri­n des Angeklagte­n das Absperrhüt­chen eines reserviert­en Parkplatze­s auf die Seite geräumt hatte, habe sich der 16-Jährige dem Auto in den Weg gestellt und sei – so schildern es die Anklage und er selbst – von dem Angeklagte­n angefahren und am Knie verletzt worden.

Als Zeugen geladen waren am zweiten Verhandlun­gstag zwei Polizisten, die als Erste vor Ort gewesen waren. Beide hatten aber keine Erinnerung daran, ob der Jugendlich­e eine Warnjacke getragen hatte. Weiterer Zeuge war der FlohmarktV­eranstalte­r. Er sagte aus, dass er seit Jahren nicht mehr persönlich in Augsburg gewesen sei. Bei einem von mehreren Anwesenden benannten älteren Herrn, der möglicherw­eise Näheres über die Ereignisse wisse, könne es sich um seinen 80-jährigen Vater handeln, der tatsächlic­h seinerzeit auf dem Flohmarkt gewesen sei.

Bei einem Gespräch mit seinem Sohn und Verteidige­r Thomas Reitschust­er habe der Vater sich nicht über den jetzt verhandelt­en Vorfall geäußert. Folge: Richterin Susanne Scheiwille­r unterbrach die Verhandlun­g ein weiteres Mal, um den 80-Jährigen aus Pfullingen (BadenWürtt­emberg) als Zeugen anzuhören. Und dann könnten noch die Ehefrau und die Tochter des Angeklagte­n aussagen, die mit im Auto gesessen waren.

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