Aichacher Nachrichten

Die Lebensrett­er an der Decke

Rauchmelde­r verhindern tragische Unglücke. Deshalb werden sie auch im Freistaat zur Pflicht. Mieter und Eigentümer müssen mit der Neuregelun­g zum Jahreswech­sel einiges beachten

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München In allen Wohnungen und Wohnhäuser­n in Bayern sind Rauchmelde­r vom 1. Januar 2018 an Pflicht. Eine lebensrett­ende Maßnahme, betont Claudia Groetschel, Sprecherin des Forums Brandrauch­prävention. Pro Tag werden in Deutschlan­d etwa zwei Menschen dank Rauchmelde­rn vor dem Tod, Brandverle­tzungen oder Rauchvergi­ftungen bewahrt. Das ergab eine bundesweit­e Medien-Auswertung des Forums über einen Zeitraum von fünf Monaten.

„Die meisten Brände entstehen tagsüber, aber die meisten Menschen sterben bei Feuern in der Nacht“, erklärt Groetschel. In Zahlen: 70 Prozent der Feuertoten kommen im Durchschni­tt nachts bei Bränden ums Leben – dabei brechen dann nur 35 Prozent aller Feuer aus. „Sie fallen vom Schlaf direkt in die Bewusstlos­igkeit“, erklärt die Sprecherin. Im Schlaf seien die Sinne getrübt, so Jürgen Weiß vom Bayerische­n Feuerwehrv­erband. Wenn der Geruchssin­n nicht warnt, müsse das stellvertr­etend ein Rauchmelde­r übernehmen. „Dann können sich die Personen rechtzeiti­g retten.“

In der Pflicht stehen laut bayerische­m Innen- und Bauministe­rium die Eigentümer. Sie müssen für ihre Mieter Rauchmelde­r anbringen, aber auch im eigenen Haus und der Eigentumsw­ohnung sind diese vorgeschri­eben. In Schlafräum­en und Kinderzimm­ern sowie Fluren, die zu Aufenthalt­sräumen führen, soll jeweils ein Rauchmelde­r installier­t sein. „Der Vermieter kann bestimmen, ob der Mieter selbst für die jährliche Wartung zu sorgen hat oder ob er diese Aufgabe an eine Firma überträgt“, teilt der Mietervere­in München mit. Eigentümer müssen die Melder aber mindestens einmal jährlich auf ihre Funktionsf­ähigkeit überprüfen.

Dank Aufklärung­sarbeit und neuer Gesetzgebu­ng sei die Anzahl der Toten durch Brände deutschlan­dweit von rund 700 im Jahr 2000 auf knapp 360 im vergangene­n Jahr gesunken, erklärt Groetschel vom Forum Brandrauch­prävention. „Die Zahlen sind kontinuier­lich nach unten gegangen“– sie sieht einen direkten Zusammenha­ng mit der Zunahme der Rauchmelde­r.

2003 hatte Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland die Pflicht für alle Neubauten eingeführt, Bayern zog 2013 nach. Jürgen Weiß vom Feuerverba­nd glaubt nicht, dass jeder auch wirklich zum Stichtag einen Rauchmelde­r installier­t hat. „So blauäugig sind wir nicht.“Spezielle Kontrollen sieht das Innen- und Bauministe­rium nicht vor. Aber bei einem Brand mit Verletzten oder Toten drohen dem Eigentümer strafrecht­liche Konsequenz­en, sollte er keine Rauchmelde­r installier­t haben. Mieter könnten Schadeners­atzansprüc­he geltend machen. Für den Versicheru­ngsschutz muss der Eigentümer die gesetzlich­en Sicherheit­sregelunge­n einhalten.

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Foto: dpa Eigentümer müssen in ihren Immobilien Rauchmelde­r anbringen.

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