Streit um toten Mops hat ein Ende
Sie war auf einem Auge blind, konnte kaum laufen und starb viel zu früh. Warum Hündin Ronja nach ihrem Tod gleich zwei bayerische Gerichte beschäftigte
München Mopshündin Ronja hatte kein schönes Leben. Schon der Geruch von Parfüm oder ein zu lauter Fernseher hätten gereicht, um bei ihr einen epileptischen Anfall auszulösen, erzählt ihr Herrchen Jürgen Pflaum. Sie krampfte und fiel um, musste immer wieder zum Tierarzt und brauchte starke Medikamente. Im November 2017 starb Ronja im Alter von fünfeinhalb Jahren.
Die Hündin litt an Pug Dog Encephalitis (PDE), einer durch einen Gendefekt ausgelösten Hirnhaut- Schon zu Ronjas Lebzeiten klagten Pflaum und seine Frau deshalb gegen die Züchterin, die ihnen das Tier 2012 verkauft hatte. Jetzt ist der Rechtsstreit beendet: Pflaum und seine Ehefrau erhalten 2000 Euro von der Züchterin. Darauf einigten sich die Beteiligten am Montag in der Berufungsverhandlung vor dem Münchner Oberlandesgericht.
Vor dem Gerichtsgebäude steht vor Verhandlungsbeginn ein Kreis von Unterstützern – gemeinsam mit ihren Möpsen. Sie halten Schilder mit der Aufschrift „Wir trauern um Ronja“und einem Porträt des Tiers. Mitglieder aus Pflaums Mopsverein sind dabei, aber auch Uschi Ackermann, die Witwe des Münchner Feinkostunternehmers Gerd Käfer und Halterin des berühmt gewordenen Mopses Sir Henry.
Pflaum betont, es gehe ihm bei der Klage nicht um Geld. „Die Ronja, das war mein Baby, mein Kind, und ihr Tod das Schlimmste, was mir jemals passiert ist“, sagt der 52-Jährige aus dem fränkischen Ostheim vor der Rhön, dessen Frau wie die Züchterin nicht vor Gericht erschienen ist. Es gehe ihm um Gerechtigkeit und darum, andere vor unseriösen Hundezüchtern zu warnen. Das heißt jedoch nicht, dass Geld überhaupt keine Rolle spielen würde: Für Tierarzt- und Medikamentenkosten hat Pflaum nach eigenen Angaben rund 22 000 Euro gezahlt.
Für ihn liegt die Schuld klar bei der Züchterin aus der Nähe von Ingolstadt. Sie habe Ronjas Mutter zu früh und zu oft decken lassen. Zudem habe sie versäumt, die Elternentzündung. tiere mit einem günstigen Speicheltest auf PDE testen zu lassen. In der Folge zeigte Ronja seit ihrem zweiten Lebensjahr Ausfallerscheinungen, sie ging schlecht und war auf einem Auge blind. Den Richtern am Landgericht Ingolstadt genügte das, um den Pflaums die Hälfte des Kaufpreises von 1400 Euro als Entschädigung zuzusprechen. Dagegen gingen beide Seiten in Berufung.
In der einstündigen Verhandlung vor dem Münchner Oberlandesgericht schwinden dann rasch die Hoffnungen des Klägers: Selbst wenn er Gewährleistungsansprüche gegen die Züchterin geltend machen könnte – sie wären seit mehr als drei Jahren verjährt, gibt ihm die Vorsitzende Richterin Petra Willner zu bedenken. Pflaum und der Anwalt der Gegenseite akzeptieren ihren Vergleichsvorschlag über 2000 Euro. Er könne damit leben, sagt Pflaum. Zumindest habe er auf den Fall und das Problem aufmerksam machen können. Dann fährt er nach Hause, wo seine junge Mopshündin Gerda wartet. Seine Vereinskollegen haben sie ihm nach Ronjas Tod geschenkt.