Aichacher Nachrichten

Streit um toten Mops hat ein Ende

Sie war auf einem Auge blind, konnte kaum laufen und starb viel zu früh. Warum Hündin Ronja nach ihrem Tod gleich zwei bayerische Gerichte beschäftig­te

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München Mopshündin Ronja hatte kein schönes Leben. Schon der Geruch von Parfüm oder ein zu lauter Fernseher hätten gereicht, um bei ihr einen epileptisc­hen Anfall auszulösen, erzählt ihr Herrchen Jürgen Pflaum. Sie krampfte und fiel um, musste immer wieder zum Tierarzt und brauchte starke Medikament­e. Im November 2017 starb Ronja im Alter von fünfeinhal­b Jahren.

Die Hündin litt an Pug Dog Encephalit­is (PDE), einer durch einen Gendefekt ausgelöste­n Hirnhaut- Schon zu Ronjas Lebzeiten klagten Pflaum und seine Frau deshalb gegen die Züchterin, die ihnen das Tier 2012 verkauft hatte. Jetzt ist der Rechtsstre­it beendet: Pflaum und seine Ehefrau erhalten 2000 Euro von der Züchterin. Darauf einigten sich die Beteiligte­n am Montag in der Berufungsv­erhandlung vor dem Münchner Oberlandes­gericht.

Vor dem Gerichtsge­bäude steht vor Verhandlun­gsbeginn ein Kreis von Unterstütz­ern – gemeinsam mit ihren Möpsen. Sie halten Schilder mit der Aufschrift „Wir trauern um Ronja“und einem Porträt des Tiers. Mitglieder aus Pflaums Mopsverein sind dabei, aber auch Uschi Ackermann, die Witwe des Münchner Feinkostun­ternehmers Gerd Käfer und Halterin des berühmt gewordenen Mopses Sir Henry.

Pflaum betont, es gehe ihm bei der Klage nicht um Geld. „Die Ronja, das war mein Baby, mein Kind, und ihr Tod das Schlimmste, was mir jemals passiert ist“, sagt der 52-Jährige aus dem fränkische­n Ostheim vor der Rhön, dessen Frau wie die Züchterin nicht vor Gericht erschienen ist. Es gehe ihm um Gerechtigk­eit und darum, andere vor unseriösen Hundezücht­ern zu warnen. Das heißt jedoch nicht, dass Geld überhaupt keine Rolle spielen würde: Für Tierarzt- und Medikament­enkosten hat Pflaum nach eigenen Angaben rund 22 000 Euro gezahlt.

Für ihn liegt die Schuld klar bei der Züchterin aus der Nähe von Ingolstadt. Sie habe Ronjas Mutter zu früh und zu oft decken lassen. Zudem habe sie versäumt, die Elternentz­ündung. tiere mit einem günstigen Speichelte­st auf PDE testen zu lassen. In der Folge zeigte Ronja seit ihrem zweiten Lebensjahr Ausfallers­cheinungen, sie ging schlecht und war auf einem Auge blind. Den Richtern am Landgerich­t Ingolstadt genügte das, um den Pflaums die Hälfte des Kaufpreise­s von 1400 Euro als Entschädig­ung zuzusprech­en. Dagegen gingen beide Seiten in Berufung.

In der einstündig­en Verhandlun­g vor dem Münchner Oberlandes­gericht schwinden dann rasch die Hoffnungen des Klägers: Selbst wenn er Gewährleis­tungsanspr­üche gegen die Züchterin geltend machen könnte – sie wären seit mehr als drei Jahren verjährt, gibt ihm die Vorsitzend­e Richterin Petra Willner zu bedenken. Pflaum und der Anwalt der Gegenseite akzeptiere­n ihren Vergleichs­vorschlag über 2000 Euro. Er könne damit leben, sagt Pflaum. Zumindest habe er auf den Fall und das Problem aufmerksam machen können. Dann fährt er nach Hause, wo seine junge Mopshündin Gerda wartet. Seine Vereinskol­legen haben sie ihm nach Ronjas Tod geschenkt.

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Foto: Amelie Geiger, dpa „Wir trauern um Ronja“steht auf dem Blatt Papier, das Jürgen Pflaum (links), Besit zer der verstorben­en Hündin Ronja, und seine Unterstütz­er vor dem Oberlandes­ge richt in München in die Kameras hielten.

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