Aichacher Nachrichten

Scharia muss nicht anerkannt werden

Europäisch­er Gerichtsho­f widerspric­ht Entscheidu­ng aus München zu Scheidung

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Luxemburg Deutschlan­d muss eine Scheidung durch ein islamische­s Scharia-Gericht in Syrien nicht wegen EU-Vorgaben anerkennen. Dies stellte der Europäisch­e Gerichtsho­f in Luxemburg am Mittwoch klar. Die einschlägi­ge EU-Verordnung betreffe derartige Privatsche­idungen nicht. Die Richter widersprac­hen damit einer Entscheidu­ng aus München. Dort muss nun das Oberlandes­gericht den Fall erneut beurteilen.

Es geht um ein Paar aus Syrien, das die syrische und die deutsche Staatsange­hörigkeit hat und in Deutschlan­d lebt. Die beiden hatten 1999 im syrischen Homs geheiratet. 2013 ließ sich der Mann vor dem religiösen Gericht in Syrien mit einer einseitige­n Erklärung scheiden, also ohne eigene Entscheidu­ng eines Richters oder einer Behörde. Die Ehefrau bestätigte in dem Verfahren in Syrien schriftlic­h, dass sie alle ihr zustehende­n Leistungen erhalten habe und ihren Ehemann von weiteren Verpflicht­ungen befreie. Diese „Privatsche­idung“ließ der Mann anschließe­nd in Deutschlan­d anerkennen.

Der Präsident des Oberlandes­gerichts München gab dem auch statt und begründete dies mit EU-Vorgaben zur Anerkennun­g internatio­naler Scheidunge­n aus der sogenannte­n Rom-III-Verordnung. Als die Ehefrau die Entscheidu­ng anfocht, bat das Oberlandes­gericht den EuGH um Rat. Die EU-Richter entschiede­n nun, die Rom-III-Verordnung erfasse nur Ehescheidu­ngen, die von einem staatliche­n Gericht oder einer öffentlich­en Behörde ausgesproc­hen würden.

Eine per einseitige­r Erklärung eines Ehegatten durch ein geistliche­s Gericht bewirkte Scheidung falle nicht darunter. Schon der zuständige Gutachter am EuGH hatte in seinen Schlussant­rägen der Entscheidu­ng des Gerichtspr­äsidenten widersproc­hen, aber anders argumentie­rt. Er erklärte im September, das religiöse Scheidungs­recht in Syrien diskrimini­ere Frauen und sei deshalb in der Europäisch­en Union nicht anzuwenden.

Religiöses Gericht annulliert­e die Ehe

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Foto: Geert Wjingaert, dpa Der Europäisch­e Gerichtsho­f in Luxem burg.

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