Parkwächter angefahren? Mann lenkt ein
52-Jähriger akzeptiert Geldstrafe
Nach vier Verhandlungstagen war alles wie am Anfang: Ein 52-jähriger Autofahrer aus Augsburg muss eine Geldbuße von 3000 Euro bezahlen und neun Monate seinen Führerschein abgeben, weil er einen 16-jährigen Parkplatzwärter angefahren hatte. Der Angeklagte hatte seinen Widerspruch gegen einen entsprechenden Strafbefehl während der Verhandlung vor dem Amtsgericht zurückgezogen.
Hintergrund war ein Verkehrsunfall auf einem großen Parkplatzgelände in der Reichenberger Straße, wo Anfang April 2017 der sonntägliche Flohmarkt veranstaltet wurde. Dort erspähte der angeklagte 52-Jährige einen freien Parkplatz, der jedoch mit einem Hütchen freigehalten worden war. Die Ehefrau des Angeklagten beseitigte das Hütchen, da stellte sich der 16-jährige Jugendliche dem Auto in den Weg. Er wurde vom Angeklagten an den Knien angefahren und verletzt. Stimmt nicht, meinte der Autofahrer. Gegen einen entsprechenden Strafbefehl hatte er Widerspruch eingelegt, weswegen es zur Hauptverhandlung vor Richterin Susanne Scheiwiller gekommen war.
Im Laufe des Prozesses wurden immer weitere Zeugen benannt. Zuletzt der 80-jährige Vater des Flohmarkt-Veranstalters, der am besagten Tag in Augsburg war. Zwar hatte er nach seinen Angaben den Unfall nicht mitverfolgt, er bestätigte aber aus voller Überzeugung, dass der junge Parkplatzwärter eine Warnweste getragen hatte. Darüber hatte es Uneinigkeit gegeben.
So hatte der Angeklagte behauptet, der Jugendliche hätte keine Weste angehabt, selbst der Geschädigte konnte dies nicht mit Gewissheit bestätigen. Nach dieser Aussage beriet sich Verteidiger Thomas Reitschuster mit seinem Mandanten – und man zog quasi die Notbremse. Nunmehr bleibt es bei der anfänglichen Geldstrafe von 3000 Euro sowie neun Monaten Fahrverbot. Das Urteil ist rechtskräftig.