Aichacher Nachrichten

Parkwächte­r angefahren? Mann lenkt ein

52-Jähriger akzeptiert Geldstrafe

- VON MICHAEL SIEGEL

Nach vier Verhandlun­gstagen war alles wie am Anfang: Ein 52-jähriger Autofahrer aus Augsburg muss eine Geldbuße von 3000 Euro bezahlen und neun Monate seinen Führersche­in abgeben, weil er einen 16-jährigen Parkplatzw­ärter angefahren hatte. Der Angeklagte hatte seinen Widerspruc­h gegen einen entspreche­nden Strafbefeh­l während der Verhandlun­g vor dem Amtsgerich­t zurückgezo­gen.

Hintergrun­d war ein Verkehrsun­fall auf einem großen Parkplatzg­elände in der Reichenber­ger Straße, wo Anfang April 2017 der sonntäglic­he Flohmarkt veranstalt­et wurde. Dort erspähte der angeklagte 52-Jährige einen freien Parkplatz, der jedoch mit einem Hütchen freigehalt­en worden war. Die Ehefrau des Angeklagte­n beseitigte das Hütchen, da stellte sich der 16-jährige Jugendlich­e dem Auto in den Weg. Er wurde vom Angeklagte­n an den Knien angefahren und verletzt. Stimmt nicht, meinte der Autofahrer. Gegen einen entspreche­nden Strafbefeh­l hatte er Widerspruc­h eingelegt, weswegen es zur Hauptverha­ndlung vor Richterin Susanne Scheiwille­r gekommen war.

Im Laufe des Prozesses wurden immer weitere Zeugen benannt. Zuletzt der 80-jährige Vater des Flohmarkt-Veranstalt­ers, der am besagten Tag in Augsburg war. Zwar hatte er nach seinen Angaben den Unfall nicht mitverfolg­t, er bestätigte aber aus voller Überzeugun­g, dass der junge Parkplatzw­ärter eine Warnweste getragen hatte. Darüber hatte es Uneinigkei­t gegeben.

So hatte der Angeklagte behauptet, der Jugendlich­e hätte keine Weste angehabt, selbst der Geschädigt­e konnte dies nicht mit Gewissheit bestätigen. Nach dieser Aussage beriet sich Verteidige­r Thomas Reitschust­er mit seinem Mandanten – und man zog quasi die Notbremse. Nunmehr bleibt es bei der anfänglich­en Geldstrafe von 3000 Euro sowie neun Monaten Fahrverbot. Das Urteil ist rechtskräf­tig.

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