Mörder ohne jede Reue
Höchstmögliches Urteil nach dem gewaltsamen Tod einer Joggerin bei Freiburg
Freiburg Catalin C. verlässt den Gerichtssaal so, wie er ihn vor genau einem Monat erstmals betreten hat: Der Blick ist nach unten gerichtet, Augenkontakt oder Gespräche meidet er. Am Freitag urteilt das Landgericht Freiburg über den 40-Jährigen, der in Endigen bei Freiburg eine junge Frau getötet hat und knapp drei Jahre zuvor in Kufstein in Österreich ein weiteres Opfer umgebracht haben soll. Es ist das höchstmögliche Urteil, das die Vorsitzende Richterin Eva KleineCosack verkündet: lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Und es folgt höchstwahrscheinlich ein Mordprozess in Österreich.
Catalin C., ein aus Rumänien stammender Berufsfernfahrer und Vater von drei Kindern, nimmt das Urteil ohne jede äußerliche Regung entgegen. Ihm direkt gegenüber sitzen die Nebenkläger: die Eltern, der Bruder und der Ehemann der in Endingen Ermordeten. „Es ist ein gerechtes Urteil“, wird ihr Anwalt Peter Oberholzner später sagen. Er hatte den Angeklagten in seinem Plädoyer vor rund einer Woche ein „Monster“genannt. Das jetzige Urteil helfe der Familie, abzuschließen mit der Tat.
An einem regnerischen Sonntagnachmittag Anfang November vergangenen Jahres ereignete sich die Tat in den Weinbergen des 9000 Einwohner zählenden Ortes Endingen. Die 27-Jährige war alleine joggen, als sie den Weg ihres Mörders kreuzte. Sie hatte keine Chance, sagt die Richterin in der Urteilsbegründung. Mit mindestens sechs wuchtigen Schlägen auf den Kopf habe der Mann die junge Frau getötet und zudem brutal vergewaltigt. Mitgefühl erkannte sie bei ihm nicht. Catalin C., sagt die Richterin, habe mit „enormer Brutalität und absolutem Vernichtungswillen“gehandelt. So soll es auch bereits knapp drei Jahre zuvor im rund 400 Kilometer von Endingen entfernten Kufstein in Österreich gewesen sein. Opfer im Januar 2014 wurde eine 20 Jahre alte französische Studentin aus Lyon.
„Die Frage nach dem Warum ist unbeantwortet geblieben“, sagt die Richterin. Sicherungsverwahrung sei notwendig, um die Allgemeinheit vor dem Mann zu schützen. So stellte das Gericht auch die besondere Schwere der Schuld fest. Außerdem sieht ein psychiatrischer Gutachter, dem der Angeklagte beide Morde gestanden hat, eine Wiederholungsgefahr. Mit Sicherungsverwahrung ist eine Freilassung nach 15 Jahren Haft nahezu ausgeschlossen. Am Ende der Urteilsbegründung gibt es Applaus.
Draußen vor der Tür wartet bereits der Gefängnisbus. Er bringt den kleinen, schmächtigen Mann zurück in seine Zelle. Dort warte er auf seine Auslieferung, sagt sein Anwalt Klaus Malek. Einen Termin für den Prozess in Österreich gibt es noch nicht.