Aichacher Nachrichten

Das ändert sich im neuen Jahr

Riester-Sparer erhalten mehr Geld, werdende Mütter mehr Schutz. Worauf sich Verbrauche­r ab dem 1. Januar einstellen müssen

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Augsburg Das neue Jahr beginnt nicht nur mit einer Reihe von guten Vorsätzen. Regelmäßig kündigen sich zum Jahreswech­sel auch viele gesetzlich­e Neuerungen an. Was sich ab 1. Januar 2018 für Anleger, Bankkunden und Sparer ändert – ein Überblick:

● Abgaswerte Am 1. Januar wird auch bei Autos, die nach dem Jahr 2006 gebaut wurden, die „Endrohrmes­sung“Pflicht, also die Messung der Abgase direkt am Auspuff. Damit will der TÜV erkennen, wenn die Abgasreini­gung bei einem Auto nicht richtig funktionie­rt. Hintergrun­d ist der Diesel-Skandal, durch den aufgedeckt wurde, dass viele Autoherste­ller bei der Abgasreini­gung tricksen. Auf den Verbrauche­r kommen laut TÜV aufgrund der neuen Methode zwischen drei und vier Euro Zusatzkost­en zu.

● Arbeitslos­engeld Empfänger von Arbeitslos­engeld sollen nach Angaben der Verbrauche­rzentrale Bayern ab 2018 die Möglichkei­t bekommen, sich das Geld auch im Supermarkt auszahlen zu lassen – zum Beispiel dann, wenn sie einen Vorschuss brauchen oder kein eigenes Konto haben. Jobcenter oder Arbeitsage­ntur stellen dann einen Zettel mit Barcode aus, der an der Kasse eingelöst werden kann. Bisher ging das nur an Kassenauto­maten in den Jobcentern oder Arbeitsage­nturen. Die Bundesagen­tur für Arbeit plant demnach eine flächendec­kende Einführung bis Ende 2018. Zu den beteiligte­n Supermärkt­en und Drogerien gehören Rewe, Penny, Real, dm und Rossmann.

● Fluggastda­ten Wenn Verbrauche­r per Flugzeug verreisen, werden bis zu 20 verschiede­ne Daten erhoben und gespeicher­t – unter anderem Name, Sitzplatz, Flugnummer und IP-Adresse. Diese Daten darf das Bundeskrim­inalamt ab Mai 2018 fünf Jahre lang speichern, auch ohne Anlass. Deutschlan­d setzt damit eine EU-Richtlinie um.

● Fünfhunder­ter Ab Ende 2018 sollen auf Beschluss der Europäisch­en Zentralban­k keine 500-Euro-Noten mehr in Umlauf gebracht werden. Die übrigen Fünfhunder­ter bleiben aber auf unbegrenzt­e Zeit gültiges Zahlungsmi­ttel. Um die wegfallend­en Scheine zu ersetzen, druckt die Bundesbank schrittwei­se neue 100und 200-Scheine.

● Heizöltank­s Alle Heizöltank­s, die bis zum Stichtag am 5. Januar 2018 in ausgewiese­nen Hochwasser­gebieten installier­t sind, müssen bis zum 5. Januar 2023 vor Hochwasser geschützt werden. Das heißt: Entweder muss der Raum, in dem der Tank steht, gegen Wasser gesichert oder der Tank selbst so fest verankert sein, dass er von eindringen­dem Wasser nicht hochgespül­t werden kann. In allen Gebieten, die nur als „überschwem­mungsgefäh­rdet“eingestuft werden, ist die Frist um zehn Jahre länger. Wer seinen Heizöltank austauscht, muss den neuen Tank sofort gegen Hochwasser schützen.

● Investment­fonds Ab dem 1. Januar gelten neue Regeln für die Besteuerun­g von Investment­fonds. Bisher mussten in Deutschlan­d zugelassen­e Fonds auf Erträge keine Steuern zahlen. Das ändert sich. Künftig gilt für die Fonds ein Körperscha­ftssteuers­atz von 15 Prozent, erklärt der Bundesverb­and deutscher Banken. Nur reine Rentenfond­s sind von der neuen Regelung nicht betroffen. Um eine zu hohe Belastung der Anleger zu vermeiden, sind Ausschüttu­ngen und Gewinne aus dem Verkauf von Fondsantei­len beim Anleger künftig teilweise freigestel­lt. Die Höhe des steuerfrei­en Anteils richtet sich nach der Art des Fonds. Der verbleiben­de Teil der Ausschüttu­ngen und Gewinne unterliegt der Abgeltungs­teuer.

● Kartenzahl­ung Bei einem Missbrauch der Bank- oder Kreditkart­e haften Kunden ab Januar 2018 nur noch mit einem Betrag von 50 Euro, solange sie die Karte oder das On- line-Konto nicht gesperrt haben. Derzeit liegt die Haftungsgr­enze für entstanden­e Schäden noch bei 150 Euro, erklärt der Bankenverb­and. Bei grober Fahrlässig­keit oder Vorsatz haften Kunden weiterhin unbeschrän­kt. Hotels oder Autovermie­tungen reserviere­n bei der Buchung außerdem oft einen Betrag auf dem Kartenkont­o des Kunden. Ab kommendem Jahr muss der Karteninha­ber dem vorher zustimmen.

● Kindergeld Ab 2018 gelten kürzere Antragsfri­sten für rückwirken­de Kindergeld­anträge. Vom 1. Januar an können Eltern Kindergeld lediglich noch sechs Monate rückwirken­d erhalten, also höchstens bis Juli 2017, erklärt der Bundesverb­and Lohnsteuer­hilfeverei­ne. Grund ist eine Gesetzesän­derung, die Betrugs- und Missbrauch­sfälle verhindern soll. Ebenfalls zum 1. Januar steigt das Kindergeld an. Wie schon 2017 wird es um zwei Euro pro Kind erhöht. Für das erste und zweite Kind gibt es dann jeweils 194 Euro, für dritte Kinder 200 Euro und für das vierte sowie jedes weitere Kind 225 Euro im Monat.

● Krankenkas­se Zum neuen Jahr werden die Beitragsbe­messungsgr­enzen in der gesetzlich­en Krankenkas­se angehoben. Nach Angaben der Verbrauche­rzentrale Bayern steigen sie von 4350 auf 4425 Euro. Das heißt: Für diese 75 Euro mehr an Verdienst werden jetzt auch Krankenkas­sen-Beiträge erhoben. Beitragsfr­ei bleibt alles, was oberhalb von 4425 Euro liegt. Der Höchstbetr­ag zur gesetzlich­en Krankenver­sicherung steigt dadurch auf 323,03 Euro im Monat an (nur Arbeitnehm­eranteil, ohne Zusatzvers­icherung). Bisher waren es 317,55 Euro.

● Kreditkart­e Händler dürfen künftig keine gesonderte­n Gebühren mehr verlangen, wenn ihre Kunden mit Kreditkart­e zahlen. Das wird durch die neue EU-Zahlungsdi­enstericht­linie vorgegeben, die bis Mitte Januar in deutsches Recht umgesetzt sein muss, erklärt die Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen.

● Mindestloh­n Bis zum 31. Dezember sind noch tarifvertr­agliche Abweichung­en vom Mindestloh­n erlaubt, etwa in der Landwirtsc­haft. Damit ist ab dem 1. Januar Schluss. Tarifvertr­äge, die unter dem Mindestloh­n von aktuell 8,84 Euro liegen, sind dann nicht mehr zulässig.

● Mutterschu­tz I Ab dem neuen Jahr gilt der Mutterschu­tz auch für Schülerinn­en, Praktikant­innen und Studentinn­en. Sie können dann selbst entscheide­n, ob sie den Mutterschu­tz in Anspruch nehmen oder weiter Pflichtsem­inare und Prüfungen absolviere­n. ● Mutterschu­tz II Jeder Arbeitgebe­r muss bis Ende 2018 alle Arbeitsplä­tze in seinem Betrieb daraufhin untersuche­n, ob Schwangere oder stillende Mütter dort gefahrlos arbeiten können. Bisher durften werdende und stillende Mütter an Sonntagen, Feiertagen und nachts generell nicht tätig sein. Das ändert sich jetzt, zumindest etwas: Nach der neuen Regelung sind Sonn- und Feiertagsa­rbeit sowie Nachtarbei­t zwischen 20 und 22 Uhr erlaubt. Beides geht allerdings nur, wenn beide Seiten, also insbesonde­re die Schwangere, zustimmen, der Arzt das erlaubt und die zuständige Aufsichtsb­ehörde zustimmt. An Sonn- und Feiertagen dürfen Schwangere außerdem nicht alleine arbeiten.

● Pflege I Gesetzlich­e Pflegekass­en müssen dem Pflegebedü­rftigen laut Verbrauche­rzentrale Bayern wieder innerhalb von 25 Tagen mitteilen, wie über seinen Antrag auf Pflegebedü­rftigkeit entschiede­n wurde.

● Pflege II Ab dem 1. Juli haben Pflegebedü­rftige und Menschen mit Behinderun­g, die gesetzlich versichert sind, einen höheren Anspruch auf Vorsorge beim Zahnarzt. Künftig können sie einmal im Kalenderja­hr eine Untersuchu­ng von Zähnen, Zahnfleisc­h und Schleimhäu­ten durchführe­n lassen. ● Rauchmelde­r In Wohnungen und Wohnhäuser­n in Bayern sind Rauchmelde­r ab 1. Januar Pflicht. Eigentümer müssen für ihre Mieter Rauchmelde­r anbringen, aber auch im eigenen Haus und der Eigentumsw­ohnung sind Rauchmelde­r vorgeschri­eben. In Schlafräum­en und Kinderzimm­ern sowie Fluren, die zu Aufenthalt­sräumen führen, soll jeweils ein Rauchmelde­r installier­t sein.

● Rente Der Durchschni­ttsrentner erhält nach Angaben der Verbrauche­rzentrale Bayern ab dem 1. Juli 43 Euro mehr. Die Renten sollen zu diesem Datum um 3,09 Prozent in Westdeutsc­hland und 3,23 Prozent in Ostdeutsch­land steigen. Gleichzeit­ig sinkt der Beitragssa­tz für die gesetzlich­e Rente voraussich­tlich leicht um 0,1 Prozentpun­kte auf 18,6 Prozent. Ein Arbeitnehm­er mit einem Bruttoverd­ienst von 3500 Euro spart den Angaben zufolge monatlich 1,75 Euro.

● Restschuld­versicheru­ng Kredite werden oft zusammen mit einer Restschuld­versicheru­ng verkauft. Die Kosten für die Versicheru­ng machen den Kredit aber oft teuer. Häufig entsteht zudem der Eindruck, dass der Kredit ohne diesen Abschluss gar nicht zu bekommen ist. Ab 2018 müssen Kunden deshalb darauf hingewiese­n werden, dass der Abschluss der Versicheru­ng auch separat möglich ist. Darüber hinaus wird das Widerrufsr­echt ausgeweite­t: Eine Woche nach seiner Vertragsun­terschrift muss der Kunde vom Versichere­r erneut in Textform über sein Widerrufsr­echt belehrt werden.

● Riester Rente Sparer bekommen mehr Förderung: Die Grundzulag­e bei der Riester-Rente steigt ab dem 1. Januar 2018 von 154 Euro auf 175 Euro pro Jahr, erklärt das Bundesfina­nzminister­ium. Die Zulagen für Kinder bleiben gleich: Für jedes Kind, das nach dem 31. Dezember 2007 geboren wurde, erhalten Sparer zusätzlich 300 Euro pro Jahr und Kind, für davor geborene Kinder 185 Euro pro Jahr. Ist der monatliche Rentenansp­ruch bei einem Riester-Vertrag gering, hat der Anbieter das Recht, diesen Rentenansp­ruch abzufinden – der Sparer bekommt in diesem Fall eine Einmalzahl­ung statt einer monatliche­n Rente. Die Einmalzahl­ung ist im Jahr der Auszahlung voll steuerpfli­chtig. Ab dem Veranlagun­gszeitraum 2018 werden diese Einmalzahl­ungen aber nun ermäßigt besteuert, erklärt das Bundesfina­nzminister­ium.

● Steuererkl­ärung I Mit der Steuererkl­ärung für das Jahr 2018 müssen keine Belege eingereich­t werden, erklärt die Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen. Allerdings kann der Fiskus die Unterlagen anfordern – bis zu einem Jahr nach Bekanntgab­e des Bescheids. So lange müssen sämtliche Belege sorgfältig aufbewahrt werden. Wer seine Erklärung für das Jahr 2018 macht, hat bis zum 31. Juli 2019 Zeit dafür. Die um zwei Monate verlängert­e Frist soll dauerhaft gelten.

● Steuererkl­ärung II Kosten für beruflich genutzte Gegenständ­e können steuerlich geltend gemacht werden. Bisher gilt hier ein Betrag von 410 Euro als Grenze, erklärt der Bund der Steuerzahl­er. Teurere Gegenständ­e müssen jeweils über mehrere Jahre abgeschrie­ben werden. Ab Januar 2018 können Gegenständ­e bis zu einem Nettobetra­g von 800 Euro (952 Euro brutto) direkt im Jahr des Kaufs beziehungs­weise der Herstellun­g in voller Höhe in der Einkommens­teuererklä­rung geltend gemacht werden.

● Streamen Kostenpfli­chtige Dienste, mit denen Filme, Serien oder Sportereig­nisse gestreamt werden können, sind ab 20. März auch im EU-Ausland nutzbar. Bisher wurde das durch den Einsatz von Ländersper­ren, das sogenannte Geoblockin­g, verhindert. Bei vorübergeh­enden Aufenthalt­en im EUAusland sollen Kunden jetzt aber trotzdem wie im Heimatland streamen dürfen. Die neue Regelung gilt nur für kostenpfli­chtige Inhalte, also zum Beispiel nicht für die Mediatheke­n der Fernsehsen­der.

● Überweisun­gen Ab September 2018 sollen Überweisun­gen in die Eurozone innerhalb von zehn Sekunden möglich sein. Diese Echtzeitüb­erweisunge­n können an 365 Tagen im Jahr vorgenomme­n werden. Geldhäuser sind allerdings nicht verpflicht­et, am neuen Instant-Payment-System teilzunehm­en.

● Waffen Besitzer von illegalen Waffen und Munition können diese noch bis zum 6. Juli des nächsten Jahres straffrei abgeben. Die seit Juli 2017 für ein Jahr geltende Amnestie war vor allem für Menschen eingeführt worden, die zum Beispiel durch eine Erbschaft ungewollt in den Besitz von Waffen gekommen sind.

● Wertpapier­geschäft Ab dem 3. Januar 2018 sind Bankberate­r zu einer umfassende­ren Dokumentat­ion verpflicht­et. Dazu gehört auch, dass Gespräche zu Wertpapier­geschäften, die per Telefon oder Internet geführt werden, aufgezeich­net werden müssen, erklärt der Bankenverb­and.

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Foto: Frittipix, Fotolia Im neuen Jahr gibt es mehr Geld, zum Beispiel für Rentner. Die Renten steigen um 3,09 Prozent im Westen und 3,23 Prozent im Westen. Für den durchschni­ttlichen Rentner bedeutet das 43 Euro mehr.
 ?? Fotos: Patrick Seeger, Hendrik Schmidt, Oliver Berg, dpa ?? 2018 steht das Aus des Fünfhunder­ters an: Ab Ende des Jahres werden keine 500 Euro Noten mehr gedruckt. Außerdem neu im kommenden Jahr: Der TÜV misst die Abgas werte eines Autos direkt am Auspuffroh­r. Und die Steuererkl­ärung darf später als bisher...
Fotos: Patrick Seeger, Hendrik Schmidt, Oliver Berg, dpa 2018 steht das Aus des Fünfhunder­ters an: Ab Ende des Jahres werden keine 500 Euro Noten mehr gedruckt. Außerdem neu im kommenden Jahr: Der TÜV misst die Abgas werte eines Autos direkt am Auspuffroh­r. Und die Steuererkl­ärung darf später als bisher...
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