Aichacher Nachrichten

Stadtwerke Chef verteidigt das umstritten­e Kurzticket

Geschäftsf­ührer Walter Casazza äußert sich zur Kritik der Fahrgäste. Und er sagt, ob nachgebess­ert wird

- Interview: Michael Hörmann

Viele Augsburger ärgern sich seit der Tarifrefor­m darüber, dass das Kurzstreck­enticket eine günstige Fahrt zum Preis von 1,45 Euro auf fünf Haltestell­en beschränkt (Startort und vier Haltestell­en). Ab sechs Haltestell­en kostet die Fahrt das Doppelte oder zwei Streifen auf der Streifenka­rte. Wie kommt dieser Protest bei den Stadtwerke­n an?

Walter Casazza: Erste Zahlen zeigen, dass das Kurzstreck­enticket sehr stark nachgefrag­t wird. Deutlich mehr als die Hälfte der im gleichen Zeitraum 2017 verkauften Einzelfahr­scheine in der Preisstufe eins, sind in diesem Jahr als Kurzstreck­enticket gelöst worden. Außerdem wird auch das 30-Euro Abo ab 9 Uhr sehr stark nachgefrag­t. Die Zahl der Aboverkäuf­e insgesamt ist um rund zehn Prozent gestiegen.

Dennoch ist der Ärger der Fahrgäste in Augsburg groß. Haben Sie dafür Verständni­s?

Casazza: Natürlich sind diejenigen betroffen, die bisher in einer Preisstufe eine weite Strecke gefahren sind. Für 1,45 Euro konnte man in Augsburg schon sehr weite Strecken zurücklege­n. Dagegen gibt es auch viele, die bisher eine kurze Strecke über die Zonengrenz­e fahren mussten und jetzt mit dem Kurzstreck­enticket weniger bezahlen. Die Tarifrefor­m bietet mit dem Kurzstreck­enticket, aber auch mit der neuen Tageskarte mit den Mitnahmemö­glichkeite­n, dem von der Stadt Augsburg bezuschuss­ten Schülertic­ket für alle Schüler und dem 9-Uhr-Abo für 30 Euro im Monat für sehr viele Fahrgäste Vorteile, für einige unbestritt­en auch Nachteile. Warum fiel die Wahl auf fünf Haltestell­en?

Casazza: Hier muss das gesamte Gebiet des Augsburger Verkehrsve­rbunds (AVV) gesehen werden, für die der einheitlic­he Tarif gilt. Im eher ländlichen Raum wird mit den insgesamt fünf Haltestell­en schon eine ganz beachtlich­e Wegstrecke zurückgele­gt. Deshalb gilt es hier einen Kompromiss zwischen städtische­n und eher ländlichen Gegebenhei­t zu finden. Vier Haltestell­en plus die Einstiegsh­altestelle ist auch in anderen Tarifverbü­nden eine gebräuchli­che Anzahl für die Kurzstreck­e. Wobei bei Vergleiche­n unterschie­dlicher Verkehrsve­rbünde immer die gesamte Struktur und nicht nur einzelne Ticketarte­n sowie die jeweilige Situation betrachtet werden muss.

Aus Sicht vieler Fahrgäste wäre es wünschensw­ert, mehr Haltestell­en einzubinde­n. Was spricht dagegen, beispielsw­eise sieben Haltestell­en

Casazza: Die wünschensw­erte Anzahl der Haltestell­en für eine Kurzstreck­e wird aus der jeweils persönlich­en Sicht immer unterschie­dlich bewertet. Ob vier, sechs oder sieben Haltestell­en, es wird immer diejenigen Fahrgäste geben, die gerne noch eine Haltestell­e mehr für die Kurzstreck­e hätten. Sie müssen irgendwo eine Grenze festlegen, die für alle im AVV wirtschaft­lich darstellba­r ist.

Gibt es die Möglichkei­t, beim Kurzstreck­enticket jetzt noch etwas zu ändern?

Casazza: Im AVV wurde zwei Jahre unter Einbeziehu­ng der politische­n Gremien an dieser Tarifrefor­m gearbeitet. Eine Änderung ist nur einvernehm­lich mit allen Partnern, den Gesellscha­ftern und Verkehrsun­ternehmen im gesamten AVV möglich.

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Foto: Bernd Hohlen auf nachzubess­ern? Früher gab es in Augsburg Tickets für eine oder zwei Zonen. Nun ist in der Regel immer der Preis für zwei Zonen fällig. Nur für kurze Fahrten gibt es das Kurzstreck­enticket.

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