Westendorfer streiten weiter
Auch ein „Freispruch“für den Bürgermeister scheint die Lage nicht zu befrieden
Westendorf Die größte Diskussion im Westendorfer Gemeinderat fand nicht im Sitzungszimmer statt, sondern danach im Foyer des Rathauses: Dort sammelten sich die Vertreter der Interessensgruppe gegen die Erweiterung einer Biogasanlage und legten dar, was sie vorher nicht hatten sagen dürfen. Worum es ging? Längst nicht mehr um die Biogasanlage, sondern um eine Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten. Warum sich dieser für das kleine Westendorf im Augsburger Land interessiert? Rückblick:
Ursprünglich ging es um ein Bürgerbegehren gegen die Erweiterung der Biogasanlage der Firma Wika. In der Oktober-Sitzung des Gemeinderats, in der dieser über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens hätte abstimmen müssen, wendete sich das Blatt. Die Betreiberfirma der Biogasanlage zog ihren Antrag zurück. Das Resultat, welches ein Ende der Diskussionen hätte sein können: Ohne eine geplante Erweiterung der Biogasanlage war auch der Bürgerentscheid hinfällig.
Damit war das Thema noch nicht vom Tisch. Für Aufregung sorgte eine Äußerung von Bürgermeister Steffen Richter in der Oktober-Sitzung. In seiner Rolle als Bürgermeister seien die Bürger zu ihm gekommen, um zu erfahren, was hinter dem „Haustür-Wahlkampf mit unlauteren Mitteln“stecke. In Richters Augen gehört der Dialog mit den Bürgern zu den originären Aufgaben eines Rathauschefs.
Die Tatsache, dass einige dieser Bürger auf der Unterschriftenliste der Interessensgemeinschaft zu finden waren, veranlasste die Interessensgruppe dazu, einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz zu sehen. Sie zeigten diese Vorgehensweise beim Landesdatenschutzbeauftragten an, der eine Stellungnahme vom Rathauschef einforderte. Das Antwortschreiben des Landesdatenschutzbeauftragten traf am 30. Dezember im Rathaus ein.
Die Antwort fiel eindeutig aus, wie Richter zu Beginn der öffentlichen Sitzung „in eigener Sache“erklärte: „Es liegt kein Datenschutzverstoß vor.“Bisher sei keine Entschuldigung seitens der Interessengemeinschaft eingegangen, erklärte der Rathauschef weiter. Auf Nachfrage ergänzte er, dass er nicht plane, weitere juristische Schritte zu unternehmen, obgleich ihm genau dies geraten worden sei. Vertreter der Interessensgemeinschaft, die über kein Mandat verfügen, erteilte Richter nicht das Wort: „Ich werde keine Wortäußerungen zulassen und ich habe damit auch nicht die besten Erfahrungen gemacht.“
Gabriele Buhmann von der Interessengemeinschaft erklärte hinterher, der Datenschutzbeauftragte habe ihr mitgeteilt, dass er auch ihre Aussage gelten lasse. „Beide Meinungen gelten gleichwertig“, zitiert sie den Landesdatenschutzbeauftragten. Allerdings sei dies lediglich eine Beurteilung gewesen. In einem Schreiben vermerkte der Landesdatenschutzbeauftragte – so zitierte Gabriele Buhmann: „Mit den mir gegebenen Mitteln ist keine weitere Aufklärung möglich.“Fazit: Es stehe nun Aussage gegen Aussage und jeder Bürger müsse selbst entscheiden, wem er glaube.
Bruno Pusch sagte, ausschlaggebend sei die Äußerung des Bürgermeisters in der Gemeinderatssitzung gewesen, dass er mit Bürgern gesprochen habe. Mit Blick auf Richters Stellungnahme, die er beim Landesdatenschutzbeauftragten abgegeben hat, erklärte Pusch: „Man kann Stellungnahmen so und so schreiben.“Gabriele Buhmann erklärte: „Wenn er sich diffamiert fühlt, können wir uns auch diffamiert fühlen.“