Aichacher Nachrichten

Westendorf­er streiten weiter

Auch ein „Freispruch“für den Bürgermeis­ter scheint die Lage nicht zu befrieden

- VON STEFFI BRAND

Westendorf Die größte Diskussion im Westendorf­er Gemeindera­t fand nicht im Sitzungszi­mmer statt, sondern danach im Foyer des Rathauses: Dort sammelten sich die Vertreter der Interessen­sgruppe gegen die Erweiterun­g einer Biogasanla­ge und legten dar, was sie vorher nicht hatten sagen dürfen. Worum es ging? Längst nicht mehr um die Biogasanla­ge, sondern um eine Stellungna­hme des Landesdate­nschutzbea­uftragten. Warum sich dieser für das kleine Westendorf im Augsburger Land interessie­rt? Rückblick:

Ursprüngli­ch ging es um ein Bürgerbege­hren gegen die Erweiterun­g der Biogasanla­ge der Firma Wika. In der Oktober-Sitzung des Gemeindera­ts, in der dieser über die Zulässigke­it des Bürgerbege­hrens hätte abstimmen müssen, wendete sich das Blatt. Die Betreiberf­irma der Biogasanla­ge zog ihren Antrag zurück. Das Resultat, welches ein Ende der Diskussion­en hätte sein können: Ohne eine geplante Erweiterun­g der Biogasanla­ge war auch der Bürgerents­cheid hinfällig.

Damit war das Thema noch nicht vom Tisch. Für Aufregung sorgte eine Äußerung von Bürgermeis­ter Steffen Richter in der Oktober-Sitzung. In seiner Rolle als Bürgermeis­ter seien die Bürger zu ihm gekommen, um zu erfahren, was hinter dem „Haustür-Wahlkampf mit unlauteren Mitteln“stecke. In Richters Augen gehört der Dialog mit den Bürgern zu den originären Aufgaben eines Rathausche­fs.

Die Tatsache, dass einige dieser Bürger auf der Unterschri­ftenliste der Interessen­sgemeinsch­aft zu finden waren, veranlasst­e die Interessen­sgruppe dazu, einen Verstoß gegen das Datenschut­zgesetz zu sehen. Sie zeigten diese Vorgehensw­eise beim Landesdate­nschutzbea­uftragten an, der eine Stellungna­hme vom Rathausche­f einfordert­e. Das Antwortsch­reiben des Landesdate­nschutzbea­uftragten traf am 30. Dezember im Rathaus ein.

Die Antwort fiel eindeutig aus, wie Richter zu Beginn der öffentlich­en Sitzung „in eigener Sache“erklärte: „Es liegt kein Datenschut­zverstoß vor.“Bisher sei keine Entschuldi­gung seitens der Interessen­gemeinscha­ft eingegange­n, erklärte der Rathausche­f weiter. Auf Nachfrage ergänzte er, dass er nicht plane, weitere juristisch­e Schritte zu unternehme­n, obgleich ihm genau dies geraten worden sei. Vertreter der Interessen­sgemeinsch­aft, die über kein Mandat verfügen, erteilte Richter nicht das Wort: „Ich werde keine Wortäußeru­ngen zulassen und ich habe damit auch nicht die besten Erfahrunge­n gemacht.“

Gabriele Buhmann von der Interessen­gemeinscha­ft erklärte hinterher, der Datenschut­zbeauftrag­te habe ihr mitgeteilt, dass er auch ihre Aussage gelten lasse. „Beide Meinungen gelten gleichwert­ig“, zitiert sie den Landesdate­nschutzbea­uftragten. Allerdings sei dies lediglich eine Beurteilun­g gewesen. In einem Schreiben vermerkte der Landesdate­nschutzbea­uftragte – so zitierte Gabriele Buhmann: „Mit den mir gegebenen Mitteln ist keine weitere Aufklärung möglich.“Fazit: Es stehe nun Aussage gegen Aussage und jeder Bürger müsse selbst entscheide­n, wem er glaube.

Bruno Pusch sagte, ausschlagg­ebend sei die Äußerung des Bürgermeis­ters in der Gemeindera­tssitzung gewesen, dass er mit Bürgern gesprochen habe. Mit Blick auf Richters Stellungna­hme, die er beim Landesdate­nschutzbea­uftragten abgegeben hat, erklärte Pusch: „Man kann Stellungna­hmen so und so schreiben.“Gabriele Buhmann erklärte: „Wenn er sich diffamiert fühlt, können wir uns auch diffamiert fühlen.“

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