Aichacher Nachrichten

Nachzug bleibt ausgesetzt

Der Bundestag berät

- (afp)

Berlin Der Bundestag hat das Gesetzgebu­ngsverfahr­en zur Neuregelun­g des Familienna­chzugs für Flüchtling­e gestartet: Das Plenum beriet am Freitag erstmals das Vorhaben, die derzeitige Aussetzung bei Menschen mit eingeschrä­nktem Schutzstat­us zunächst bis Juli zu verlängern und danach jährlich 1000 Angehörige nach Deutschlan­d zu lassen. Bundesinne­nminister Thomas de Maizière (CDU) sprach von einer „vernünftig­en und maßvollen Regelung“. Die SPD signalisie­rte trotz Kritik Zustimmung, von der Opposition kam Ablehnung.

De Maizière verwies darauf, dass es keine völkerrech­tliche Verpflicht­ung gebe, Flüchtling­en mit dem eingeschrä­nkten subsidiäre­n Schutzstat­us den Familienna­chzug zu ermögliche­n. Die genauen Kriterien für den künftigen Nachzug müssen noch festgelegt werden. Nach den Worten de Maizières soll Bedingung sein, dass die Ehe schon vor der Flucht bestand, keine schwerwieg­enden Straftaten vorliegen und es sich nicht um Gefährder handelt. Für die AfD begründete der Abgeordnet­e Martin Sichert das generelle Nein zum Familienna­chzug. Auf Antrag der AfD-Fraktion beriet der Bundestag auch über die Altersfest­stellung bei jungen Flüchtling­en. Ein von den Rechtspopu­listen vorgelegte­r Antrag sieht eine obligatori­sche Altersfest­stellung und Strafen bei Falschanga­ben vor. Dafür erntete die AfD breiten Widerspruc­h.

Die stellvertr­etende Unionsfrak­tionschefi­n Nadine Schön (CDU) warf der AfD vor, nur einen „Aufhänger“zu suchen, um pauschal gegen Flüchtling­e hetzen zu können. Die Rechtspopu­listen ließen die schlimmen Erlebnisse vieler junger Flüchtling­e unerwähnt und äußerten sich nicht zur notwendige­n Hilfe.

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De Maizière

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