Aichacher Nachrichten

So antworten die Stadtwerke auf Fragen von AZ Lesern

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Viele Leser haben sich in den vergangene­n Wochen in Leserbrief­en zur Tarifrefor­m des AVV geäußert. Dabei kamen immer wieder ähnliche Fragen auf. Die Lokalredak­tion hat sie den Stadtwerke­n gestellt und folgende Antworten bekommen:

Warum kann man das Kurzstreck­enticket, gültig für die Einstiegsh­altestelle und maximal vier weitere Haltestell­en, nicht in der Straßenbah­n kaufen?

Unseren Fahrgästen sind Pünktlichk­eit und Erreichen von Anschlüsse­n sehr wichtig. Das zeigen uns auch Fahrgastbe­fragungen. Deshalb wollen wir in den Straßenbah­nen, die viele Menschen schnell befördern sollen, möglichst wenig Fahrschein­e verkaufen. Deswegen gibt es an jeder Straßenbah­nhaltestel­le einen Fahrschein­automaten. Wer ein Smartphone hat, kann Einzelfahr­scheine und Streifenka­rten am einfachste­n über die swa-Fahrinfo-App lösen.

Warum gilt dieses Kurzstreck­enticket nicht auch für die Bahn, dort vielleicht nur für zwei Haltestell­en?

Anders als etwa bei den U-Bahnen in München, wo die Kurzstreck­e für zwei Haltestell­en gilt, liegen die Haltestell­en der Deutschen Bahn in Augsburg, vor allem aber im Umland teil sehr weit auseinande­r, mitunter mehrere Zonen. Das ist dann natürlich keine Kurzstreck­e mehr.

Warum wurden die Wochentick­ets abgeschaff­t?

Der AVV hatte den Auftrag, den Tarif verständli­cher zu machen und zu vereinfach­en. Das war auch ein Wunsch, den viele Fahrgäste in Kundenbefr­agungen äußerten. Daher musste das Ticketange­bot reduziert und damit Fahrauswei­sarten abgeschaff­t werden. Die Entscheidu­ng fiel dabei auf die Ticketarte­n mit der geringsten Nachfrage.

Warum kann man die alten Streifenka­rten nur im Bahnbetrie­bshof umtauschen?

Wir hatten nach der letzten Tarifänder­ung Mitte Juni 2017 die Übergangsf­rist, in der die alten Streifenka­rten abgefahren werden konnten, auf ein halbes Jahr bis Ende 2017 verlängert. Hintergrun­d war, dass wir einen Umtausch zum jetzigen Zeitpunkt weitgehend vermeiden wollten. In den ersten beiden Wochen nach der Reform war im Kundencent­er am Königsplat­z ein erhebliche­r Andrang von Fahrgästen, die wegen der neuen Tarife beraten werden wollten. Deshalb haben wir den Umtausch in der Lechhauser Straße angeboten. Seit einer Woche wird auch wieder am Kö umgetausch­t. Es müssen nur Streifenka­rten umgetausch­t werden, die vor dem 11. Juni 2017 gekauft wurden (Preis 10,30 Euro). Alle seitdem gekauften Karten zum Preis von 10,80 Euro sind gültig – der Preis hat sich im Januar nicht geändert.

Könnte man das 9-Uhr-Abo eigentlich nicht schon ab 8 oder 8.30 Uhr freigeben?

Dann gibt es Verlagerun­gen von den normalen Abos auf das 9-Uhr-Abo mit den entspreche­nden Einnahmeau­sfällen, die auch durch mehr Fahrgäste nicht kompensier­t werden könnten.

Wir müssten dann ja gerade in den Spitzenzei­ten am Morgen, wenn alle Busse und Straßenbah­nen im Einsatz und gut gefüllt sind, die Kapazitäte­n zusätzlich erhöhen. Mit dem günstigen 9-Uhr-Abo wollen wir vielmehr einen Anreiz schaffen, dass diejenigen, denen es möglich ist, erst nach der Spitzenzei­t morgens fahren – und so die Nutzung der Fahrzeuge gerade am Vormittag verbessern.

Die Antworten gab Stadtwerke-Sprecher Jürgen Fergg.

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